Die ausgewählten Bewerber stellen für ihre Projekte einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung. Hierfür wird ein entsprechender Vordruck ausgehändigt. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen:
- Antragsteller, rechtsgeschäftliche Vertretung (Nachweis wie z.B. Auszug aus dem Vereinsregister ist einzureichen)
- Beschreibung des Vorhabens und der Ziele
- Finanzierungsplan
- Angaben über Beteiligung Dritter
- Berechtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15 Umsatzsteuergesetz
- Einwilligung in die Veröffentlichung der Angaben zur Herstellung der Transparenz bzw. schriftliche Begründung bei Ablehnung
- Registrierungsnummer von der Senatsverwaltung für Finanzen
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist
- Erklärung darüber, dass dem Antragsteller bekannt ist, dass die im Antrag getroffenen Angaben als subventionserhebliche Tatsache bezeichnet werden und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bekannt ist.
Für die Bewilligung der Zuwendung sind folgende Angaben in der Transparenzdatenbank Voraussetzung:
- Bei gemeinnützigen juristischen Personen: Anschrift, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger.
- Bei nicht gemeinnützigen juristischen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Anschrift, Sitz, Rechtsform, Entscheidungsträger.
Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit den Projekten begonnen werden bzw. dürfen finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Maßnahme eingegangen werden, d.h. vorher dürfen die einzelnen Projekte weder gestartet noch finanzielle Verpflichtungen im Rahmen des Projekts eingegangen werden.
Bei Vereinen wird der Zuwendungsbetrag auf das Vereinskonto, bei natürlichen Personen oder anderen Organisationen auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nachdem der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Die Bestandskraft tritt durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist oder dadurch ein, dass sich der Zuwendungsempfänger mit dem Inhalt des Bescheides ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
Die Auszahlung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und kann nach Eintritt der Bestandskraft zu einem vereinbarten Zahlungstermin oder auf Abruf erfolgen.
Die BVV erhält vom Zuwendungsempfänger einen Hinweis, wann das Projekt gestartet wird. Gegebenenfalls macht sich die BVV vor Ort ein Bild über die Umsetzung der Zuwendung.
Nach Ablauf des Zeitraumes für die Durchführung des Projektes hat der Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis – bestehend aus einem Sachbericht mit Fotos und einem zahlenmäßigen Nachweis
mit Rechnungsbelegen im Original und rechtskräftiger Unterschrift – einzureichen. Zum Nachweis der Bezahlung sind bei Barzahlungen Quittungen und bei Kartenzahlungen oder Überweisungen Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung beizulegen.
Der Zuwendungsgeber prüft anhand des Verwendungsnachweises die Verwendung der Zuwendung.
Die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind einzuhalten.
Anliegend erhalten Sie den Projektantrag, den Leitfaden zum Kiezfonds 2021 sowie das Logo des Kiezfonds, das in der Öffentlichkeitsarbeit und bei allen Druckerzeugnissen zu verwenden ist.