Drucksache - VIII-0825  

 
 
Betreff: Umbildung von Ausschüssen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien und Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, VerwaltungsmodernisierungAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien und Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FinPersIm&GleiBet, 24. BVV am 15.05.19

Die Ausschusszuständigkeit für den Themenbereich Verwaltungsmodernisierung wird vom Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung auf den Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien übertragen und die Ausschussbezeichnungen werden entsprechend geändert.


Begründung:

Mit Beschluss der Drs. VIII-0040 war eine Evaluierung der inhaltlichen und thematischen Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse vorgesehen. Im Rahmen dieser Überprüfung sollte insbesondere festgestellt werden, ob sich diese Zusammensetzung in der praktischen Arbeit bewährt hat und ob die durch die Bildung der Ausschüsse intendierten Ziele erreicht wurden, oder ob es angezeigt ist, Themenbereiche anders zusammenzufassen.

Die bisherige Doppelzuständigkeit für Personalfragen im Kontext der Verwaltungsmodernisierung in beiden Ausschüssen hat dazu geführt, dass das zuständige Mitglied des Bezirksamtes in beiden Ausschüssen berichtete, die Federführung bei der Beratung von entsprechenden Drucksachen oder Beschlüssen zum Thema jedoch nach Geschäftsordnung im Ausschuss für Finanzen liegt. Diese Doppelbefassung führt insbesondere zu einer hohen Arbeitsbelastung im Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung. Dies zeigt sich u.a. in der erfolgten Einrichtung von Arbeitsgruppen für Beratungen da Sitzungszeiten voll beansprucht wurden und die Themen, aufgrund der fehlenden Grundzuständigkeit gemäß Geschäftsordnung nicht angemessen behandelt werden konnten.

 
 

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