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Drucksache - VIII-0842
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, bis zur 37. BVV der VIII Wahlperiode am 9. Dezember 2020 einen Bezirklichen Gleichstellungsplan zu erarbeiten und vorzulegen. Der Plan hat zum Ziel, insbesondere Frauenförderung im verwaltungsexternen Bereich mitzudenken und konkrete Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 aufzulisten. Durch den Fokus auf den verwaltungsexternen Bereich hebt sich der Gleichstellungsplan von dem Frauenförderplan ab. Begründung:Gleichstellungspläne sind mittlerweile ein gängiges Verfahren, um die Personalentwicklung in den Verwaltungen zu optimieren und unter gleichstellungspolitischen Aspekten auszurichten. So kann durch das Festhalten von Maßnahmen der Unterrepräsentanz von Frauen oder auch Männern in bestimmten Bereichen begegnet werden. Ebenfalls kann ein solcher Plan die Vereinbarkeit von Familie und Beruf befördern und ggf. Handlungsschwächen des Bezirks identifizieren. Hierzu hat das Bezirksamt Pankow wie alle verpflichtenden Einrichtungen der Berliner Verwaltung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) einen Frauenförderplan umgesetzt. In dem Frauenförderplan sind konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern definiert wie etwa die Regelungen zu Stellenausschreibungen (§ 5 LGG), zu Auswahlverfahren (§ 6 LGG) oder die gesonderte Berücksichtigung von Frauen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen. Doch es gilt, die Gleichstellung auch verwaltungsextern voranzutreiben. So können Informations- und Beratungsangebote, Veranstaltungen etc. geplant und genutzt werden, Gleichstellung voranzutreiben. Auch können Maßnahmen beschlossen werden, welche sich darauf konzentrieren, Netzwerke und Initiative zu unterstützen und Gleichstellung künftig in allen Bereichen des bezirklichen Handelns zu berücksichtigen. |
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