Drucksache - VIII-0863  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung evaluieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung mitberatender Ausschuss
21.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
24.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 24. BVV am 15.5.19
Stellungnahme GleiBet
Beschlussempfehlung StadtGrün 27. BVV am 30.10.19

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die durchgeführten und durchzuführenden Formate und Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung durch das Büro für Bürgerbeteiligung evaluieren zu lassen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  •            Aufwand für die Verwaltung (Zeit und Kosten)
  •            qualitative Aspekte in Folge der Beteiligung
  •            zeitlicher Aufwand des Verfahrens im Verhältnis zum vereinfachten Verfahren
  •            Kosten für die Bürgerbeteiligung
  •            Steigerung der Akzeptanz des Vorhabens
  •            Ergebnis mit Blick auf das vorher anvisierte Ziel der Beteiligung

Das Ergebnis der Evaluation ist den Fraktionen und Gruppen der BVV sowie dem Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung vorzulegen.

 


Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend):

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in der Sitzung vom 24. September 2019 unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung für seinen Fachbereich beraten. Hierbei vermochte sich der tiefergehende Sinn der federführenden Überweisung den Ausschussmitgliedern auch mit größerem Bemühen nicht vollständig zu erschließen.

Die Reduzierung auf eine bloße Kosten-Nutzen-Betrachtung wird nach Auffassung des Ausschusses dem Anliegen einer besseren Bürgerbeteiligung nicht gerecht wird, mögen die unterschiedlichen Formate der Bürgerbeteiligung hinsichtlich ihrer Effizienz, Akzeptanz und Ergebniseffektivität auch durchaus Divergenzen aufweisen. Eine Evaluierung ist zwar wünschenswert, aber zu diesem Zeitpunkt verfrüht. Derzeit werden im Bezirk Pankow anhand der Vorgaben aus der Senatskanzlei Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der räumlichen Stadtentwicklung erstellt. Auch eine (weitere) Kosten verursachende Auslagerung der Evaluierung stieß auf Kritik.

Die Antragstellerin änderte daraufhin ihren Antragstext dahingehend, die Bewertung durch das Büro für Bürgerbeteiligung durchführen zu lassen und auch zukünftige Verfahren zu berücksichtigen. Dennoch erscheint der Antrag nach mehrheitlicher Auffassung als deutlich verfrüht, zudem wurden bezweifelt, ob das Büro für Bürgerbeteiligung eine Evaluierung mit seinen begrenzten Ressourcen überhaupt bewältigen kann.

Mit 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen daher die Ablehnung der geänderten Drucksache. 

Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die im Jahr 2017 und 2018 durchgeführten Formate und Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung extern evaluieren zu lassen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Aufwand für die Verwaltung (Zeit und Kosten)
  • qualitative Aspekte in Folge der Beteiligung
  • zeitlicher Aufwand des Verfahrens im Verhältnis zum vereinfachten Verfahren
  • Kosten für die Bürgerbeteiligung
  • Steigerung der Akzeptanz des Vorhabens
  • Ergebnis mit Blick auf das vorher anvisierte Ziel der Beteiligung

Das Ergebnis der Evaluation ist den Fraktionen und Gruppen der BVV sowie dem Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung vorzulegen.

 

Begründung des mitberatenden Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung:

Auch unter Berücksichtigung der VzK (1. Zwischenbericht) zur Drucksache VIII-0224 Leitlinien der Bürgerbeteiligung mit Experten und Bürgern erarbeiten,

sieht der Ausschuss folgende Gründe, die zur Ablehnung des Antrages führten:

-         Bisher wurden durch das Bezirksamt noch keine tatsächlichen Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt, es gab bei allen Vorhaben immer eine externe Begleitung

-         Mit der Schaffung des Büros für Bürgerbeteiligung, das der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) zugeordnet ist, ist der Prozess der tatsächlichen Bürgerbeteiligung eingeleitet worden. Eine Evaluation kann jedoch erst nach ca. 2 Jahren erfolgen.

-         Eine externe Evaluation ist mit erheblichen Kosten (ca. 40.000,00 €) verbunden, die im vorliegenden Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes 2020/21 nicht eingestellt sind.

 

Begründung Ursprungsantrag:

rgerbeteiligung in der Stadtentwicklung ist ein sensibles Feld, vor allem in Zeiten der wachsenden Stadt. Damit keine unerfüllbaren Hoffnungen geweckt werden, ist es wichtig, durchgeführte Veranstaltungen immer wieder zu hinterfragen, um eventuell auftretende Fehler zu korrigieren. Ein fortschreibbares Konzept zur Bürgerbeteiligung, insbesondere im Bereich der Stadtentwicklung, die sehr langfristig orientiert ist, sollte auf einer validen Evaluation der bisherigen Erfahrungen beruhen.

 
 

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