Drucksache - VIII-0960  

 
 
Betreff: Naturschutzgebiet Idehorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 26. BVV am 11.9.19
Beschlussempfehlung UmNat 27. BVV am 30.10.19
VzK§13 BezVG BA, ZB 29. BVV am 22.01.20
Berichtspflicht BA März 2020
Berichtspflicht BA September 2020
Berichtspflicht BA November 2020
Berichtspflicht BA Januar 2021
VzK§13BezVG BA, ZB 40. BVV am 24.03.2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
Berichtspflicht BA September 2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.03.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache- Nr.: VIII-0960/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Zwischenbericht

Naturschutzgebiet Idehorst

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.VIII-0960

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, dafür Sorge zu tragen bzw. sich beim Senat dafür einzusetzen, dass das Naturschutzgebiet Idehorst (Nr. 24) vor Durchgangsverkehr geschützt wird, die Folgen von Vandalismus behoben werden und besser über die Ziele des Naturschutzes informiert wird. Hierfür soll der Kontakt zu lokalen Akteuren unter anderem aus Natur- und Tierschutz sowie Umweltbildung gesucht und diese in das Vorhaben einbezogen werden. Konkret soll die Umsetzung folgender Maßnahmen geprüft werden:

  • Schilder „Naturschutzgebiet“ umgehend ersetzen und so aufstellen, dass sie durch Vandalismus nicht ohne Aufwand zu beschädigen oder zu entfernen sind
  • dagogisch-umweltbildnerische Informationstafeln, die mit Beteiligung des Ausschusses für Umwelt und Natur konzipiert werden, gut sichtbar errichten,
  • insbesondere im Umfeld des NSG Hinweisschilder zum Leinenzwang im LSG Blankenfelde aufstellen,
  • Maßnahmen für einen besseren Schutz vor dem Durchfahren implementieren,
  • regelmäßige und ausreichend häufige Kontrollen durch das Ordnungsamt durchführen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu den Schutzgebietsschildern wurde bereits im letzten Zwischenbericht der Stand dargestellt.

Das Umwelt- und Naturschutzamt wird zusammen mit den Stadtnatur-Rangern eine Informationstafelr das NSG Idehorst erarbeiten und dieses zusammen mit Schildern zum Leinenzwang aufstellen. Diese Maßnahmen sollen mit Mitteln aus dem Programm „saubere Stadt“ finanziert und in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor dem Durchfahren werden im Rahmen der begrenzt vorhandenen finanziellen Mittel und Möglichkeiten zwar eingeplant, unterliegen allerdings ständigem Vandalismus mit damit verbundener Zerstörung (zum Beispiel von Schlössern an Schranken).

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

X

X

 

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen