Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0961
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Nutzbarkeit der Boenkestraße herstellen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0961
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Nutzbarkeit der Boenkestraße zwischen Pankgrafenstraße und Leobschützer Straße für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge wiederherzustellen.
Hierzu wird dem Bezirksamt zum einen empfohlen, sich an die Deutsche Bahn zu wenden und diese aufzufordern, unverzüglich die Pflanzen und Gehölze am Bahndamm zurückzuschneiden.
Zum anderen wird das Bezirksamt ersucht, die dringend notwendigen Reparaturarbeiten an dem vorhandenen Gehweg vorzunehmen und das Zeichen 250 (Durchfahrt verboten)mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an den Kreuzungen Boenkestraße und Leobschützer Straße sowie Pankgrafenstraße und Streckfußstraße anzuordnen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Freischnitt des bahnseitig vorhandenen Entwässerungsgrabens ist im Dezember 2019 erfolgt. Die Verkehrssicherheit konnte damit unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wieder hergestellt werden. Jährliche Kontrollen werden weiterhin durchgeführt. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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