Hinweise zum Vorgehen bei Sturmschäden

Aktuelle Hinweise

Das Straßen- und Grünflächenamt ist aktuell mit der Beseitigung der zum Teil massiven Sturmschäden im Bezirk beschäftigt. Priorität hat dabei zunächst die schnellstmögliche Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der Straßen- und Gehwege. Auch der Bereich rund um die Schulen wird prioritär behandelt, damit der Schulweg und die Schulhöfe für alle Kinder und Jugendliche sicher sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung und das Betreten von geschützten Grünanlagen und Spielplätzen aufgrund der Sturmschäden untersagt ist (siehe Allgemeinverfügung)!

Ebenfalls gesperrt und nicht zugänglich sind folgende Friedhöfe:

Friedhof Hermsdorf, Frohnauer Straße 112–122, 13465 Berlin
Friedhof Hermsdorf II, Schulzendorfer Straße 53, 13467 Berlin
Friedhof Heiligensee, Sandhauser Straße 110, 13505 Berlin
Friedhof Reinickendorf, Humboldtstraße 74–90, 13403 Berlin

Die sonstigen bezirklichen Friedhöfe sind von der Sperrung nicht betroffen.

Die vollständige Schadensbeseitigung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund des Umfangs der Schäden können die Arbeiten nur schrittweise und nicht überall gleichzeitig erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes arbeiten mit großem Einsatz daran, alle Schäden aufzunehmen, zu sondieren und entsprechend den festgelegten Prioritäten abzuarbeiten.

Das Straßen- und Grünflächenamt bearbeitet in Zusammenarbeit mit beauftragten Dienstleistern die umfassenden Sturmschäden im öffentlichen Raum. Bereits nach dem ersten Sturm vom 23. Juni 2025 konnten bis zum zweiten Schadensereignis am 26. Juni 2025 nicht alle Schäden aufgrund der hohen Fallanzahl abschließend bearbeitet werden. Daher werden derzeit Schulhöfe, Kinderspielplätze sowie die öffentlichen Straßen und Gehwege prioritär abgearbeitet.
Eine Auskunft, wann genau welche Straßen und Bereiche bearbeitet werden, kann derzeit leider nicht gegeben werden.

Sturmschäden auf öffentlichen Flächen

Bei Informationen zu Sturmschäden auf öffentlichen Flächen wenden Sie sich bitte per E-Mail an gartenbau@reinickendorf.berlin.de.

Die benannten Bereiche werden vom Fachamt in die Liste der zu bearbeitenden Maßnahmen im Bezirk Reinickendorf aufgenommen und anschließend abgearbeitet.

Sturmschäden auf privaten Flächen

Falls Sie geschützte Bäume oder Teile von solchen zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr beseitigen müssen, ist dies nach § 4 Abs. 5 der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO) gegenüber der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu begründen.

Insoweit kann eine Fällung oder ein Rückschnitt auch ohne ansonsten notwendige vorherige Genehmigung vorgenommen werden, sofern hierdurch eine unmittelbar drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben, Gesundheit, Eigentum beseitigt wird.
Die Handlungen sind allerdings auf die unbedingt erforderlichen Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zu beschränken, z. B. das Absetzen des Baumstammes nur bis zu einer Höhe, die eine weitere aktuelle Gefährdung ausschließt.

Weitergehende Maßnahmen bedürfen des durch die Baumschutzverordnung Berlin vorgesehenen Genehmigungsverfahrens!

Im Nachgang zur Gefahrenabwehr sind die getroffenen Maßnahmen mit einer ausführlichen Begründung und entsprechenden Nachweisen (z. B. Fotos) zu dokumentieren sowie spätestens drei Tage nach deren Durchführung beim Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf anzuzeigen.
Die Anzeige kann postalisch übersandt oder per E-Mail an baumschutz@reinickendorf.berlin.de gesendet werden. Aufgrund der Vielzahl der Meldungen zur aktuellen Schadenslage kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeachtung der obigen Ausführungen ein rechts- und damit auch ordnungswidriges Verhalten darstellt.

Hinweis zur Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit Sturmschäden

Aufgrund der aktuellen Unwetterereignisse und der damit einhergehenden erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat das Bezirksamt Reinickendorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung dient der Gefahrenabwehr infolge von Sturmschäden (z. B. umgestürzte Bäume, beschädigte Infrastrukturen, nicht verkehrssichere Bereiche).

  • Allgemeinverfügung vom 07.07.2025

    PDF-Dokument (726.3 kB)

Die Nutzung und das Betreten von geschützten Grünanlagen und Spielplätzen ist untersagt!

Sturmschäden

  • Schadensbegutachtung in Konradshöhe

    Schadensbegutachtung in Konradshöhe

  • Schadensbegutachtung in Heiligensee

    Schadensbegutachtung in Heiligensee

  • Sturmschaden

    Sturmschaden Heiligensee

  • Sturmschaden

    Sturmschaden Heiligensee

  • Sturmschaden

    Sturmschaden Konradshöhe

  • Sturmschaden Reinickendorf

    Sturmschaden Reinickendorf

Pressemitteilungen

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin