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Drucksache - VIII-0879
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Funktionierende Nachbarschaften schützen und das Miteinander von familien-freundlicher Gastronomie und einem Spielplatz dauerhaft ermöglichen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0879
„Die BVV Pankow stellt fest, dass es sich beim Zusammenspiel vom Restaurationsbetrieb Alois S. und dem Elefanten-Spielplatz um eine im Bezirk Pankow einmalige Situation handelt, die historisch gewachsen ist und sich über viele Jahre unter aktiver Mitwirkung des Bezirksamtes und des Quartiersmanagements entwickelt hat.
Die BVV Pankow befürwortet ausdrücklich das gewachsene nachbarschaftliche Engagement, die Gestaltung des Platzes durch eine Elterninitiative und den daraus entstandenen Treffpunkt für Familien im Kiez. Die BVV Pankow befürwortet insbesondere das friedliche Miteinander von Spielfläche und Gastronomie, die für andere Quartiere beispielgebend ist.
Die BVV Pankow kommt zu der festen Überzeugung, dass für die Bewertung dieser besonderen Gemengelage kein einschlägiges Landesgesetz vorliegt und herangezogen werden kann. Vielmehr ist dem besonderen Charakter durch eine Einzelfallentscheidung
zu entsprechen.
Die BVV Pankow ersucht daher das Bezirksamt
- dem Alois S. unverzüglich wieder eine Genehmigung für die Bewirtschaftung der Teilflächen in dem bis 2015 genehmigten Umfang und ohne Einschränkungen oder Auflagen wie dem Verbot von Alkoholausschank zu erteilen und
- eine Vereinbarung mit dem Ziel einer dauerhaften Kooperation zwischen SGA und Alois S. auszuarbeiten und diese mit dem Alois S. und der BVV Pankow abzustimmen. In der Vereinbarung sollen die Übernahme der Pflege der Flächen und die Möglichkeiten der Außengastronomie langfristig vereinbart werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Dem Betreiber des Alois S. wird regelmäßig seit Jahren auf seine Antragstellung hin eine Ausnahmegenehmigung nach Grünanlagengesetz für die Nutzung der Spielplatzfläche für die Außengastronomie erteilt. Lediglich 2021 wurde kein Antrag gestellt und demnach auch keine Genehmigung erteilt.
Sollte das Bezirksamt die Fläche für Spielgeräte oder für eine sonstige Umgestaltung des Spielplatzes benötigen, können weitere Ausnahmegenehmigungen jedoch nicht mehr erteilt werden.
Da es sich um eine Spielplatzfläche handelt, muss es hier Auflagen zum Alkoholausschank geben. Es wird beauflagt, dass der Ausschank alkoholischer Getränke auf der Außenfläche auf niederprozentige Getränke (Bier, Wein, Mixgetränke) beschränkt ist und stark alkoholisierte Gäste dort nicht bedient werden dürfen. Nach Möglichkeit soll bruchsicheres Geschirr (kein Einweggeschirr) verwendet werden; Bruchschäden bei Verwendung von Glas und Porzellan sind durch den Betreiber unverzüglich zu beseitigen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Bei allen Regelungen, die Spielplätze betreffen, ist das besondere Kinder- und Jugendschutzinteresse zu berücksichtigen.
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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