Bezirksamt Pankow von Berlin | .01.2020 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0784 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Arbeiten und Planungen für den B-Plan 3-69 umgehend einstellen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in Fortsetzung der 23. Sitzung am 10.04.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0784 –
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, alle Arbeiten, Planungen und Abstimmungen zur Aufstellung und Festsetzung des B-Plans 3-69 umgehend einzustellen.“–
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Entwurf des Bebauungsplans 3-69 verfolgt ein anderes Ziel als der „Vorgänger“- B-Plan 3-55. Während der B-Plan 3-55 zum Ziel hatte, mit einer Verkehrstrasse für Kraftfahrzeuge zur Verkehrslösung Heinersdorf beizutragen, verfolgt der B-Plan 3-69 das Ziel, eine kraftfahrzeugfreie, übergeordnete Verkehrstrasse für RadfahrerInnen und FußgängerInnen sowie eine parallel verlaufende Biotopvernetzung herzustellen. Aufgrund von Abstimmungen mit den Eigentümern der Trasse ist nun auch beabsichtigt, zwischen der Frithjof- und Ingeborgstraße eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Die Herstellung des Radweges trägt zu der Erreichung des Ziels des Mobilitätsgesetzes „ein mobileres, sichereres und klimafreundlicheres Berlin“ bei und kann zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs im Bezirk Pankow beitragen.
Die Schaffung bzw. Erhaltung eines Korridors für Grünverbindungen sowie die Biotopvernetzung ermöglicht die Umsetzung des Landschaftsprogramms 2016. Darüber hinaus können auf der Fläche durch andere Vorhaben anfallende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Durch die Umsetzung der Planung werden anhand von Biotopvernetzungen die Erhaltung von Lebensräumen von Flora und Fauna geschützt.
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, §§ 34 und 35 BauGB sind in diesem Fall zur Steuerung nicht ausreichend.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV am 29.10.2019 wurden die Bebauungsplanziele erneut diskutiert und die Bedenken der Bezirksverordneten ausgeräumt. Der Bebauungsplan 3-69 wurde am 12.11.2019 durch Bezirksamtsbeschluss-Nr. VIII-1144/2019 aufgestellt und dieser am 29.11.2019 im Amtsblatt Nr. 49 auf Seite 7500 bekannt gemacht.
Wir bitten, die Drucksache somit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |