Drucksache - VIII-0941  

 
 
Betreff: Wirksame Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit in der John-Schehr-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD 26. BVV am 11.09.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktionen SPD und CDU 26. BVV am 11.09.19
VzK§13BezVG BA, ZB 29. BVV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2021


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0941

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wirksame Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit in der John-Schehr-Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0941

Das Bezirksamt wird ersucht, in der gesamten John-Schehr-Straße die Verkehrszeichen (VZ) 136-10 „Kinder“ und VZ 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Prüfungen aus dem 1. Zwischenbericht wurden erfolgreich abgeschlossen.
Die daraus hervorgehenden Empfehlungen der BVV sind durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden und werden durch das Straßen- und Grünflächenamt umgesetzt.

Die Zeichen 136 StVO sind im Abschnitt Eugen-Schönhaar-Straße bis Bötzowstraße neugeordnet worden und sind in Höhe der Verkehrszeichen auf die Fahrbahn aufzubringen, sie sind gemäß der Verwaltungsvorschrift innerhalb von Tempo-30-Zone nicht erforderlich.
Diese Maßnahmen sollen die Verkehrsteilnehmer in diesem Abschnitt sensibilisieren, dass hier die Möglichkeit von auf die Fahrbahn tretenden Kindern erhöht ist.
In der Regel ist in Tempo-30-Zonen mit auf die Fahrbahn tretenden Personen zu rechnen.
An den Zufahrten zur John-Schehr-Straße, Greifswalder Straße/Kniprodestraße, werden die Zeichen 274-30 StVO in Höhe der Zeichen 274.1-40 StVO auf die Fahrbahn aufgebracht, im Verlauf der John-Schehr-Straße werden die Markierungen „30“ aufgebracht.
Verkehrsbehördliche Maßnahmen, über die bereits bestehenden hinaus, werden nicht angeordnet, da zusätzliche Zeichen, die eine Begründung für die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung enthalten, gemäß den Verwaltungsvorschriften zu den Zeichen 274.1/2 StVO, unzulässig sind. Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern im Nahbereich des Fußngerüberweges wurden bereits im ersten Zwischenbericht durch das Bezirksamt erläutert.

Auf Hinweise der Direktion 1 Stab 14 des Polizeipräsidenten in Berlin hin wurden Maßnahmen angeordnet, welche auf den Tramverkehr, Zeichen 101 StVO und der Zusatzzeichen 1010-56, 1000-11/21 StVO, aus der Hans-Otto-Straße auf die John-Schehr-Straße führend hinweisen.

Erneut weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Überwachung des Verhaltens von Verkehrsteilnehmer*Innen am fließenden Verkehr, Verkehrsverstöße und deren Kontrolle mit ggf. repressiver Ahndung, gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) iVm Nr. 23 Abs. 5 a) Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) der Sonderbehörde, Polizei Berlin obliegen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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