Drucksache - VIII-0831  

 
 
Betreff: Bezirklicher Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für Teilbereiche der Friedhöfe Georgen-Parochial III und Segensfriedhof an der Roelckestraße und Gustav-Adolf-Straße (Ortsteil Weißensee)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 24. BVV am 15.05.19
VzK§15BezVG BA Anlage 24. BVV am 15.05.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Bezirklicher Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für Teilbereiche der Friedhöfe Georgen-Parochial III und Segensfriedhof an der Roelckestraße und Gustav-Adolf-Straße (Ortsteil Weißensee)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am            .2019 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Bezirksamt beauftragt das Stadtentwicklungsamt mit dem bezirklichen Antrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Änderung des Flächennutzungsplans für Teilbereiche der Friedhöfe Georgen-Parochial III und Segensfriedhof an der Roelckestraße und Gustav-Adolf-Straße von Grünfläche „Friedhof“ zu Wohnbaufläche W2 bzw. W3.

Begründung

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 16 der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin berät und beschließt das Bezirksamt über Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Diese Regelung wird analog auf den hier anstehenden bezirklichen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans bei der Senatsverwaltung angewendet.

Geplant ist die Umwandlung von Teilen nicht mehr benötigter Friedhofsflächen der Friedhöfe Georgen Parochial III (6,28 ha) und Segen (2,35 ha) mit insgesamt ca. 8,6 ha zu Wohnbauflächen. Pankow ist laut Friedhofsentwicklungsplan des Landes Berlin stark überversorgt mit Friedhofsflächen. Ein Bedarf an den hier diskutierten Bestattungsflächen ist nicht feststellbar.

r die betreffenden Flächen wurde im Auftrag des Evangelischen Friedhof-verbandes Berlin Stadtmitte (EVFBS) ein städtebauliches Konzept erarbeitet (Gruppe Planwerk, Stand Oktober 2018, Anlage). Entwicklungsziel für die Teilfläche des Friedhofs Georgen-Parochial III ist ein gemischtes Quartier mit Schwerpunkt auf dem sozialorientierten Wohnungsbau. Bei Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes für das ca. 6,28 ha große Gebiet des ehemaligen Georgen-Parochial III Friedhofs soll eine Bebauung mit Punkthäusern bis zu sieben Vollgeschossen ermöglicht werden. Ein Teilbereich dieser Fläche an der Gustav-Adolf-Straße wird vom Schul- und Sportamt zur Entwicklung als Grundschulstandort eingefordert.

Im Zentrum des Bereichs des Friedhofes „Segen“, für den ebenfalls eine Wohnnutzung entwickelt werden könnte, soll eine größere Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz entstehen.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen wurden die Vorplanungen bereits mehrfach diskutiert.

In der 7. Sitzung am 13.06.2007 (Drucksache Nr. VI-0207) wurde von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen:

(4.) Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit den evangelischen Friedhofsträgern im Bezirk Gespräche über die Umwandlung von Flächen, die im Friedhofs-entwicklungsplan als „sonstige Nutzung“ dargestellt sind, in Bauland aufzunehmen, deren Bebauung aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen am 16.10.2018 wurde das o. g. städtebauliche Konzept vorgestellt.

Mit dem Straßen- und Grünflächenamt, dem Schul- und Sportamt, dem Umwelt- und Naturschutzamtes, dem Stadtentwicklungsamtes, der Senatsverwaltung (SenUVK IV B 11, SenStadtW I B 2) sowie den Berliner Forsten (BF B 3) fanden im Vorfeld Abstimmungen statt. Im städtebaulichen Konzept wurden die ökologischen Rahmenbedingungen und die Einordnung in die übergeordneten Planungen vorgepft.

Der Bezirk Pankow ist vor dem Hintergrund einer in den nächsten Jahren massiv anwachsenden Bevölkerung ein entscheidender Wachstumsmotor für den Wohnungsbau in Berlin. Die landesweite Bedeutung des Bezirks wird auch in dem im Juli 2014 beschlossenen Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2025 betont. Im Rahmen der Bevölkerungsprognose 2015-2030 werden dem Bezirk Pankow die landesweit höchsten Zuwächse prognostiziert. Die Bezirksregion IX Weißensee, in dem das hier thematisierte Gebiet liegt, verfügt weder über große Potenzialflächen, auf denen Wohnungsbau errichtet werden könnte, noch über umfangreiche landeseigene Flächen.

Die o. g. Friedhofsflächen sind als Wohnbaupotenziale im bezirklichen Wohnbaukonzept 2016 dargestellt.

Im Wohnbauflächeninformationssystem - WoFIS - sind die Flächen ebenfalls als Wohnbaupotenzial aufgeführt.

Im Konzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow (BVV-Drs. Nr. VII 1189 vom 13. Juli 2016) wird die Erforderlichkeit von neuen zusätzlichen Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur detailliert dargelegt.

Laut dem „Entwicklungskonzept für grüne und soziale Infrastruktur“ hat die Bezirksregion Weißensee einen der größten Anstiege der Schülerzahlen in den jeweiligen Einschulungsbereichen. Besonders in der Bezirksregion IX Weißensee steigen die

Schülerzahlen an. Auf der Friedhofsfläche Georgen-Parochial III steht ein Potenzial für die Errichtung einer Grundschule und von Kitaplätzen zur Verfügung.

Die Flächen werden derzeit als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch eingeschätzt. Die Entwicklung von Bauflächen ist nur über eine verbindliche Bauleitplanung möglich. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dies ist aus den bisherigen Darstellungen (Friedhofsflächen) und bei der Größe der Plangebietsflächen unter Einhaltung der Ausführungsvorschriften für die Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan (AV FNP) nicht gegeben. Um das o. g. Konzept planungsrechtlich über Bebauungspläne zu sichern, bedarf es der Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan.

Die zukünftigen Flächenbedarfe des Bestattungswesens sind abwägend in die FNP-Änderung einzubeziehen. Die hier zur Diskussion stehenden Teilflächen sind im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der ZweckbestimmungFriedhof“  dargestellt und unter der Friedhofskennzahl 5523 und 5524 im Friedhofentwicklungs-plan FEP der Senatsverwaltung vermerkt. Laut dem „Bericht zum Stand der Umsetzung des FEP 2006“ (Stand: 18.11.2014) zählt der Bezirk Pankow zu den mit Friedhofsflächen stark überversorgten Bezirken. Die hier betroffenen Friedhofsflächen sind laut Friedhofsentwicklungsplanung geschlossen und werden für eine Umnutzung vorgesehen. Eine Reduzierung der Friedhofsfläche um ca. 8,6 ha wäre im gesamtbezirklichen Kontext tragbar.

Die Versorgung mit Grünflächen ist in der Bezirksregion als Ganzes defizitär. Die Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen liegt laut dem Entwicklungskonzept für soziale und grüne Infrastruktur im Bestand bei einem Versorgungsgrad von nur 20 %. Die Entwicklung von öffentlichen Grünflächen ist im vorliegenden städtebaulichen Konzept (Gruppe Planwerk, letzter Stand: Januar 2019) angedacht.

Die Planungsüberlegungen für den Segensfriedhof werden derzeit modifiziert, da das ursprüngliche Konzept zur Schaffung von Wohn- und anderen Angeboten speziell für Geflüchtete („Projekt Village“) wohl nicht mehr umsetzbar erscheint. Eine verbindliche Mitteilung der Stephanus Stiftung als Träger steht hierzu noch aus. Die Teilfläche des ehemaligen Segensfriedhofs wird bei der Änderung des Flächennutzungsplans als zukünftige Wohnbaufläche mit berücksichtigt. Die Möglichkeit der Integration einer Grünfläche innerhalb der Wohnbaufläche bleibt erhalten.

Aufgrund der angestrebten städtebaulichen Dichten (bis zu 7 Vollgeschossen) soll für die in der Anlage umgrenzte ca. 6,28 ha. große Teilfläche des Georgen-Parochial-Friedhofs III eine Darstellung als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5), wie in den angrenzenden Gebieten erfolgen. Aus dieser Darstellung wären die geplanten Wohngebiete mit ihren besonderen Wohnformen, die ergänzenden Einrichtungen sowie die Grünflächen entwickelbar. Dies schließt den Grundschulstandort mit ein.

r die aus der Anlage ersichtliche Teilfläche des Segensfriedhofs wird eine Darstellung als W3 (GFZ bis 0,8) vorgeschlagen. Diese GFZ-Dichte schafft einen Übergang zu der im Südosten angrenzenden Wohnbaufläche W4 und korrespondiert mit dem hohen Grünanteil der Baufläche.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Auf der Fläche des ehemaligen Georgen-Parochial-Friedhofes ist die Schaffung eines familiengerechten Wohnungsangebotes ein Entwicklungsschwerpunkt. Geplant ist die Entwicklung und Realisierung eines solchen Angebotes als Baugruppenprojekt. Baugruppen sind ein geeignetes Verfahren, um Familien kostengünstig den Wunsch nach innerstädtischem Wohnen zu ermöglichen und unterstützende Nachbarschaften für Familien zu schaffen. Die beschriebene Wohnnutzung soll durch ein, von der Stephanus-Stiftung zu Verfügung gestelltes, soziales Angebot ergänzt werden. Dies sieht unter anderem eine Tagespflege und einen Kindergarten vor.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn

Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Anlage

Städtebauliches Konzept „Friedhof Georgen-Parochial III und Segensfriedhof“ (Stand Oktober 2018) 

 
 

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