Drucksache - V-0909  

 
 
Betreff: Umbenennung der "Blankenfelder Straße" im OT Rosenthal in "Dietzgenstraße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.02.2005 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG; 30. Tagung 23.02.05

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin 2005

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                2005

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                         Drucksache-Nr.:

                                                                                                                  V – 0909/05

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

 
Umbenennung der „Blankenfelder Straße“ im OT  Rosenthal in „Dietzgenstraße“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die im Ortsteil Rosenthal gelegene „Blankenfelder Straße“ in „Dietzgenstraße“ umzubenennen.

 

 

Begründung:

 

Die Umbenennung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der BVV - Drucksache

V-312/02 - vom 17.09.2003 und dem daraus resultierenden Prüfverfahren zur Beseitigung von Namensdoppelungen bei Straßennamen.

 

Mit Schreiben vom 08.09.2004 teilte der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Bildung mit, dass die Blankenfelder Straße im Ortsteil Rosenthal in Dietzgenstraße umbenannt werden soll.

 

Der Ausschuss schloss sich der Empfehlung mit Schreiben vom 07.12.2004 an.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern war nicht erforderlich, da die bereits vorhandene Dietzgenstraße im Ortsteil Rosenthal durch die Umbenennung der daran anschließenden Blankenfelder Straße in Dietzgenstraße lediglich verlängert wird.

 

Die Lage der umzubenennenden Blankenfelder Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan

erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz

durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Kosten für die Ausstattung mit Straßennamens- und Nummernschildern werden im weiteren Verfahren ermittelt. Die Finanzierung erfolgt dann aus Kapitel 4212, Titel 52101 im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes.

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                 Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                         Abt. Stadtentwicklung

                                                                                               Bezirksstadtrat

 

 

Anlagen  - Kartenausschnitt

 - BVV-Beschluss V- 0312/02 vom 17.09.03

               - Schreiben BzStR Stadt vom 08.09.2004

 - Schreiben Ausschuss für Kultur und Bildung vom 07.12.2004

 

 

 

 
 

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