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Drucksache - VIII-0883
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der Vorlage |
Wahl der Vertreter*innen der in der BVV vertretenen Parteien für den Integrationsbeirat Pankow für die VIII. Wahlperiode Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als fünfte Kandidatin für den Pankower Integrationsbeirat als stimmberechtigtes Mitglied zu wählen:
- Christina Henke - CDU
Begründung
Mit der Drucksache Nr. VIII-0407 wird das Bezirksamt ersucht auf neuer Geschäftsgrundlage einen Integrationsbeirat für die Dauer der Wahlperiode einzuberufen. Die neue Geschäftsordnung des Integrationsbeirates sieht folgende Zusammensetzung vor:
- der/ die Bezirksbürgermeister/in;
- fünf Vertreter/innen auf Vorschlag der in der BVV vertretenen Parteien;
- vier Vertreter/Innen der in der bezirklichen Migrant/innen-/ Integrationsarbeit engagierten Organisationen, Vereine und Initiativen;
- sechs Pankower/innen mit Migrationshintergrund, einschließlich der Spätaussiedler/innen (ab vollendeten 16.Lebensjahr);
- vier Vertreter/innen aus der bezirklichen Migranten/innenselbstorganisationen
Die sachverständigen Mitglieder unter c) bis e) wurden mit dem Beschluss VIII-0597 am 17.10.2018 durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Bezirksamt berufen. Für die Wahl der Mitglieder unter b) wurden sechs Parteien von Bezirksamt aufgefordert bis zum 31.10.2018 Kandidaten zu benennen. Mit dem Beschluss VIII-0694 wurden am 4.1.2019 bereits die Vertreter*innen von vier Parteien durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Bezirksamt berufen. Mit der Benennung einer Kandidatin durch die CDU am 22. März 2019 haben alle Parteien ihre Vorschläge eingebracht.
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1c BezVG, § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 9 BezVEG, 1 Abs. 1 Satz 1 DVO BezVEG iVm mit dem Senatsbeschluss 5175/94 vom 20.09.1994
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Den Beiratsmitgliedern steht ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro pro Sitzung zu. Entsprechend dem Haushaltsplan (Kapitel 3310 4120) in 2019 rund 2.000 Euro zur Verfügung.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Bei der Wahl der Integrationsmitglieder wird auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Um Kinder- und Familienverträglichkeit zu gewährleisten, ist ein Angebot für eine Kinderbetreuung notwendig.
Sören Benn |
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