Drucksache - VIII-0969  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße 173 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 27. BVV am 30.10.2019
VzK§15 BezVG BA Anlage , 27. BVV am 30.10.2019

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße 173 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße 173 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee wird aufgestellt.

Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.

Begründung

Veranlassung:

Anlass ist die Notwendigkeit, für die Kleingartenanlage Hamburg, die für eine Erweiterung der Kunsthochschule Berlin Weißensee, Bühringstraße 20 in 13086 Berlin, aufgegeben werden soll, Ersatzflächen nach § 14 BKleingG zu schaffen. Für den Bebauungsplan 3-53 besteht Eilbedürftigkeit, die in erster Linie durch die Dringlichkeit zur Flächenerweiterung der Kunsthochschule Berlin (KHB) begründet ist. Beide Vorhaben (Überplanung der KGA Hamburg und B-Plan KGA Hansastraße) sind inhaltlich und formal aneinander gekoppelt. Organisatorisch wurde der Bebauungsplanr die Erweiterung der KHB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der für die neuanzulegende KGA Hansastraße dem Bezirk zugeordnet. Der Bezirk will sich in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und der Kunsthochschule Berlin-Weißensee zur Bereitstellung von Ersatzflächen auf dem Grundstück Hansastraße 173 verpflichten, ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherung von Kleingärten an der Hansastraße durchzuführen. Die Erweiterung der KHB erfolgt durch einen Bebauungsplan unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. IV D. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-53 ist lt. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens für die Überplanung der KGA Hamburg.

Zudem hat die BVV (mit Drucksache VIII-0500) die Neuanlage einer Kleingartenanlage mit Modellcharakter auf dem landeseigenen Grundstück Hansastraße 173 gefordert.

Ziel und Zweck der Planung:

Absicht des Bebauungsplans 3-53 ist es, neben dem Ersatz der Flächen für mindestens 21 Parzellen der KGA Hamburg, die Fläche des Kleingartenvereins Hansastraße e.V. ebenfalls für private Dauerkleingärten zu sichern. Der Bezirksverband der Kleingärtner Weißensee e.V. ist seit 1946 Pächter einer im Osten an der Giersstraße gelegenen Teilfläche des Grundstücks. Es handelt sich hierbei nicht um eine Klein-gartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz sondern um „Grabeland“. Die Parzellengrößen liegen zumeist unter den im Bundeskleingartengesetz empfohlenen Größen, vorhandene Bebauung besteht hier i. d. R. aus kleineren Gartenschuppen mit vereinzelt vorkommenden maximalen Grundflächen von ca. 20 m², die Wirtschaftswege sind zu schmal und es gibt keine angemessenen Gemeinschaftsanlagen. Es besteht Interesse des Vereins „Hansastraße e.V.“ in eine Kleingartenanlage nach BKleingG überführt zu werden.

Eine ca. 4.753 m² große Teilfläche des Grundstücks (Wiese mit randständigen Gehölzstrukturen), an der Hansastraße gelegen, wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt (Objektnr. 70194, Schlüsselnr. 1111). Diese soll zugunsten der Kleingarten-anlage aufgegeben werden. Die Versorgungssituation mit wohnungsnahen Grünflächen liegt in der betreffenden Planungsregion über dem Durchschnitt des Bezirkes.

Geplant ist, das 18.995 m² große Grundstück Hansastraße 173 im Wesentlichen als Fläche für „private Dauerkleingärten“ festzusetzen, um Ersatzflächen für die KGA Hamburg zu schaffen und für den Kleingartenverein Hansastraße eine Kleingartenanlage, die den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) entspricht, langfristig zu sichern. Eine ca. 892 m² große Teilfläche des Grundstücks wird bereits für den nördlichen Gehweg der Hansastraße in Anspruch genommen. Hier befinden sich auch Leitungsbestände der Berliner Wasserbetriebe. Die Fläche gilt als gewidmete Verkehrsfläche und soll als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

Die neu zu schaffende Kleingartenanlage soll gemäß BVV-Beschluss (Drucksache VIII-0500) unter besonderen Gesichtspunkten angelegt und betrieben werden. Danach soll die Anlage für alle Pankowerinnen und Pankower zugänglich sein. Eine Mitnutzung des Vereinsheims und Angebote zum gemeinschaftlichen Gärtnern sollen für die Anwohner möglich sein. Überdies sollen Kooperationen mit Kitas und Schulen in der Umgebung der Anlage die Kleingartenanlage stärker für die Allgemeinheit öffnen. Dies und das Erfordernis, ein bestehendes Spielplatzdefizit in der betroffenen Versorgungseinheit (VE 17 D) zu mindern, kann im weiteren Verfahren zur Aussonderung von öffentlichen Grünflächen (Durchwegung und Spielplatz) und einer Fläche für das Vereinsheim aus der Festsetzung für private Dauerkleingärten führen.

Parallel zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens soll ein Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet und behördenintern sowie mit der Öffentlichkeit abgestimmt werden. Im Rahmen von konzeptionellen Vorüberlegungen ist der Ersatzflächenbedarf gemäß § 14 BKleingG für die im Zuge der geplanten Erweiterung der Kunsthochschule Weißensee zu überbauende „Kleingartenanlage Hamburg“ (derzeit ca. 37 Nutzungsparzellen, mit einer durchschnittlichen Parzellengröße von 430 m²) sowie der Flächenbedarf für eine Umwandlung der Anlage des „Kleingartenvereins Hansastraße e.V.“ (derzeit ca. 0,8 ha mit 30 Nutzungsparzellen, zwischen 123 m² und 367 m² groß) zu ermitteln. Unter Berücksichtigung der Drucksache VIII-0500 soll ein Neuordnungskonzept entwickelt werden, dass für die neu anzulegende Kleingartenanlage eine ausreichende Erschließung, Gemeinschaftsanlagen (Vereinshaus), eine öffentliche Durchwegung und öffentlich nutzbare Flächen zum Spielen und gemeinschaftlichen Gärtnern für Anwohner vorsieht.

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Lärmthematik an der Hansastraße soll zudem ein Lärmgutachten und eine überschlägige naturschutzfachliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bestandteil des Nutzungs- und Erschließungskonzeptes sein.

Planerfordernis:

Das Grundstück Hansastraße 173 unterbricht zusammen mit den angrenzenden Flächen der Straßenbahnwendeschleife und im Inneren des Baublocks befindlichen unbebauten Grundstücken (Flächengröße zusammen ca. 3 ha) den Bebauungs-zusammenhang. Die Zulässigkeit vom Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die besondere, auf unbestimmte Zeit angelegte Nutzungsart „Dauerkleingarten“ ist per Definition (§ 1 Abs. 3 BKleingG) an die Festsetzung in einem Bebauungsplan gebunden. Sie kann auch nicht als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB zugelassen werden, zumal diese Nutzung im vorliegenden Fall nicht den Darstellungen des FNP (Wohnbaufläche W2) entspricht.

Ausgangslage/Bestandssituation:

Neben der ca. 8.000 m² großen gärtnerisch genutzten Fläche des Kleingartenvereins Hansastraße e.V. im östlichen Teil des Plangebiets befindet sich westlich angrenzend eine ca. 4.753 m² große öffentlich genutzte Grünanlage bestehend aus einer Wiese mit randständigen Gehölzstrukturen. Der Bereich nördlich davon, mit einer Fläche von ca. 5.300 m², wurde früher von einer Gärtnerei genutzt. Einst vorhandene Baulichkeiten der Gärtnerei wurden zurückgebaut. Dieser Bereich liegt brach.

Auffällig ist die Topografie des Geländes. Während sich die öffentliche Grünanlage etwa auf Straßenniveau befindet, liegen das Gelände der ehemaligen Gärtnerei und das vom Kleingartenverein genutzte Grabeland ca. 0,6 - 0,8 m unter dem Niveau der Hansastraße und der angrenzenden Grundstücke.

Grünanlagen-Widmung

Die Teilfläche im Südwesten des Flurstücks 55 ist als öffentliche Grünanlage gewidmet. Es besteht Einvernehmen mit dem Straßen- und Grünflächenamt, dass die Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen und entsprechend überplant werden soll.

Erschließung

Der zu beplanende Bereich ist über die Hansastraße und die Giersstraße (übergeordnete Hauptverkehrsstraßen) erschlossen. Die Erschließung der inzwischen aufgegebenen Gärtnerei war über das an den Geltungsbereich südwestlich angrenzende Flurstück 199 erschlossen. Es ist als Verkehrsfläche klassifiziert und befindet sich ebenfalls im Fachvermögen des Bezirks, Straßen- und Grünflächenamt.

Über die Buslinie 259 und mehrere Tramlinien (M4, M27) ist das Plangebiet verkehrsgünstig angebunden. Unmittelbar westlich an den Geltungsbereich angrenzend befindet sich eine Wendeschleife für die Straßenbahn.


Boden/Altlasten

Das Grundstück Hansastraße 173 (Flur 253, Flurstück 55) ist nicht als Verdachtsfläche im Bodenbelastungskataster des Landes Berlins erfasst. Auf der südwestlichen Teilfläche im Bereich der öffentlich genutzten Grünfläche sind jedoch Reste einer Baustelleneinrichtung aus den Jahren 1985-1987 für den Schnellbahnbau verblieben und mit Boden überdeckt worden. Die nordwestliche Teilfläche der ehemaligen Gärtnerei wurde auf Veranlassung des Straßen- und Grünflächenamtes 2015 vollständig beräumt, sodass hier keine Bauteile mehr im Boden verblieben sind. Es wurde jedoch im Zuge der Beräumung der Wege belasteter Boden festgestellt. Auf dem Gelände sind 5 Haufwerke verblieben. Die Bodenbelastungssituation und daraus resultierende Aufwendungen für eine ggf. erforderliche Entsorgung/Sanierung sollen im weiteren Verfahren ermittelt werden.

Umgebungssituation

Das Umfeld ist heterogen, geprägt von Wohngebäuden verschiedener Geschosszahlen, die von zehn Vollgeschossen westlich der Straßenbahnwendeschleife über sieben Geschosse nördlich der Wendeschleife auf zwei Vollgeschosse an der nördlich des Plangebietes gelegenen Falkenberger Straße abfallen.

Östlich der Piesporter Straße, jedoch von ihr nicht direkt erschlossen, befindet sich ein ca. 3.840 m² großes unbebautes Grundstück für das die GESOBAU Bebauungsabsichten (Wohnungsneubau) hat. Dieses grenzt rückwärtig unmittelbar an das Plangebiet, ebenso ein von der Falkenberger Straße erschlossenes Grundstück mit gewerblichen Nutzungen. Dies und die unmittelbare Lage an der stark befahrenen Hansastraße weist auf im Planverfahren zu klärende Lärm- und Erschließungsfragen hin. Jenseits der Hansastraße befinden sich Sportanlagen und das ungenutzte Gelände des ehemaligen Säuglings- und Kinderkrankenhauses Weißensee.

Flächennutzungsplan Berlin

Der Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), der zuletzt am 11. Dezember 2018 (ABl. 2019 S. 8) geändert worden ist, stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dar.

Die Buschallee und die Hansastraße sind als übergeordnete Hauptstraßen dargestellt.

Die Fläche ist aber weder im StEP Wohnen 2030 (Senatsbeschluss vom 20.08.2019) noch im WoFIS als Potentialfläche für den Wohnungsbau in den Blick genommen worden.

Kleingartenentwicklungsplan des Landes Berlin

Im Kleingartenentwicklungsplan 2030 (Entwurf) ist die Fläche als 1E Ersatzfläche für andern Ortes wegfallende Kleingartenflächen dargestellt.

 

Landschaftsprogramm (LaPro)

Im Programmplan Biotop- u. Artenschutz ist das Plangebiet als städtisch geprägter Raum (Übergangsbereich mit Mischnutzungen) dargestellt. Als Entwicklungsziele werden u. a. genannt:

  • Erhalt der durch Strukturvielfalt geprägten hohen biotischen Vielfalt,
  • Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna,
  • Entwicklung des gebietstypischen Baumbestandes (Obstbäume in Kleingärten),
  • Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen.

Im Programmplan Erholung und Freiraumnutzung ist das Plangebiet als bebauter Bereich dargestellt. Er ist als Wohnquartier mit der Dringlichkeitsstufe IV zur Verbesserung der Freiraumversorgung eingestuft. Als Entwicklungsziele und Maßnahmen werden u. a. genannt:

  • Sicherung und Verbesserung vorhandener Freiräume, insbes. die Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität,
  • die Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum und die Erhöhung des privaten Freiraums im Bereich der Zeilen- und Großformbebauung durch Mietergärten.

Im Programmplan Landschaftsbild ist das Plangebiet als Entwicklungsraum (städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen) dargestellt. Entwicklungsziele sind u. a.:

  • Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche und markanter Landschafts- und Grünstrukturen,
  • Erhalt des Volkspark-, Kleingarten- und Friedhofsrings als Element der Stadtstruktur und Ergänzung,
  • Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente Anlage ortsbildprägender Freiflächen.

Im Programmplan Naturhaushalt/Umweltschutz ist das Plangebiet als Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt Anpassung an den Klimawandel dargestellt. Entwicklungsziele und Maßnahmen sind u. a.:

  • Erhöhung des Anteils naturhaushaltswirksamer Flächen,
  • Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung, Erhalt, Vernetzung und Neuschaffung klimawirksamer Grün- und Freiflächen,
  • Vernetzung klimawirksamer Strukturen.

Der westliche Teil ist in ein Vorsorgegebiet Klima einbezogen, in dem u. a. der Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume, die Vernetzung von Freiflächen, die Vermeidung von Austauschbarrieren zu beachten sind.

Das Plangebiet ist nicht als potenzielle Ausgleichsfläche im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption vorgesehen.

Bezirkliche Planungen:

Bezirkliche Planungen, insbesondere solche, die der Planungsabsicht entgegenstehen könnten, bestehen nicht.

Im bezirklichen Wohnbaukonzept ist die Fläche nicht als Potentialfläche für den Wohnungsneubau vorgesehen, jedoch die westlich angrenzenden Flächen der Straßenbahnwendeschleife und des nördlich angrenzenden GESOBAU-Grundstücks.

Im Entwicklungskonzept soziale und grüne Infrastruktur des Bezirks Pankow 2016 ist die Fläche des Plangebietes nicht für langfristig zu sichernde neue Infrastrukturstandorte in den Blick genommen worden. Die gewidmete Grünfläche, als wohnungsnahe Grünfläche im Bestand, ist an der guten Versorgungssituation der Bezirksregion X-Weißensee Ost von 93 % mit wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen beteiligt. Die Versorgungssituation wurde auf Datenbasis der Einwohner per 31.12.2015 mit 93 % als ausreichend beurteilt.

Defizitär ist die Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen in der hier vorrangig zu betrachtenden Versorgungseinheit VE 1D.

Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan:

Kleingartenflächen sind eine Unterart von Grünflächen. Grünflächen sind im Regelfall, in Abhängigkeit von ihrer Größe und Bedeutung, aus der Darstellung einer Wohnbaufläche (W1-W4) entwickelbar. Mit einer Größe 1,8 ha fällt die zu sichernde Fläche für Kleingärten unter den Entwicklungsgrundsatz 1 nach dem Flächen < 3 ha aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar sind.

Verfahren:

Die Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB ergab, dass gegen die Planungsabsicht aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins keine Bedenken bestehen. Das Bebauungsplanverfahren berührt durch die Hansastraße und die Giersstraße dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AGBauGB. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit ihrem Schreiben II C-Ko-6142/3-53 vom 16.07.2019 mit, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 6 Abs. 2 i.V. m. § 7 AGBauGB durchzuführen ist.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilte mit, dass die Planungsabsicht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung steht.

r die Aufstellung des Bebauungsplans kommt weder ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB in Betracht, noch kann für die Sicherung von Kleingärten § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Anwendung finden. Der Bebauungsplan 3-53 soll daher im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt werden.

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sollen erst nach Vorliegen eines abgestimmten Nutzungskonzeptes für die Kleingartenanlage und einem daraus entwickelten Entwurfs für den Bebauungsplan 3-53 erfolgen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Mit der Planungsabsicht fallen Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans mit Begründung sowie für die Durchführung des Verfahrens an.

Die Kosten wurden bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2020 und 2021 im Kapitel 4200, Titel 54010 berücksichtigt.

r die Erarbeitung eines Nutzungs- und Freiraumkonzeptes sind Mittel in Höhe von 40 T€ im laufenden Haushalt 2019 unter Kapitel 4200 Titel 54010 berücksichtigt. Eine Restfinanzierung in Höhe von ca. 10.860,00 € ist dort mit Fertigstellung im Haushalt 2020 durch eine Festlegung in 2019 abzusichern.

Darüber hinaus entstehen dem Land Berlin Kosten für die Herstellung der KGA. Das auf dem Grundstück geplante Vorhaben wurde durch das Straßen- und Grünflächenamt für die Investitionsplanung 2019-2023 angemeldet und ist in der bestätigten Investitionsplanung des Landes Berlin in Kapitel 3810 unter dem Titel 71667 (Gesamtkosten 775 T€) mit einem ersten Kostenansatz von 50 T€ in 2022 enthalten.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Musterblatt

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der Sicherung einer Fläche für private Dauerkleingärten unter Berücksichtigung einer öffentlichen Durchwegbarkeit und Angeboten für Spiel und gemeinschaftliches Gärtnern werden zusätzliche Freizeit- und Erholungsangebote für Kinder und Familien ermöglicht.

Vollrad Kuhn

stellv. Bezirksbürgermeister

 

Anlage Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-53


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

B-Plan 3-53

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

x

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

x

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

x

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen