Drucksache - VIII-0787  

 
 
Betreff: »Hinterlandmauer« im Mauerpark endgültig legalisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 23. BVV am 27.03.19
Antrag Linksfraktion Fortsetzung 23. BVV am 10.04.19

Das Bezirksamt von Pankow wird ersucht, die Mauer (sogenannte »Hinterlandmauer«) auf dem Hang zum Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, auf der Mauerparkseite endgültig für Graffiti-Kunst zu legalisieren und Müllcontainer zur Entsorgung des anfallenden Mülls bereitzustellen.


Begründung:

Die BVV Pankow beschloss am 17.05.2017 die endgültige Legalisierung der Mauer (sogenannte »Hinterlandmauer«) auf dem Hang zum Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion für Graffiti-Kunst. Aus dem Schlussbericht der Drucksache VIII-0174 (»Graffiti im Mauerpark und in Pankow«) und der Beantwortung der Mündlichen Anfrage VIII-0555 [»Graffiti im Mauerpark (Drucksache Nr.: VIII-0174)«] geht hervor, dass es zur dauerhaften Legalisierung einiger Voraussetzungen bedarf:

»Einer legalen Nutzung der bestehenden sogenannten »Hinterlandmauer« als Graffiti-Wand kann die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) nur dann zustimmen, sofern geregelt werden kann, dass die Gestaltung nur auf der Mauerparkseite erfolgt, die Denkmalschutzbehörde diesem Vorhaben zustimmt und wirkungsvoll dafür gesorgt wird, dass kein Müll (leere/halbleere Spraydosen, Bierflaschen und sonstige Ablle) über die Mauer auf das Grundstück des Sportparks geworfen wird.« (VzK§13BezVG BA, SB 13. BVV am 21.02.18)

Die Antwort von SenInnSport steht somit einer legalen Nutzung nicht im Wege, sondern befördert die Legalisierung mit einer damit verbundenen Eindämmung des Müllproblems:

»Gegen eine legale Nutzung der Mauer auf dem Hang zum Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark für Graffiti-Kunst hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Einwände, soweit sich die Graffitis auf die Außenwand zum Mauerpark beschränken. […] Für die Freigabe der Außenseite der Mauer ist nach wie vor die Aufstellung von ortsnahen Müllcontainern, u. a. für die Entsorgung der Spraydosen (zählt als Sondermüll) und Hinweistafeln zum Nutzungsumfang erforderlich.« (Mündliche Anfrage VIII-0555)

In Kommunikation mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa wurde zudem deutlich, dass das Berliner Landesdenkmalamt ebenfalls keine Einwände hat.

Es scheinen alle Voraussetzungen für eine dauerhafte Legalisierung erfüllt zu sein, was zur großen Freude vieler Pankower und Pankowerinnen endlich zu einem geklärten Rechtszustand führen kann. In Berlin gibt es nur sehr wenige Plätze, an denen legales Graffiti geduldet wird, die meisten davon sind auf privaten Grundstücken. Diese Orte stehen unter der ständigen Gefahr wieder gesperrt zu werden. Graffiti-Kunst gehört nun schon seit vielen Jahren zu Berlin und statt einer weiteren Kriminalisierung, sollten offene und legale Räume für Kunst und Kreativität entstehen und dauerhaft angeboten werden. Legale Möglichkeiten für Graffiti wäre eine Unterstützung des Einzelgewerbes, ein erweiterter Anziehungsmagnet für Touristen, da die Bilder mit mehr Sorgfalt entstehen könnten, und wäre für viele Künstler*innen eine gute Möglichkeit sich auszuleben, anstatt in die Kriminalität abzurutschen, die in der Beseitigung viel Geld kostet.

 
 

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