Drucksache - VIII-0933  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre 3-57/16 zum Bebauungsplan 3-57 im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal für das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB § 12 BezVG BA 26. BVV am 11.09.19
VzB § 12 BezVG BA Anlage 1, 26. BVV am 11.09.19
VzB § 12 BezVG BA Anlage 2, 26. BVV am 11.09.19
VzB § 12 BezVG BA Anlage 3, 26. BVV am 11.09.19

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Verordnung über die Venderungssperre 3-57/16 zum Bebauungsplan 3-57 im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal für das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die aus der Anlage hervorgehende Verordnung über die Veränderungssperre 357/16 zum Bebauungsplan 3-57 im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal für das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

Begründung

Hintergründe und Ziele des Bebauungsplans:

Am 14. Mai 2019 hat das Bezirksamt Pankow die Aufstellung des Bebauungsplanes 3-57 beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes 3-57 wurde am 24. Mai 2019 im Amtsblatt (ABl. Nr. 22, Seite 3369) bekanntgemacht. Die BVV wird den Aufstellungsbeschluss mit Drucksache Nr. VIII-0874 am 14.08.2019 zur Kenntnis erhalten.

Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung eines Schulstandortes auf den Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 155 und Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B (ehemalige KGA „Humboldt“ Abteilung „Graue Schule“). Die Grundstücke werden als geeignet angesehen, das bestehende Defizit an Oberschulplätzen durch den Bau eines vierzügigen Gymnasiums zu mindern.

Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse der im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke stellen sich wie folgt dar:

Das 2.667 m² große Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 befindet sich im Landeseigentum. Mit dem BA-Beschluss „Clusterung VIII-0403/18“ vom 13.03.2018, wurde Eigenbedarf für dieses Grundstück (Clusterobjekt C8732) angemeldet und für eine Vorhaltung zur Daseinsvorsorge bis 10 Jahre votiert. Der Portfolioausschuss hat am 26.07.2018 die Zuordnung zum Cluster II b Daseinsvorsorge 10 Jahre beschlossen.

Das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B (Gemarkung Pankow, Flur 129, Flurstück 404) befindet sich zu 1/3- Eigentumsanteilen in öffentlicher und zu 2/3-Eigentumsanteilen in privater Hand. Es hat eine Größe von ca. 1,18 ha.

Zusammen mit dem Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 (Gemarkung Pankow, Flur 129, Flurstück 7) rden ca. 1,5 ha als Schulgrundstück für ein 4-zügiges Gymnasium zur Verfügung stehen, um ein dringend benötigtes Gymnasium zu errichten.

Herleitung des Schulbedarfs

Der Bezirk Pankow steht vor der Herausforderung, in Folge des erheblichen Neubaupotentials für Wohnungen durch Nachverdichtung und die Entwicklung von größeren Potentialflächen, Vorsorge für zusätzliche Kapazitäten in den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zu treffen. Hierzu wurde, basierend auf dem Wohnbaukonzept des Bezirks in den Jahren 2015/2016, ein Konzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow (Infrastrukturkonzept) erarbeitet.

Nach dem Infrastrukturkonzept (Bezirksamtsbeschluss vom 21. Juni 2016, BA Nr. VII-1629, BVV- Kenntnisnahme Drs. Nr. VII-1189 vom 13. Juli 2016) wurde für den Zeitraum bis 2030 ein erheblicher Bevölkerungszuwachs wie folgt prognostiziert:

Vom Einwohnerbestand 31.12.2015 ausgehend, wurde ein Anstieg der Bevölkerung kurzfristig (bis 2017) auf 407.419 Einwohner, mittelfristig (bis 2020) auf 429.672 Einwohner, langfristig (bis 2025) auf 467.736 Einwohner und perspektivisch (bis 2030) auf 473.326 Einwohner ermittelt.

Zwar bleiben die realen Bevölkerungszahlen (jeweils erhoben vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zum 31.12. d. J.) ausgehend vom Basisjahr 2015 mit 389.976 Einwohnern im Jahr 2016 mit 397.406 Einwohnern, im Jahr 2017 mit 402.289 Einwohnern und 2018 mit 407.039 Einwohnern etwas hinter den Prognosen des Bezirks aus dem Jahr 2016 zurück, jedoch ist weiterhin ein erheblicher Anstieg der Bevölkerung zu verzeichnen.

Um der dynamischen Bevölkerungsentwicklung Berlins im Bereich der Schulplatzversorgung Rechnung zu tragen, findet seit 2014 jährlich mit dem bezirklichen Schulamt, dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, eine Abstimmung zur Schulnetz- und Schulstandortplanung (Monitoring-Verfahren) statt. Ziel des Monitoring-Verfahrens ist die Beobachtung der Realentwicklung der Schulplatzbedarfe, die Erstellung von Prognosen und Abweichungen davon, anhand des Wanderungsverhaltens (Strukturquote) und des Wahlverhaltens (Anteilsquote ISS/Gymnasium), um kurzfristig auf Schulplatzbedarfe zu reagieren und langfristig ein nachhaltiges Standortnetz herzustellen.

Im Monitoring-Bericht Stand 12.04.2018, der am 28.11.2018 zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Bezirk Pankow abgestimmt wurde, ist im Bezirk Pankow ein Bedarf an gymnasialen Schulplätzen bis 2021/2022 von 59,8 Klassenzügen prognostiziert. Diesem steht aktuell nur ein Angebot von 47,0 Klassenzügen gegenüber. Das heißt, dass bereits kurzfristig ein Versorgungsdefizit besteht. Für das Schuljahr 2024/2025 ist sogar ein Bedarf von 69,5 Klassenzügen ermittelt worden, jedoch kann aufgrund der geplanten Kapazitätserweiterungen nur ein Angebot von 50,0 Klassenzügen zur Verfügung gestellt werden. Die Fehlbedarfe an gymnasialen Schulplätzen werden über den Prognosezeitraum 2025 hinaus weiter ansteigen, es wird mit Fehlbedarfen von bis zu 34 Zügen gerechnet.

Da die weiterführenden Schulen nicht an Einzugsbereiche gebunden sind, ist die planungsräumliche Bezugsebene der gesamte Bezirk, weshalb für die Standortsuche neben der Verfügbarkeit von Flächen, eine gute Erreichbarkeit sowie ein bedarfsangepasstes gymnasiales Schulnetz wesentlich sind. Die vorhandenen Oberschulen des Bezirks befinden sich überwiegend in den bereits dicht bebauten innenstadtnahen Siedlungsbereichen, in denen es kaum noch Flächenreserven für Kapazitätserweiterungen an den bestehenden Schulen oder Grundstücke für Neubaustandorte gibt.

In den innenstadtferneren Ortsteilen Wilhelmsruh, Rosenthal, Niederschönhausen (Schulregion 8) und Französisch Buchholz (Schulregion 9) gibt es bis auf das Max-Delbrück-Gymnasium (Ortsteil Niederschönhausen) kein Gymnasium. Mit der Bevölkerungsentwicklung und steigenden Schülerzahlen durch die Erweiterung der Grundschulen in der Schulregion 8 und den angrenzenden Schulregionen 7 und 9, soll angepasst an die steigenden Schülerzahlen im Grundschulbereich, der Bedarf an Schulplätzen in den Sekundarstufen I und II zur Verringerung der täglichen Schülerverkehre näher am Wohnort gedeckt werden und ein neues Gymnasium für die genannten Ortsteile entstehen.

Da andere vergleichsweise ähnlich gut erschlossene und geeignete landeseigene Flächen in diesem Bereich nicht zur Verfügung stehen bzw. durch andere Nutzungen belegt sind, wird das Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage „Humboldt“, Abteilung „Graue Schule“, zusammen mit dem südlich angrenzenden landeseigenen Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 als geeignet angesehen, das bestehende Defizit an Oberschulplätzen durch den Bau eines vierzügigen Gymnasiums zu mindern. Die Lage in der Nähe sich kreuzender Hauptverkehrsstraßen und an einem Haltepunkt der Straßenbahnlinie M1 stützen diese Planungsabsicht.

Um ein langfristig tragfähiges, demographiefestes und dem Bevölkerungszuwachs räumlich entsprechendes Standortnetz von weiterführenden Schulen im Bezirk Pankow zu gewährleisten, ist der Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums auf den Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 155, 157, 157 A, 157 B, als Maßnahme in das bezirkliche Investitionsprogramm 2019/2023 angemeldet worden. Das neue Gymnasium wird bei der Fortschreibung des Monitoring-Berichts 2019 berücksichtigt.

 

 

Eigentumsrechtliche Situation und Vorbescheidsantrag

Mit Schreiben vom 05.09.2018 hatte das Schulamt dringenden Fachbedarf für die Errichtung einer neuen Oberschule für den Bezirk angemeldet und darum gebeten, neben dem Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 auch das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B, an dem die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG einen Eigentumsanteil von 1/3 besitzt, für die Daseinsvorsorge, zu sichern.

Mit Schreiben des Bezirksbürgermeisters vom 05.11.2018 hat der Bezirk Pankow von Berlin, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beauftragt, die 2/3-Eigentumsanteile am Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157,157 A, 157 B aus privater Hand für das Land Berlin zu erwerben. Derzeit finden Ankaufsverhandlungen mit dem Miteigentümer statt, die noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Der private Anteilshalter des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B plant eine Bebauung mit Wohngebäuden und hatte mit Datum vom 29.06.2018 (Posteingang bei der Bauaufsicht 04.07.2018), einen Antrag auf Bauvorbescheid zu drei Bebauungsvarianten mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern gestellt, von denen zwei Varianten nach geltendem Planungsrecht (§ 34 BauGB) voraussichtlich zulässig wären.

Die Liegenschaftsfond Berlin GmbH & Co. KG, die durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH vertreten wird, hat mit Schreiben vom 8. April 2019 mitgeteilt, dass sie aufgrund des Auftrags des Bezirksbürgermeisters zum Ankauf der privaten Eigentumsanteile des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B weder ihren Anteil an den Antragsteller veräern wird noch der vorbescheidlich angefragten Wohnbebauung zustimmt. Einem Bebauungsantrag bzw. hier einem Bauvorbescheidsantrag mangelt es am Sachbescheidungsinteresse, wenn die Verwirklichung des Vorhabens durch den Eigentümer ausgeschlossen wurde (OVG Münster, Beschluss vom 03.12.2008 A 2741/07). Der Antrag ist daher mangels Sachbescheidungsinteresse als unzulässig zurückzuweisen.

Der private Anteilshalter hat - nachdem sein ursprüngliches Begehren zum Erwerb des 1/3 Anteils des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157B vom Liegenschaftsfond Berlin GmbH & Co. KG nicht erfolgreich war - beim Amtsgericht für das Grundstück einen Antrag auf Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (§ 753 BGB) gestellt. Die Teilungsversteigerung findet in der Form einer Zwangsversteigerung am 12.09.2019 beim Amtsgericht Pankow Weißensee statt.

Sollte das Grundstück von privaten Anteilshalter oder einem Dritten im Rahmen der Zwangsversteigerung ersteigert werden, verlöre der Liegenschaftsfond Berlin GmbH & Co. KG seinen 1/3 Miteigentumsanteil. Damit könnte ein Bau(vorbescheids)-antrag nicht mehr aufgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses zurück gewiesen werden.

Erfordernis der Veränderungssperre

Mit der anstehenden Zwangsversteigerung des Grundstückes Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B ist abzusehen, dass der Miteigentümer des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B oder ein Dritter die Grundstücke erwirbt. In der Folge wäre ein erneuter Antrag auf Bauvorbescheid oder ein Bauantrag, welcher nicht die Bebauung mit einem 4-zügigen Gymnasium vorsieht, zu erwarten. Bei einer positiven Beurteilung auf Grundlage von § 34 BauGB wären die Ziele des Bebauungsplanes 3-57, die Grundstücke für die Entwicklung eines Schulstandorts zu sichern, nicht mehr erreichbar. Die Tatsache, dass der Miteigentümer auf ein Kaufangebot des Landes Berlin bisher nicht eingegangen ist und an einer Zwangs-versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft festhält, lässt auf das Fortbestehen planungsgefährdender Bauabsichten schließen. Daher ist eine Veränderungssperre erforderlich, um von der Planungsabsicht abweichende Bauvorhaben versagen und das Planungsziel, die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein 4-zügiges Gymnasium durch die Festsetzung eines entsprechenden Bebauungsplans, erreichen zu können.

Da beim derzeitigen Bearbeitungsstand des Bebauungsplans 3-57 abzusehen ist, dass der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung noch nicht rechtswirksam sein wird, soll zur Sicherung der Planung die Veränderungssperre 357/16 gemäß § 14 BauGB für das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B erlassen werden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-57, ist das Verfahren zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines 4gigen Gymnasiums eingeleitet. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin sind die formal-rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre gegeben. Die Planungsziele sind hinreichend bestimmt, um von den Sicherungsinstrumenten (hier einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB) Gebrauch zu machen. Eine Veränderungssperre für das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 ist nicht angezeigt, weil es sich bereits im Eigentum des Landes Berlin befindet.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde über die Absicht, die Veränderungssperre 3-57/16 für das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157A, 157B zu erlassen, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 AGBauGB unterrichtet.

Mit Schreiben SenSW IIC 11 vom 18. Juli 2019 hat diese mitgeteilt, dass aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins gegen den Erlass der Veränderungssperre keine Bedenken bestehen.

Nach erfolgter Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung, wird das Bezirksamt die Veränderungssperre 3-57/16 als Rechtsverordnung erlassen. Die BVV wird über den Beschluss gem. § 15 BezVG in Kenntnis gesetzt.

Die Rechtsverordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet und wird am Tag nach der Verkündung rechtswirksam.

Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre 3-57/16 nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Veränderungssperre kann um ein Jahr verlängert werden, wenn der Bebauungsplan 3-57 noch nicht festgesetzt ist und das Erfordernis für das Aufrechterhalten der Veränderungssperre fortbesteht.

Gemäß § 17 Abs. 5 BauGB tritt die Veränderungssperre außer Kraft, sobald der Bebauungsplan 3-57 rechtsverbindlich geworden ist.

Rechtsgrundlagen

§§ 14 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 13 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

§§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Der Erlass der Veränderungssperre erzeugt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Nur der Bebauungsplan, zu dessen Sicherung die Verordnung über die Veränderungssperre erlassen wird, könnte nach seinem Inkrafttreten Entschädigungsansprüche auslösen, sofern mit seiner Festsetzung die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder geändert wird und dadurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt. Das Land Berlin bemüht sich bereits um den freihändigen Erwerb der Flächen.

Der Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Sportaußenanlagen ist - einschließlich des Grunderwerbs - Bestandteil der Investitionsplanung des Landes Berlin.

Das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B hat eine Größe von ca. 1,18 ha. Davon befinden sich 1/3-Eigentumsanteile in öffentlicher und 2/3Eigentumsanteile in privater Hand.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der Sicherung einer Fläche für ein neues 4-zügiges Gymnasium werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Oberschulplatzkapazitäten im Bezirk erhöhen. Dies wird zu einer quantitativen und qualitativen Verbesserung für die Lebens- und Lernbedingungen führen, zusätzliche Auswahlmöglichkeit für den Bildungsweg eröffnen und sich positiv auf Familien und Kinder auswirken. Verbunden mit der Wahl eines Standortes im Nordwesten des Bezirks, in räumlicher Nähe zum Ortsteil Wilhelmsruh, Rosenthal und Niederschönhausen werden sich für die Schulkinder dieser Ortsteile Schulwege verkürzen.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

Anlagen

  1. Entwurf der Veränderungssperre 3-57/16
  2. Kopie des Übersichtsplans der Veränderungssperre 3-57/16
  3. Entwurf des Bebauungsplans 3-57 (Stand Dezember 2018)

 

 
 

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