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Drucksache - IX-0233
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Barrierefreiheit auf Friedhöfen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8. Sitzung am 31.08.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0233
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Barrierefreiheit auf allen landeseigenen Friedhöfen, die durch den Bezirk Pankow von Berlin verwaltet werden, gem. Finanzlage und Möglichkeiten herzustellen. Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, auf Betreiber weiterer Friedhöfe in diesem Sinne einzuwirken.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Von den acht landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Pankow, auf denen bestattet wird, sollen auf den folgenden Friedhöfen die Feierhallen barrierefrei erreicht werden:
Friedhof VII (Uhlandstraße 54 in 13156 Berlin),
Friedhof X (Kastanienallee 2 in 13129 Berlin) und
Friedhof XV (Roelckestraße 51 in 13086 Berlin). Hier konnten bereits barrierefreie Zugänge im Zusammenhang mit Neu- und Umbaumaßnahmen geschaffen werden.
Die Feierhallen der Friedhöfe IV (Buchholzer Straße 8 in 13156 Berlin), IX (Rosenthaler Weg 81 in 13127 Berlin), XII (Schwanebecker Chaussee 14 in 13125 Berlin) und XIV (Romain-Rolland-Straße 144 in 13089 Berlin) sind nur über eine Treppe zu erreichen. Eine kurzfristige Lösung ist hier nicht möglich. Der Fachbereich Hochbau der Serviceeinheit Facility Management soll in Amtshilfe gebeten werden zu prüfen, ob bei einer der Feierhallen der genannten Friedhöfe ein Rampensystem sinnvoll und umsetzbar ist.
Des Weiteren ist in der aktuellen Investitionsplanung auf dem Friedhof III (Am Bürgerpark 24 in 13156 Berlin) der Ersatzneubau einer Garagenhalle mit Personalunterkunft vorgesehen (Kapitel 3820 Titel 71502). Derzeit wird noch der Anbau der Feierhalle als provisorische Unterkunft genutzt. Die Feierhalle selbst steht unter Denkmalschutz aber der Anbau könnte nach dem Auszug der Mitarbeitenden für einen Aufzug genutzt und damit eine Barrierefreiheit hergestellt werden.
Es ist ein Anliegen des Friedhofswesens, bei allen künftigen Neubau- und Umbauvorhaben, im Rahmen der Investitionsplanung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA), den barrierefreien Zugang zu den Feierhallen zu planen und umzusetzen. Zudem ist es auch ein Anliegen der Bauordnung Berlin, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum herzustellen.
Die Friedhofsorganisation der konfessionellen Friedhöfe obliegt dem jeweiligen Friedhofsträger. Da es sich bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf den Berliner Friedhöfen um eine Aufgabe von grundsätzlicher Bedeutung handelt, wurde die zuständige Senatsverwaltung zu diesem BVV-Beschluss informiert.
Auch schon zum derzeitigen Zeitpunkt wird bei Kenntnis von der Teilnahme mobilitätseingeschränkter Trauergäste an Bestattungsfeierlichkeiten, zusammen mit den Bestattern, eine der Situation entsprechende Lösung erarbeitet, um den Zugang zur Feierhalle zu ermöglichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sören Benn | Rona Tietje stellvertretend |
entfällt
1
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