Drucksache - VIII-0784  

 
 
Betreff: Arbeiten und Planungen für den B-Plan 3-69 umgehend einstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD, Linke, 23. BVV am 27.3.19
Antrag SPD, Linke Fortsetzung 23. BVV am 10.04.19
VzK§13BezVG BA, SB 30. BVV am 04.03.20

siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0784

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Arbeiten und Planungen für den B-Plan 3-69 umgehend einstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in Fortsetzung der 23. Sitzung am 10.04.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0784

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, alle Arbeiten, Planungen und Abstimmungen zur Aufstellung und Festsetzung des B-Plans 3-69 umgehend einzustellen.“–

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Entwurf des Bebauungsplans 3-69 verfolgt ein anderes Ziel als der „Vorgänger“- B-Plan 3-55. Während der B-Plan 3-55 zum Ziel hatte, mit einer Verkehrstrasse für Kraftfahrzeuge zur Verkehrslösung Heinersdorf beizutragen, verfolgt der B-Plan 3-69 das Ziel, eine kraftfahrzeugfreie, übergeordnete Verkehrstrasse für RadfahrerInnen und FußngerInnen sowie eine parallel verlaufende Biotopvernetzung herzustellen. Aufgrund von Abstimmungen mit den Eigentümern der Trasse ist nun auch beabsichtigt, zwischen der Frithjof- und Ingeborgstraße eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Die Herstellung des Radweges trägt zu der Erreichung des Ziels des Mobilitätsgesetzes „ein mobileres, sichereres und klima­freundlicheres Berlin“ bei und kann zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs im Bezirk Pankow beitragen.

Die Schaffung bzw. Erhaltung eines Korridors für Grünverbindungen sowie die Biotopvernetzung ermöglicht die Umsetzung des Landschaftsprogramms 2016. Darüber hinaus können auf der Fläche durch andere Vorhaben anfallende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Durch die Umsetzung der Planung werden anhand von Biotopvernetzungen die Erhaltung von Lebensräumen von Flora und Fauna geschützt.

r eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, §§ 34 und 35 BauGB sind in diesem Fall zur Steuerung nicht ausreichend.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV am 29.10.2019 wurden die Bebauungsplan­ziele erneut diskutiert und die Bedenken der Bezirksverordneten ausgeräumt. Der Bebauungsplan 3-69 wurde am 12.11.2019 durch Bezirksamtsbeschluss-Nr. VIII-1144/2019 aufgestellt und dieser am 29.11.2019 im Amtsblatt Nr. 49 auf Seite 7500 bekannt gemacht.

Wir bitten, die Drucksache somit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

  

 
 

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