Drucksache - VIII-1014  

 
 
Betreff: Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses zum Klimaschutz in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 28. BVV am 4.12.19
2. Ausfertigung Antrag Fraktion der SPD und Linke, 28. BVV am 4.12.19

Die BVV Pankow bildet ab Januar 2020 einen zeitweiligen Ausschuss nach § 18 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur „Erarbeitung eines bezirklichen Klimaschutzkonzeptes“ vor allem mit der Aufgabenstellung, 

                    die Klimaschutzziele für den Bezirk Pankow zu definieren und

                    gemeinsam mit den Abteilungen und Ämtern des Bezirksamtes ein bezirkliches Klimaschutzkonzept zu erstellen

Der Ausschuss besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern der BVV Pankow, davon zwölf Mitglieder mit Stimmrecht und ein Mitglied mit beratender Stimme. Eine Hinzuwahl von Bürgerdeputierten erfolgt nicht. Auf die Fraktionen entfallen die Sitze mit Stimmrecht wie folgt: Linksfraktion drei Sitze, Bündnis90/Die Grünen drei Sitze, SPD drei Sitze, CDU zwei Sitze, AfD ein Sitz. Die Gruppe der FDP erhält einen Sitz mit beratender Stimme. Der Ausschuss tagt einmal im Sitzungszyklus der BVV, jeweils donnerstags nach der ordentlichen Tagung der BVV um 19.30 Uhr.

Der Ausschuss wird für den Zeitraum der Erstellung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes und eines eigenen Abschlussberichtes gebildet. Das Klimaschutzkonzept ist der BVV durch das Bezirksamt spätestens bis zur letzten Tagung der BVV vor der Sommerpause 2021 vorzulegen. Zu dieser Tagung soll auch der Abschlussbericht des Ausschusses der BVV vorgelegt werden.


Begründung:

Mit dem Ausrufen des Klimanotstandes hat die BVV Pankow klar gemacht, dass der Klimaschutz zu eine der wichtigsten Aufgaben zählt und zu den akuten Handlungsfeldern der Bezirkspolitik gehört. Dementsprechend ist das Ausrufen des Klimanotstandes als Startschuss für eine ganze Reihe von Maßnahmen und Entscheidungen zu verstehen, welche den Klimaschutz fördern sollen.

Grundlage eines jeden Handelns ist die klare Definition von Zielen, die durch verschiedene Maßnahmen und Entscheidungen erreicht werden sollen und an welchen der Erfolg des eigenen Handelns gemessen werden kann. Gleichzeit bedarf es für eine Mammutaufgabe wie dem Klimaschutz einer grundlegenden Konzeption, die verschiedene Maßnahmen in Hinblick auf die selbst gesetzten Ziele bewertet und empfiehlt. Außerdem muss ein solches Konzept als Grundlage aller klimarelevanten Entscheidungen dem Bezirksamt als Leitfaden dienen. Um ein Klimaschutzkonzept nahe an der Arbeitswelt und den Möglichkeiten des Bezirksamtes zu gestalten, ist für die Erstellung des Konzeptes die Zusammenarbeit zwischen der BVV und den Abteilungen des Bezirksamtes notwendig. 

Zugleich ist der Ausschuss gehalten die Zusammenarbeit und Beratung mit Expert*innen auf dem Gebiet des kommunalen Klimaschutzes zu suchen. Ziel des Klimaschutzkonzeptes soll es sein, mit einem ganzheitlichen Ansatz koordiniert Maßnahmen steuerbar zu machen, die einem Gesamtziel folgen, um sich nicht in einer Fülle von unabgestimmten Einzelmaßnahmen zu verlieren.

 
 

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