Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .07.2019 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-…./2019 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Kooperationsvereinbarung über die Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:
Die zwischen dem Bezirksamt Pankow von Berlin und dem Jobcenter Berlin Pankow geschlossene Kooperationsvereinbarung über die Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II wird der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.
Begründung
Gemäß § 16a SGB II können zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit kommunale Eingliederungsleistungen erbracht werden, soweit diese für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind. Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II sind
- die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
- die Schuldnerberatung,
- die psychosoziale Betreuung,
- die Suchtberatung.
Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung (Anlage) wird das Verfahren der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen dem Jobcenter Berlin Pankow und den Fachämtern des Bezirksamtes geregelt sowie Transparenz über die Strukturen und Leistungen der Partner geschaffen.
Sie ersetzt die im Jahr 2009 geschlossenen Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Jobcenter und dem Allgemeinen Sozialdienst des Sozialamtes sowie zwischen dem Jobcenter und dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes und bindet nunmehr alle weiteren Anbieter kommunaler Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II ein.
An der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung haben Mitarbeiter*innen des Jobcenters Berlin Pankow und der Fachämter des Bezirksamtes Pankow von Berlin engagiert mitgewirkt.
Die Kooperationsvereinbarung konnte am 07.06.19 von der Bezirksstadträtin für Jugend Wirtschaft und Soziales, Frau Tietje, dem Bezirksstadtrat für Schule, Facility Management, Sport und Gesundheit, Herrn Dr. Kühne, und dem Geschäftsführer des Jobcenters, Herrn Hieb, unterzeichnet werden. Sie wird jährlich auf ihre Aktualität geprüft; die Federführung liegt bei der Koordinierungsstelle SGB II.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn stellv. Bezirksbürgermeister | Rona Tietje Bezirksstadträtin für Jugend Wirtschaft und Soziales |