Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0991
Das Bezirksamt wird ersucht:
Begründung: Die in der Kniprodestraße zwischen Anton-Saefkow-Straße und der Brücke über den S-Bahn-Graben derzeit errichteten Abbiegespuren haben ausschließlich die verkehrliche Funktion, den »LIDL«-Verbrauchermarkt einfacher mit dem motorisierten Individualverkehr aus Richtung Nordosten zu erreichen bzw. in Richtung Südwesten zu verlassen. Dieser Verbrauchermarkt ist jedoch schon seiner Größe nach lediglich ein Nahversorger mit begrenztem Einzugsgebiet. Für derartige Einrichtungen, die unsinniger Weise flächenverbrauchende Parkplätze für den motorisierten Individualverkehr anlegen, gilt im Bezirk Pankow für diese Parkplätze die einfache Regel »Rechts rein – rechts raus«. Gegenüber den Betreibern von Verbrauchermärkten war der Bezirk Pankow in der Vergangenheit sogar bereit, für diese generelle Regelung gerichtliche Auseinandersetzungen in Kauf zu nehmen, die diese Regelung bestätigt haben. Die Anlage dieser Abbiegespuren ist, offenbar auf Betreiben des Einzelhändlers, zwar von der Verkehrslenkung Berlin genehmigt worden; diese Genehmigung konterkariert jedoch in eklatanter Weise das politische Bemühen um eine Verkehrswende in der Stadt. Sie ist sachlich vollständig überflüssig, weil die beiden nächstgelegenen ampelgeregelten Kreuzungen in der Kniprodestraße (an der C.-Blenkle-Straße sowie an der Storkower Straße) schon bisher die Erreichbarkeit des Verbrauchermarktes aus beiden Richtungen ermöglichten. |
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