Drucksache - VIII-0802  

 
 
Betreff: Erhöhung der Schulwegsicherheit im Komponistenviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 23. BVV am 27.03.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0802

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erhöhung der Schulwegsicherheit im Komponistenviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0802

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Behörden und den Wasserbetrieben für die Dauer der Bauarbeiten der Wasserbetriebe für die Einrichtung von Fußngerüberwegen (FGÜ) an den Kreuzungen

  •                   Smetanastraße/Meyerbeerstraße
  •                   Lindenallee/Meyerbeerstraße
  •                   Smetanastraße/Gounodstraße

umgehend einzusetzen, um die Schulwegsicherheit der SchülerInnen der Picasso- Grundschule sowie die allgemeine Wegesicherheit für die angrenzenden drei Kitas und der AnwohnerInnen zu erhöhen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz, gemäß § 4 (2) S.1 AZG i. V. m Nr. 22 b (4) a ZustKatOrd, hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) die genannten Kreuzungsbereiche geprüft.
Die Bauarbeiten in den genannten Kreuzungsbereichen sind beendet und die Baustellen sind beräumt worden. Die während der Baumaßnahme entfernten „Zebrastreifen“ auf der Fahrbahn im Bereich der Kreuzung Lindenallee/Meyerbeerstraße, werden  durch das ausführende Unternehmen erneuert. Hierzu ist das Straßen- und Grünflächenamt bereits informiert worden.

Bei der Anordnung von temporären Haltverboten, beispielsweise für Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum, die grundsätzlich immer aus Gründen des Gemeinwohls durchgeführt werden, ordnet die untere SVB auf schriftlichen und mit einer glaubhaften Begründung versehenen Antrag des Antragsstellers/Bauunternehmers als flankierende Maßnahme nach sachlicher und rechtlicher Prüfung (nur) die für die Sicherheit und Ordnung erforderlichen Verkehrsmaßnahmen an.
Die Einrichtung eines temporären Fußngerüberweges war hier aus den genannten Gründen nicht zwingend erforderlich gewesen, da die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung/Anordnung eines temporären Fußngerüberweges, im Rahmen der Arbeitsstellensicherung, nicht erfüllt waren.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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