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Drucksache - VIII-0976
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Umsteigesituation zwischen U2 und den Straßenbahnlinien M1 und 50 optimieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0976
„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber der BVG und dem VBB dafür einzusetzen, dass die Nutzer*innen der Straßenbahnlinien M1 und 50 und der U2 gezielt auf den komfortableren Umstieg sowie den deutlich kürzeren und sichereren Weg am U-Bahnhof Vinetastraße hingewiesen werden. Die Hinweise sollen über das BVG-Leitsystem und durch Ansagen in den Zügen erfolgen. Auf diesem Weg soll der stark belastete Haltestellenbereich am Bahnhof Pankow entlastet werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat die BVG und den VBB mit Schreiben vom 24.01.2020 um Unterstützung und Stellungnahme gebeten.
Beide Antworten liegen nun vor. Die Antwort der BVG vom 03.02.2020 erhielt die BVV bereits mit dem 1. Zwischenbericht zur Kenntnis. Der Vollständigkeit halber werden aber beide Antworten nachfolgend wörtlich zur Kenntnis gegeben.
Antwort des VBB vom 16.03.2020:
„Sie hatten uns und die BVG angeschrieben, wegen eines von der BVV Pankow beschlossenen Antrags zur Kommunikation des Umstiegs zwischen U2 und Straßenbahn. Wir haben uns dazu mit der BVG verständigt. Da dies eine reine BVG-interne Angelegenheit ist, erhalten Sie von den dortigen Kollegen eine abschließende Antwort.“
Antwort der BVG vom 03.02.2020:
„Eine Optimierung des Leitsystems, für eine gezielte und effektive Fahrgastlenkung, ist eines der Hauptziele der durch die BVG angebotenen Fahrgastinformationen.
Der in der DRS eingebrachte Vorschlag einer gezielten Steuerung der Fahrgastströme zwischen der U-Bahnlinie U2 und den Straßenbahnlinien M 1 und 50, weg vom S+U-Bahnhof Pankow hin zum U-Bahnhof Vinetastraße, ist so derzeit jedoch nicht mit der durch uns genutzten, im VBB abgestimmten Systematik umzusetzen.
Das Leitsystem der BVG folgt dabei klaren Richtlinien und sieht individualisierte Steuerung der vorgebrachten Art nicht vor.
Wir begründen dies folgendermaßen:
• Ein klarer und systematisch eindeutiger Aufbau des Leitsystems, an allen Bahnhöfen und Haltestellen der BVG, gewährleistet eine einfache und intuitive Informationsaufnahme seitens unserer Kunden.
Hinweise auf spezielle Umsteigebeziehungen würden von diesem Schema abweichen und Sonderfälle schaffen; das derzeitige System würde dadurch seinen einfachen Aufbau verlieren.
• Ähnliche Wegebeziehungen bestehen an zahlreichen weiteren Punkten im ÖPNV-Netz; eine systematische Aufnahme dieser würde das Leitsystem in einem Maße überfrachten, welche es dem Kunden weitaus schwerer machen würde sich im Netz zu orientieren.
Die Anzahl der zu vermittelnden Informationen sollte daher möglichst gering gehalten werden.
• Die akustische Vermittlung von Umsteigebeziehungen beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den Systemen der S- und U-Bahn sowie den Express-Buslinien zu den Flughäfen. Auch hier sollte eine klare Beschränkung auf die wichtigsten Inhalte beibehalten werden.
• Zur individuellen Reiseplanung stellen wir unseren Kunden innerhalb unserer Fahrzeuge alle Informationen zu Umsteigemöglichkeiten am jeweils nächsten anzufahrenden Bahnhof via dynamischer Fahrgastinformation zur Verfügung. Eine Planung alternativer Routen ist dadurch voll gewährleistet.
So werden die M 1 und 50 schon am U-Bahnhof Vinetastraße als Umsteigemöglichkeit angezeigt.
Eine weitere Optimierung dieser Informationsmedien steht in den nächsten Monaten an und wird weitere Verbesserung in der Vermittlung von Inhalten mit sich bringen.
Darüber hinaus ist die BVG Fahrinfo so konzipiert, dass Sie immer die schnellste Route vorschlägt.
Allerdings gibt es auch die Einstellungsmöglichkeiten, möglichst komfortabel umzusteigen. Dies ist in der barrierefreien Auskunft berücksichtigt worden und zeigt den Umstieg am U Vinetastraße an.“
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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