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Drucksache - VIII-0941
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Wirksame Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit in der John-Schehr-Straße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0941
„Das Bezirksamt wird ersucht, in der gesamten John-Schehr-Straße die Verkehrszeichen (VZ) 136-10 „Kinder“ und VZ 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Prüfungen aus dem 1. Zwischenbericht wurden erfolgreich abgeschlossen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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