Drucksache - VIII-0991  

 
 
Betreff: »LIDL«-Zufahrt in der Kniprodestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
21.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 27. BVV am 30.10.19

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. Die von Nordosten kommende Linksabbiege-Spur zum »LIDL«-Supermarkt in der Kniprodestraße zwischen Anton-Saefkow-Straße und der Brücke über den S-Bahn-Graben sowie die in diesem Zusammenhang errichtete Wendespur Richtung stadtauswärts umgehend zurückzubauen.
  2. Auf dem benannten Abschnitt ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung mit dem Zeichen 209-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus) anzuordnen.
  3. Diese Spuren bis zum vollständigen Rückbau mit mobilen Betonelementen unverzüglich zu versperren.

Begründung:

Die in der Kniprodestraße zwischen Anton-Saefkow-Straße und der Brücke über den S-Bahn-Graben derzeit errichteten Abbiegespuren haben ausschließlich die verkehrliche Funktion, den »LIDL«-Verbrauchermarkt einfacher mit dem motorisierten Individualverkehr aus Richtung Nordosten zu erreichen bzw. in Richtung Südwesten zu verlassen.

Dieser Verbrauchermarkt ist jedoch schon seiner Größe nach lediglich ein Nahversorger mit begrenztem Einzugsgebiet. Für derartige Einrichtungen, die unsinniger Weise flächenverbrauchende Parkplätze für den motorisierten Individualverkehr anlegen, gilt im Bezirk Pankow für diese Parkplätze die einfache Regel »Rechts rein rechts raus«. Gegenüber den Betreibern von Verbrauchermärkten war der Bezirk Pankow in der Vergangenheit sogar bereit, für diese generelle Regelung gerichtliche Auseinandersetzungen in Kauf zu nehmen, die diese Regelung bestätigt haben.

Die Anlage dieser Abbiegespuren ist, offenbar auf Betreiben des Einzelhändlers, zwar von der Verkehrslenkung Berlin genehmigt worden; diese Genehmigung konterkariert jedoch in eklatanter Weise das politische Bemühen um eine Verkehrswende in der Stadt. Sie ist sachlich vollständig überflüssig, weil die beiden nächstgelegenen ampelgeregelten Kreuzungen in der Kniprodestraße (an der C.-Blenkle-Straße sowie an der Storkower Straße) schon bisher die Erreichbarkeit des Verbrauchermarktes aus beiden Richtungen ermöglichten.

 
 

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