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Drucksache - VIII-0945
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0945 „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, ein zusätzliches bezirkliches Angebot der Wohnraumberatung für einkommensschwache Menschen und sonstige auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Personengruppen einzurichten. Das Angebot soll dabei eine spezifische Begleitung und Beratung leisten. Hierzu gehören beispielsweise die persönliche Beratung bei Anträgen, die direkte Unterstützung bei der Wohnraumsuche sowie die Organisation einer Begleitung bei und nach Bezug von privatem Wohnraum. Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, dazu bis Ende 2019 eine AG Wohnraumberatung einzusetzen, die bis zum Ende des I. Quartals 2020 ein Konzept für das Modellprojekt entwickelt. Teilnehmende der Arbeitsgemeinschaft sollen u.a. die Soziale Wohnhilfe, Vertreter der Wohnungsbaugesellschaften in Pankow, die Mieterberatung Prenzlauer Berg, die Interessengemeinschaft Pankow Hilft! die Pankower Flüchtlingskoordinatoren und das Wohnungsamt Pankow sein. Die Wohnraumberatung soll Vermietern als direkte Ansprechpartnerin dienen und dafür insbesondere mit den landeseigenen Wohnungsgesellschaften und privaten Vermietern weitere Kooperationsverträge über die Vermittlung von Wohnungen an Personen mit besonderen Bedarfen schließen. Mit bestehenden Projekten und ehrenamtlichen Strukturen ist in der Umsetzung eng zusammen zu arbeiten. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu wenden, um für ein solches Modellprojekt die Möglichkeiten von Förderung und Unterstützung abzufragen. Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass dem Bezirk mindestens eine Mitarbeiter*in bzw. entsprechende Personalmittel zur Durchführung der Wohnraumberatung zur Verfügung gestellt wird.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Die angestrebte Wohnraumberatung ist offen für alle Menschen mit geringen Einkommen und soll jeglichen Ausgrenzungstendenzen aufgrund z.B. von Herkunft, sozialen Merkmalen u. ä. entgegenwirken. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Die Wohnraumberatung hat das Ziel, Menschen mit geringem Einkommen bei der Wohnungssuche zu unterstützen, sie zu empowern, bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen mitzuwirken, eventuell bei Besichtigungsterminen zu begleiten, als Ansprechpartner nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stehen und auch Akquise zu betreiben. Sie leistet mithin einen Beitrag für eine Nachhaltigkeit im Bereich der Wohnsituation von Menschen mit geringem Einkommen. Kinder- und Familienverträglichkeit Die Wohnraumberatung leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation von Familien, die am unteren Einkommenssegment leben.
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