Drucksache - VIII-0887  

 
 
Betreff: Nachwahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB Bezirksamt, 25. BVV am 14.8.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

08.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.VIII-0887

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachwahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die in der folgenden Übersicht aufgeführten Bürger*innen werden bis zum 30.04.2023 als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – gewählt.

 

SoKo 14/9

Ortsteil Pankow

Wolff, Gabriela

 

SoKo 13/11

Ortsteil Pankow

Brümmer, Lothar

 

SoKo 21/22

Ortsteil Pankow

Scarlett, Monika

 

Begründung

Gemäß Ziffer 11 (1) der VV EaD werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In ihrer Sitzung am 20.02.2019 hlte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin 149 Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer von vier Jahren (VIII-0724 Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen). Die Bestellung endet jeweils zum 30.04.2023. Weitere zwei Mitglieder wählte die BVV in ihrer Sitzung am 15.05.2019 (VIII-0856 Nachwahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen).

Zwei der gewählten Mitglieder haben zwischenzeitlich ihre ehrenamtliche Tätigkeit durch eine Erklärung gegenüber der für die Koordination des Ehrenamtlichen Dienstes zuständigen Dienstkraft vorzeitig beendet (Ziff. 13 Abs. 2 VV EaD).

Die Zahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes bestimmt sich nach der Einwohnerzahl, der sozialen Struktur und nach dem Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung des Bezirkes. Empfohlen wird pro 700 Einwohner*innen ein Mitglied. Das Bezirksamt bemüht sich dauerhaft, weitere Sozialkommissionsmitglieder zu gewinnen. Nunmehr kann die Anzahl der gewählten Mitglieder auf 152 erhöht werden. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen endet die Bestellung der nachgewählten Mitglieder ebenfalls am 30.04.2023.

Rechtsgrundlage

§ 16 BezVG 1 c

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG

§ 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 20.02.63 i. d. F. vom 28.05.79 (GVBL. S. 826) i. d. F. vom 29.05.01 (GVBL. S. 165) zuletzt geändert durch VO v. 08.03.2011 Gesetz- und Verordnungsblatt S. 87

Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 02.08. 2016 (Veröffentlichung erfolgte im ABI. am 12.08.2016)

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Die benötigten finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2019 stehen im Kapitel 3930/Titel 41201 zur Verfügung.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Auf dieser Grundlage ist die ehrenamtliche und unverzichtbare Tätigkeit der Mitglieder in den Sozialkommissionen auch weiterhin im Sinne der älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes sichergestellt.

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 
 

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