Das Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf vom Oktober 2019 wurde am 07. Oktober 2020 von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Reinickendorf als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Das Konzept, welches für den Bezirk durch die Büros
Dr. Lademann & Partner sowie Spath+Nagel erstmalig erarbeitet wurde, bildet die Grundlage zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und zur Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche in Reinickendorf. Bezirkliche Zielstellung ist dabei, die Attraktivität der bestehenden Zentren und Einkaufsstraßen zu erhöhen und gleichzeitig die verbrauchernahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs zu sichern.
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept beinhaltet die Einstufung der bezirklichen Zentren in Form von Steckbriefen, bezirkliche Leitsätze zur Einzelhandelsentwicklung sowie ein Prüfschema für nahversorgungsrelevante Vorhaben außerhalb der Zentren.
Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des Baugesetzbuches entfaltet das Zentren- und Einzelhandelskonzept keine unmittelbare Rechtswirkung, ist jedoch Grundlage für die Bauberatung und Bebauungsplaninhalte.
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