Drucksache - VIII-0874  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-57 für die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 155, 157, 157 A, 157 B im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 25. BVV am 14.08.19
VzK§15 BezVG BA Anlage, 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Bebauungsplan 3-57 für die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 155, 157, 157 A, 157 B im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Bebauungsplan 3-57 für die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 155, 157, 157 A, 157B im Bezirk Pankow, Ortsteil Rosenthal wird aufgestellt.
  2. Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-57 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.

Begründung

Vorgeschichte:

Aufgrund des BVV-Ersuchens Drs. VII-0359 aus dem Jahr 2013 hatte das Bezirks-amt mit Schreiben vom 03.03.2014 der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg gemäß § 5 AGBauGB die Absicht mitgeteilt, entsprechend der von der Öffentlichkeit und der BVV geforderten grundsätzlichen Erhaltung der Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow u. a. durch Aufstellung des Bebauungsplans 3-57B, die zum damaligen Zeitpunkt überwiegend noch kleingärtnerisch genutzte Abteilung „Graue Schule“ der Kleingartenanlage „Humboldt“ langfristig für private Kleingärten zu sichern.

Die KGA „Humboldt“ mit einer Gesamtgröße von ca. 5,54 ha besteht aus den räumlich voneinander getrennten Abteilungen „rdenweg“ (Friedrich-Engels-Straße 177, 177 A - F mit einer Fläche von ca. 1,15 ha), „Neues Heim“ (Friedrich-Engels-Straße 169, 169 A mit einer Größe von ca. 3,22 ha) und „Graue Schule“ (Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B mit einer Größe von ca. 1,18 ha). Das damalige Sicherungserfordernis für Dauerkleingärten wurde nur für die nicht im Alleineigentum des Landes Berlin befindlichen Flächen der Abteilung „Graue Schule“ gesehen.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Flächen der Abteilung „Graue Schule“ der Kleingartenanlage „Humboldt“ Wohnbaufläche W3 (GFZ bis 0,8) mit landschaftlicher Prägung dar.

In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Planungsabsicht 2014 hatte die Senatsverwaltung mit Schreiben SenStadtUm IIC 39-W vom 31.03.2014 gegen die Sicherung des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B für private Dauerkleingärten Bedenken erhoben. Sie verwies auf die Stellungnahme des Referats IB, nach der die FNP-Darstellung (W3) dem gesamtstädtischen stadtentwicklungspolitischen Planungsziel der Daseinsvorsorge für den Wohnungsbau entspricht. Sie hatte auch darauf hingewiesen, dass die Flächen der KGA „Humboldt“; Abteilung „Graue Schule“ im Stadtentwicklungsplan Wohnen als Wohnbaupotential (nachrangig) enthalten ist und somit aus gesamtstädtischer Sicht langfristig das Ziel verfolgt wird, diese Flächen für den Wohnungsbau zu sichern.

Zudem hatte sie mit Schreiben SenStadtUm II C- 39-W vom 18.09.2014 dem Bezirk empfohlen, nochmals zu prüfen, ob die Bestandsnutzung dem Bundeskleingarten­gesetz tatsächlich entspricht und eine Sicherung als „Private Dauerkleingärten“ auf dieser Grundlage überhaupt erfolgen kann.

Bei einer Begehung des Geländes 2017 ist im Ergebnis festgestellt worden, dass von den 21 Parzellen zwei Parzellen zu Wohnzwecken genutzt werden und ansonsten die Erholungsnutzung gegenüber der kleingärtnerischen Nutzung überwiegt.
Da die bestehende Nutzung nicht den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes entspricht, wurde das zu prüfende Planungsziel der Sicherung als „Private Dauerkleingärten“ aufgegeben und kein Aufstellungsbeschluss gefasst.

Aktuelle Veranlassung und Planerfordernis:

Das 11.893 m² große Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B (ehemalige KGA „Humboldt“ Abteilung „Graue Schule“) wird zusammen mit dem südlich angrenzenden Grundsck Friedrich-Engels-Straße 155 (im Eigentum der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG) als geeignet angesehen, das bestehende Defizit an Oberschulplätzen durch den Bau eines vierzügigen Gymnasiums zu mindern.

Aufgrund der anhaltenden Nachverdichtung bestehender Wohngebiete im Bezirk Pankow, dem anhaltend starken Bevölkerungswachstum und bereits bestehender Defizite bei den Wohnfolgeeinrichtungen, insbesondere der sozialen Infrastruktur, hatte der Bezirk bereits im Rahmen der Clusterung landeseigener, von der Berliner Immobilienmanagement GmbH verwalteter Grundstücke mit BA-Beschluss Clusterung VIII-0403_18 vom 13.03.2018 Eigenbedarf für das südlich an die ehemalige KGA Humboldt, Abteilung „Graue Schule“ grenzende 2.667 m² große landeseigene Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 (Clusterobjekt C8732) angemeldet und für eine Vorhaltung zur Daseinsvorsorge bis 10 Jahre votiert. Der Portfolioausschuss hat am 26.07.2018 die Zuordnung zum Cluster II b Daseinsvorsorge 10 Jahre beschlossen. Zusammen würden ca. 1,5 ha als Schulgrundstück zur Verfügung stehen.

Der Bezirk Pankow steht vor der Herausforderung, in Folge des erheblichen Neubaupotentials für Wohnungen durch Nachverdichtung und die Entwicklung von größeren Potentialflächen, Vorsorge für zusätzliche Kapazitäten in den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zu treffen. Hierzu wurde basierend auf dem Wohnbaukonzept des Bezirks in den Jahren 2015/2016 ein Konzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow (Infrastrukturkonzept) erarbeitet.

Nach dem Infrastrukturkonzept (Bezirksamtsbeschluss vom 21. Juni 2016, BANr. VII-1629, BVV- Kenntnisnahme Drs. Nr. VII-1189 vom 13. Juli 2016) wurde für den Zeitraum bis 2030 ein erheblicher Bevölkerungszuwachs wie folgt prognostiziert:

Vom Einwohnerbestand 31.12.2015 ausgehend, wurde ein Anstieg der Bevölkerung kurzfristig (bis 2017) auf 407.419 Einwohner, mittelfristig (bis 2020) auf 429.672 Einwohner, langfristig (bis 2025) auf 467.736 Einwohner und perspektivisch (bis 2030) auf 473.326 Einwohner ermittelt.

Zwar bleiben die realen Bevölkerungszahlen (jeweils erhoben vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zum 31.12. d. J.) ausgehend vom Basisjahr 2015 mit 389.976 Einwohnern im Jahr 2016 mit 397.406 Einwohnern, im Jahr 2017 mit 402.289 Einwohnern und 2018 mit 407.039 Einwohnern etwas hinter den Prognosen des Bezirks aus dem Jahr 2016 zurück, jedoch ist weiterhin ein Anstieg der Bevölkerung zu verzeichnen.

Um der dynamischen Bevölkerungsentwicklung Berlins im Bereich der Schulplatzversorgung Rechnung zu tragen, findet seit 2014 jährlich mit dem bezirklichen Schulamt, dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Abstimmung zur Schulnetz- und Schulstandortplanung (Monitoring-Verfahren) statt. Ziel des Monitoring-Verfahrens ist die Beobachtung der Realentwicklung der Schulplatzbedarfe, die Erstellung von Prognosen und Abweichungen davon anhand des Wanderungsverhaltens (Strukturquote) und des Wahlverhaltens (Anteilsquote ISS/Gymnasium), um kurzfristig auf Schulplatzbedarfe zu reagieren und langfristig ein nachhaltiges Standortnetz herzustellen.

Im Monitoring-Bericht Stand 12.04.2018, der am 28.11.2018 zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Bezirk Pankow abgestimmt wurde, ist im Bezirk Pankow ein Bedarf an gymnasialen Schulplätzen bis 2021/2022 von 59,8 Klassenzügen prognostiziert, der einem Angebot von 47,0 Klassenzügen gegenüber steht. Für das Schuljahr 2024/2025 ist sogar ein Bedarf von 69,5 Klassenzügen ermittelt worden, jedoch kann aufgrund der geplanten Kapazitätserweiterungen nur ein Angebot von 50,0 Klassenzügen zur Verfügung gestellt werden. Die Fehlbedarfe an gymnasialen Schulplätzen werden über den Prognosezeitraum 2025 hinaus weiter ansteigen, es wird mit Fehlbedarfen von bis zu 34 Zügen gerechnet.

Planungsräumliche Bezugsebene für die weiterführenden Schulen ist wegen der freien Schulwahl der gesamte Bezirk, weshalb für die Standortsuche neben der Verfügbarkeit von Flächen, eine gute Erreichbarkeit sowie ein bedarfsangepasstes gymnasiales Schulnetz wesentlich sind. Die vorhandenen Oberschulen des Bezirks befinden sich überwiegend in den bereits dicht bebauten innenstadtnahen Siedlungsbereichen, in denen es kaum noch Flächenreserven für Kapazitätserweiterungen an den bestehenden Schulen oder Grundstücke für Neubaustandorte gibt.

In den innenstadtferneren Ortsteilen Wilhelmsruh, Rosenthal, Niederschönhausen (Schulregion 8) und Französisch Buchholz (Schulregion 9) gibt es bis auf das Max-Delbrück-Gymnasium (Ortsteil Niederschönhausen) kein Gymnasium. Mit der Bevölkerungsentwicklung und steigenden Schülerzahlen durch die Erweiterung der Grund-schulplätze in der Schulregion 8 und den angrenzenden Schulregionen 7 und 9 soll der Bedarf an Schulplätzen in den Sekundarstufen I und II im gymnasialen Bereich zur Verringerung der täglichen Schülerverkehre nun auch näher am Wohnort gedeckt werden können. Die Lage in der Nähe sich kreuzender Hauptverkehrsstraßen und an einem Haltepunkt der Straßenbahnlinie M1 stützen diese Planungsabsicht.

Um ein langfristig tragfähiges und demographiefestes und dem Bevölkerungszuwachs räumlich entsprechendes Standortnetz von weiterführenden Schulen im Bezirk Pankow zu gewährleisten, ist der Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage Humboldt, Abteilung „Graue Schule“ als Maßnahme in das bezirkliche Investitionsprogramm 2019/2023 angemeldet worden. Das neue Gymnasium wird bei der Fortschreibung des Monitoring-Berichts 2019 berücksichtigt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-57 soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines 4-zügigen Gymnasiums geschaffen werden. Andere vergleichsweise ähnlich gut erschlossene und geeignete landeseigene Flächen stehen in diesem Bereich nicht zur Verfügung bzw. sind durch andere Nutzungen belegt. Die Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche für ein 4-zügiges Gymnasium ist im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf den Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 155, 157, 157 A, 157 B zwingend erforderlich.

Mit Schreiben vom 05.09.2018 hatte das Schulamt dringenden Fachbedarf für die Errichtung einer neuen Oberschule für den Bezirk angemeldet und darum gebeten, neben dem Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 auch das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B, an dem die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG einen Eigentumsanteil von 1/3 besitzt, für die Daseinsvorsorge, zu sichern. Ein ideeller Anteil von 2/3 des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B befindet sich jedoch in Privateigentum.

Mit Schreiben des Bezirksbürgermeisters vom 05.11.2018 hat der Bezirk Pankow von Berlin die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beauftragt, die 2/3-Eigentumsanteile am Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157,157 A, 157 B aus privater Hand für das Land Berlin zu erwerben. Gemeinsam mit dem geclusterten Objekt C8732 (Friedrich-Engels-Straße 155) würden für die Einordnung eines Gymnasiums ca. 1,5 ha zur Verfügung stehen. Derzeit wird in Erledigung des bezirklichen Auftrages ein Verkehrswertgutachten von der BIM erstellt. Das Verkehrswertgutachten bildet die Grundlage der sich dann anschließenden Ankaufsverhandlungen.

Der private Anteilshalter des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B plant eine Bebauung mit Wohngebäuden und hat mit Datum vom 29.06.2018 (Posteingang bei der Bauaufsicht 04.07.2018) einen Antrag auf Bauvorbescheid zu drei Bebauungsvarianten mit Einzel-, Doppel und Mehrfamilienhäusern gestellt, von denen zwei Varianten nach geltendem Planungsrecht nach § 34 BauGB voraussichtlich zulässig wären. Die Liegenschaftsfond Berlin GmbH und Co. KG, die durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH vertreten wird, hat mit Schreiben vom 8.  April 2019 mitgeteilt, dass sie aufgrund des Auftrags des Bezirksbürgermeisters zum Ankauf der privaten Eigentumsanteile des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B weder ihren Anteil an den Antragsteller veräern wird noch der vorbescheidlich angefragten Wohnbebauung zustimmt. Einem Bebauungsantrag bzw. hier einem Bauvorbescheidsantrag mangelt es am Sachbescheidungsinteresse, wenn die Verwirklichung des Vorhabens durch den Eigentümer ausgeschlossen wurde (OVG Münster, Beschluss vom 03.12.2008 A 2741/07). Der Antrag ist daher mangels Sachbescheidungsinteresse als unzulässig zurückzuweisen.

Der private Anteilshalter hat -nachdem sein ursprüngliches Begehren zum Erwerb des 1/3 Anteils und zum Erwerb des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 155 nicht erfolgreich war- beim Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft gestellt.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-57 dient vor allem der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines 4-zügigen Gymnasiums. Er eröffnet nach seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin auch die Möglichkeit, für den Fall, dass der Antragsteller (oder ein Dritter) sich bei der Zwangsversteigerung durchsetzt, von den Sicherungsinstrumenten einer Zurückstellung der Entscheidung 15 BauGB) und einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) Gebrauch zu machen, um die Planungsziele zu sichern.

Planungsrechtliche Ausgangslage/Bestandssituation:

Das Plangebiet befindet sich in unbeplanter Innenbereichslage. Vorhaben sind hier gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, soweit sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Im Plangebiet selbst überwiegen Lauben und kleinere Gebäude, die der Wochenend- bzw. Erholungsnutzung dienen. Die Parzellen werden durch einen Weg ringartig erschlossen. Ein Vereinshaus befindet sich auf dem Gelände der Abteilung „Graue Schule“ nicht. Zwei Gebäude die über das Wegesystem der ehemaligen KGA von der Friedrich Engels-Straße aus erreichbar sind, werden zu Wohnzwecken genutzt.

Das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 155 weist ebenfalls zwei Bestandsbebauungen mit Wohnnutzung auf.

Die nähere Umgebung ist geprägt von Wohnbebauung in offener Bauweise. Vorherrschend sind Ein-und Zweifamilienhäuser (entlang der Straße Wiesenwinkel). Erste Ansätze mit bis zu drei Vollgeschossen befinden sich südlich, auf dem Grundstück Friedrich-Engels-Straße 149 und auf den gegenüberliegenden Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 27, 28. Jenseits der Straße Wiesenwinkel befindet sich das auf der Grundlage des festgesetzten B-Plans XIX-6 entstandene Wohngebiet „Winkelwiesen“ mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen. Weiter südlich des Plangebietes, an der Kreuzung Kastanienallee/ Friedrich-Engels-Straße ist ein kleinerer Versorgungsstandort mit einer zweigeschossigen Bebauung für Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen auf der Grundlage des festgesetzten Vorhaben- und Erschließungsplans XIX-VE9 entstanden.

Der zur gesamtbezirklichen Versorgung mit Oberschulplätzen benötigte Schulneubau mit einer 3-Feldsporthalle ist auf der zusammen ca. 1,5 ha großen Fläche in kompakter Bauweise einzuordnen. Das Vorhaben wäre in dieser Kompaktheit auf der Grundlage des geltenden Rechts in dem beschriebenen Umfeld nicht zulässig, sodass ein Planerfordernis auch insoweit besteht.

Der mit dem Bebauungsplan 3-57 zu sichernde Oberschulstandort befindet sich mit der Friedrich-Engels-Straße an einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße. In dieser verläuft die Straßenbahntrasse der Linie M1 (Rosenthal/ Kupfergraben) zurzeit eingleisig entlang der planungsbefangenen Grundstücke. Eine Fahrbahn entlang des Grundstücks ist nicht vorhanden. Eine verkehrliche Anbindung des Schulstandortes ist durch die derzeitige Seitenlage des Gleises entlang des Plangebietes nicht gegeben. Es liegt jedoch eine Straßenplanung für die Friedrich-Engels-Straße vor, für die eine Planfeststellung nach dem Berliner Straßengesetz durchgeführt wird. Die Gleise sollen mittig in der Verkehrsfläche geführt werden. Beidseitig der Gleise sind für jede Richtung jeweils eine Richtungsfahrbahn mit Radweg sowie ein Gehweg geplant. Mit dem kompletten Neubau der Friedrich-Engels-Straße und der damit verbundenen Neuordnung der Verkehre (voraussichtlich 2022/23) werden die Bedingungen für den Schulstandort als sehr günstig eingeschätzt. Die Straßenbahnhaltestelle ist in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vorgesehen.

Entwickelbarkeit aus dem FNP

Flächen für den Gemeinbedarf können in Abhängigkeit von der Größe und ihrer Bedeutung im Regelfall aus Wohnbauflächen (hier W3, GFZ bis 0,8) entwickelt werden. Für eine Gemeinbedarfsfläche kleiner 3 ha von bezirklicher Bedeutung ist die Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan gegeben. Eine Nutzungsbeschränkung kann sich aus der Darstellung „landschaftliche Prägung“ ableiten, deren Auswirkung im weiteren Verfahren zu prüfen ist.

Verfahren zur Aufstellung des B-Plans 3-57

Mit Schreiben des Stadtentwicklungsamtes vom 18.01.2019 wurde die geänderte Planungsabsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mitgeteilt. Aus dem Antwortschreiben SenStadtWohn II C KO-6142/3-57 vom 04.02.2019 geht hervor, dass der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelbar ist und regionalplanerische Festlegungen (textliche Darstellung 1) nicht berührt sind. Wegen der Lage an einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße mit Verbindungsfunktion Stufe II werden gesamtstädtische Belange gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AGBauGB berührt. Daher ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-57 nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB durchzuführen.

Das für den Stadtentwicklungsplan Wohnen zuständige Referat IA der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen trägt die Planungsabsicht eines Gemeinbedarfsstandortes auf der im StEP Wohnen und im WoFIS als Wohnungsbaustandort geführten Fläche vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und des daraus resultierenden Infrastrukturbedarfs, insbesondere an Schulen, mit.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit Schreiben vom 08.02.2019 geantwortet, dass kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung zu erkennen ist. Die beabsichtigte Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule/Anlage für sportliche Zwecke ist nach der Festlegungskarte 1 des LEP B-B im Gestaltungsraum Siedlung grundsätzlich zulässig.

Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Bei der Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule/Anlage für sportliche Zwecke“ handelt es sich um eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ im Sinne § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Bei einer Plangebietsgröße von ca. 15.000 wird der Schwellenwert gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 m²r die zu erwartende Grundfläche nicht erreicht. Andere Bebauungspläne, mit einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang befinden sich nicht in Aufstellung. Es wird kein Vorhaben ermöglicht, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht unterliegt und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter. Daher soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den B-Plan 3-57 im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufzustellen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne § 3 Abs. 1 BauGB soll nicht abgesehen werden. Die Planung eines neuen Oberschulstandortes betrifft eine breite Öffentlichkeit und soll durchgeführt werden.

Zunächst soll für eine Qualifizierung des Planentwurfs hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen und des erforderlichen Nutzungsmaßes eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Unter Berücksichtigung der Musterraum- und Musterfreiflächenprogramme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) soll zeitnah zum Aufstellungsbeschluss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Einordnung eines 4-zügigen Gymnasiums geklärt werden. Grundsätzlich sollen Gymnasien die Dreizügigkeit nicht unterschreiten (analog zu § 17 SchulG). Das Referat I D der

SenBJF soll in die Prüfung eingebunden werden.

Das Bezirksamt wird vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Machbarkeitsstudie und den qualifizierten Entwurf des Bebauungsplans 3-57 der BVV zur Kenntnis vorlegen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Mit der Planungsabsicht fallen Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans mit Begründung sowie für die Durchführung des Verfahrens an. Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen für den B-Plan zumindest teilweise an ein Planungsbüro zu vergeben.

Darüber hinaus werden Haushaltsmittel für die Beauftragung einer Machbarkeits-studie benötigt, um die Einordnung einer 4-zügigen Oberschule auf der Grundlage der neuen Musterraumprogramme der SenJugBildFam zu prüfen und eine Grund-lage für die Qualifizierung des B-Planentwurfes hinsichtlich der zulässigen Überbauung und Geschossfläche zu schaffen.

Auch wenn eine Umweltprüfung im Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB nicht erfolgen soll, sind die für die Abwägung erforderlichen Belange zu ermitteln. Dazu werden voraussichtlich folgende Fachbeiträge zu beauftragen sein:

  •             Untersuchungen zu Altlasten und Versickerungsfähigkeit der Böden.
  •             Artenschutzuntersuchung
  •             naturschutzfachliche Eingriffsbewertung
  •             Wertermittlung für den Grunderwerb und Entschädigungsgutachten für Eingriffe in bestehende (Wohn-) und Nutzungsrechte

Darüber hinaus entstehen dem Land Berlin Kosten für die Planung und Herstellung der Schule. Das auf dem Grundstück geplante Schulbauvorhaben wurde zunächst für das Investitionsprogramm 2019-2023 wie folgt angemeldet:

3704/70109 - 03Yn02: Neubau Gymnasium sowie Neubau Sporthalle, Sportaußen- und Außenanlagen; KGA Humboldt Abteilung Graue Schule, 13158, Friedrich-Engels-Straße 155, 157.

Die Maßnahme beinhaltet den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit 3-Feld-Sporthalle sowie Außenanlagen und Sportaußenanlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 36.000.000 geschätzt. Die Investitionsanmeldung beinhaltet auch den Grunderwerb. Der Baubeginn ist ab 2023 und die Fertigstellung ist für 2030 vorgesehen, was zu einer baupreisindexbedingten Steigerung der Baukosten führen könnte.

Neben der Vorsorge für den anteiligen Grunderwerb des 2/3 Privateigentumsanteil am Grundstück Friedrich-Engels-Straße 157, 157 A, 157 B wird mit dem Bebauungsplan 3-57 im Fall, dass der freihändige Erwerb des Grundstücks vor Durchführung der Teilungsversteigerung und auch der Erwerb im Rahmen des Teilungsversteigerung nicht gelingt, eine Enteignungsgrundlage geschaffen. Sollte im weiteren Verfahren dieser Fall eintreten, ist Vorsorge für die Enteignungsentschädigung durch die zuständigen Fachämter zu treffen.

Zudem können weitere Kosten für die Entschädigung bei Kündigung bestehender Rechte (Wohnnutzung/Erholungsnutzung) auf den Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 155 und 157, 157 A, 157 B entstehen, für die ebenfalls durch die zuständigen Fachämter finanzielle Vorsorge in ihrem jeweiligen Haushalt zu treffen ist.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

s. Musterblatt

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der Sicherung einer Fläche für ein neues 4-zügiges Gymnasium werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Oberschulplatzkapazitäten im Bezirk erhöhen. Dies wird zu einer quantitativen und qualitativen Verbesserung für die Lebens- und Lernbedingungen führen, zusätzliche Auswahlmöglichkeit für den Bildungsweg eröffnen und sich positiv auf Familien und Kinder auswirken. Verbunden mit der Wahl eines Standortes im Nordwesten des Bezirks, in räumlicher Nähe zum Ortsteil Wilhelmsruh, Rosenthal und Niederschönhausen werden sich für die Schulkinder dieser Ortsteile Schulwege verkürzen.

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

Anlage Entwurf des Bebauungsplans 3-57 (Stand Dezember 2018)


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

B-Plan 3-57

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

x

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

x

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

x

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

x

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

x

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen