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Drucksache - VIII-0934
siehe Anlage Begründung:An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Ergänzungen zur Bezirksamtsvorlage VIII-0933/2019 Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2020/2021 für den Bezirk Pankow (Nachschiebeliste nach Fortschreibung der Gobalsumme)
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Damit ergeben sich die folgenden neuen Haushaltsvolumina:
3. Begründung
Mit Schreiben vom 21.06.2019 wurden dem Bezirk von der Senatsverwaltung für Finanzen die fortgeschriebenen Globalsummen für den Doppelhaushalt 2020/2021 übermittelt. Es wurden sowohl der Bezirksplafond fortgeschrieben, der den Finanzierungsrahmen bildet für die Zuweisung an die Bezirke insgesamt, als auch die Produktsummenbudgets, die maßgeblich sind für die Aufteilung des Plafonds auf die einzelnen Bezirke.
Im Ergebnis erhöht sich für den Bezirk die Globalsumme, d.h. die Zuweisung für Ausgaben (ohne Investitionen) für 2020 um 1.276 T€ und für 2021 um 1.237 T€.
1. Veränderung des Bezirksplafonds
Der Bezirksplafond wurde wie folgt fortgeschrieben:
Die Reduzierung des Plafonds ist ausschließlich bedingt durch die Ausgabenverlagerung (Aufschichtung an die Hauptverwaltung) für Hilfen (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe) an außerhalb Berlins lebende Hilfebedürftige, die bisher zentral vom Bezirk Lichtenberg geleistet wurden und die auch nur auf die Transfers des T und des Z-Teils sowie auf die Einnahmevorgaben E04 und E05 dieses Bezirks Auswirkungen hat.
Nach Bereinigung um diese aufschichtungsbedingten Sachverhalte ergibt sich eine Erhöhung des Plafonds um 37,7 Mio. € in 2020 bzw. 39,1 Mio. € in 2021, die im Wesentlichen auf der Rücknahme der mit der ursprünglichen Zuweisung im April 2019 vorgenommenen Kürzung des Personalplafonds beruht. Es handelt sich hierbei um Mittel, die im Rahmen der AG Ressourcensteuerung in der Kategorie c) ‚Personalaufbau in eigener Verantwortung zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik und für die Wachsende Stadt‘ für die Bezirke vorgesehen waren. Die Kürzung war erfolgt vor dem Hintergrund der mangelnden Inanspruchnahme dieser Mittel durch die Bezirke. Mit der Rücknahme der Kürzung wird jetzt wieder der Status an VZÄ-Aufwuchs erreicht, der vor der Kürzung bereits Planungsgrundlage im Bezirk war. Einen darüber hinaus gehenden Aufwuchs gibt es – auf der Grundlage der Verhandlungen in der AG Ressourcensteuerung - nicht.
Weitere Aufstockungen des Personalplafonds erfolgten in beiden Jahren jedoch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, zur Stärkung der Jugendgerichtshilfe, der Ausbildung sowie aufgrund der Erhöhung der VHS-Honorare.
Verbunden mit der Erhöhung der Personalmittel ist eine Anhebung des Sachmittelplafonds um jeweils 3,5 Mio. € pro Jahr, um die mit dem zusätzlichen Personal auf Dauer anfallenden zusätzlichen Sachmittel (Ausstattung, Gebäudebedarfe) bereitstellen zu können.
2. Erhöhung der Globalsumme für den Bezirk Pankow
Die Globalsumme, d.h. das zugewiesene Produktsummenbudget - nach Normierung i.R. des fortgeschriebenen Plafonds - plus unveränderter Zuweisung des Z-Teils, plus veränderter Einnahmevorgabe, erhöht sich wie folgt:
3. Umsetzung der Fortschreibung im Haushaltsplan
Bei den Einnahmen ist die Erhöhung der Zuweisungssumme (ohne Investitionen) in beiden Jahren bei E00 umzusetzen. Zu beachten ist jedoch, dass bereits im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes (BAV VIII-0933/2019) eine Zuweisungserhöhung in beiden Jahren in Höhe von 2.700 T€ im Vorgriff auf die 1. Fortschreibung 20120/2021 als Pauschale Mehreinnahme veranschlagt war. Nach Auflösung dieser Pauschalen verbleiben als umzusetzende Erhöhung noch 1.276 T€ in 2020 bzw. 1.237 T€ in 021.
Bei den Ausgaben sind zunächst die außerhalb der Normierung erfolgten erhöhten Zuweisungen 1:1 umzusetzen:
Auch bei der Erhöhung der Leitlinie für Ausbildung um 52 T€ handelt es sich um eine Veranschlagungsvorgabe.
Im Zusammenhang mit dem BTHG ist zu beachten, dass neben der Erhöhung der Personalansätze gleichzeitig auch eine Umsetzung aus den bisherigen Kapiteln 3910, 3911 und 3912 in das neue Kapitel 3915 bzw. aus den bisherigen Kapiteln 4044 und 4045 in das neue Kapitel 4015 erfolgt ist. Weitere Umsetzungen - sämtliche andere Titel aus den genannten bisherigen Kapiteln sind ebenfalls in die neuen Kapitel zu übernehmen – wurden rein technisch/redaktionell, d.h. ohne Ansatzveränderungen, ebenfalls bereits vorgenommen, sind aber aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht Bestandteil der Nachschiebeliste und werden erst in das finale Druckexemplar des Haushaltsplans übernommen.
Von den Honorarerhöhungen für die VHS i.H.v. rd. 300 T€ wurden je 80 T€ bereits mit dem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans umgesetzt. Mit der jetzt vorgelegten Nachschiebeliste wurden die Mittel nur noch um jeweils rd. 220 T€ erhöht.
Die Erhöhung der Leitlinie für Ausbildung wurde in voller Höhe bei den Ausbildungsentgelten im zentralen Kapitel 3307 veranschlagt und die Verstärkung der Personalausgaben für die Jugendgerichtshilfe im Kapitel 4040.
Ohne Auswirkungen auf das Gesamtvolumen wurden mit der Nachschiebeliste geänderte Prioritäten bei den Investitionsmaßnahmen der Pauschalen Zuweisung umgesetzt: Die Ansätze für die Anlage einer Bestattungsfläche mit unterschiedlichen Bestattungsarten auf dem Friedhof III/Abt. 35 werden in beiden Jahren gestrichen zugunsten von zwei ähnlichen Maßnahmen (auf dem Friedhof IX in Französisch Buchholz und auf dem Friedhof XII an der Schwanebecker Chaussee), die vorgezogen werden sollen.
Im Ergebnis verbleiben in 2020 noch 255 T€ ‚freie‘ Mittel für Ausgabenerhöhungen. In diesem Betrag enthalten sind jedoch auch die anteiligen Sachkosten der Personalzuwächse (5 T€ pro VZÄ) aus der Umsetzung des BTHG und der Stärkung der Jugendgerichtshilfe. Diese Mittel werden daher bei den Pauschalen Mehrausgaben veranschlagt, die damit auf 854 T€ steigen (und in denen auch weiterhin die Personal- und Sachausgaben der bisher noch nicht auf die Geschäftsbereiche verteilten bisherigen Stellenaufwüchse/VZÄ enthalten sind).
In 2021 verbleiben analog nach Veranschlagung der vorgegebenen Ansatzerhöhungen noch 216 T€ zur freien Verwendung, die jedoch zur Reduzierung der Pauschalen Minderausgaben eingesetzt werden müssen, die damit auf rd. 6.700 T€ abgesenkt werden können. Die Pauschale in 2021 bewegt sich der Höhe nach noch im erlaubten Rahmen, so dass es hier keine Probleme mit der Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen geben wird. Ihre vollständige Auflösung muss jedoch spätestens bis Ende März 2021 erfolgen. Die Mittel hierfür können grundsätzlich aus der Fortschreibung für 2021 kommen oder auch aus einem positiven Jahresabschluss 2019.
4. Rechtsgrundlage
Artikel 85 und 86 VvB; §§ 26a, 27, 29, und 30 LHO und AV LHO § 12 Abs. 2 Ziffer 1 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
s. Anlage
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Sören Benn Bezirksbürgermeister
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