Drucksache - IX-0621  

 
 
Betreff: Besuch des Amtshauses Buchholz für Menschen mit Gehbehinderungen ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Linksfraktion
   Fraktion der SPD
   Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne 14. BVV am 26.04.2023
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktionen Bü90/Grüne, Linke, SPD, Gruppe der FDP

Das Bezirksamt wird ersucht, am Amtshaus Buchholz Parkplätze für geheingeschränkte Menschen auf der Schönhauser Straße zu schaffen. Dazu soll das Bezirksamt, auf der Schönhauser Straße schon vorhandene Parkplätze am Straßenrand zu Stellflächen für Kraftfahrzeuge für Menschen mit schwerer Gehbehinderung umwidmen. Das Bezirksamt soll prüfen, ob in Erfüllung der AV Stellplätze Anlage 1 „Richtzahlen für Stellplätze für Kraftfahrzeuge für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende“ 7.1 „Veranstaltungsgebäude“ zwei Stellplätze für PKW sowie ein Kleinbusstellplatz geschaffen werden können.

gez. BV Hannah Wettig, BV Almuth Tharan


Begründung:

Das Amtshaus Buchholz wird derzeit barrierefrei saniert. Eine wichtige Nutzergruppe des generationenübergreifenden Nachbarschaftszentrums sind Senior*innen, die zu einem höheren Anteil körperlich eingeschränkt sind als andere Zielgruppen. Schon vor der Sanierung hat sich gezeigt, dass eine Barrierefreiheit dringend erforderlich ist. Damit die Vorteile der bald erreichten Barrierefreiheit nicht verpuffen, braucht es jedoch auch Parkplätze für geheingeschränkte Menschen. Auf dem Gelände des Amtshauses können jedoch keine Parkplätze eingerichtet werden. Sie könnten jedoch leicht auf der Schönhauser Straße am Hintereingang des Amtshauses eingerichtet werden.

 

Die Anzahl der einzurichtenden Plätze richtet sich nach der AV Stellpätze. Die AV sieht unter Punkt 1.1 eine Anzahl von zwei Pkw-Stellplätzen für Menschen mit schweren Gehbehinderungen für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen vor, „die zu erhöhen oder zu verringern ist, wenn das Ergebnis im Missverhältnis zum Bedarf steht.“ Die Anlage 1 nennt für Versammlungsstätten (u.a. Gemeinschaftshäuer) ab 200 Personen die Anzahl von zwei Pkw-Stellplätzen plus einen Kleinbusstellplatz.

AV Stellplätze:

 

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/AVStellplaetze.pdf

 
 

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