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Drucksache - VIII-0762
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gibt es einige Planungen, die für den Jugendbereich vorgelegt werden müssen. Hier zu nennen sind der Freizeitstättenentwicklungsplan und der Kitaentwicklungsplan bzw. das Monitoring, das aktuell jährlich vorgelegt wird. Daher fragen wir das Bezirksamt:
1.1 Wenn dieses Dokument keine Arbeitsgrundlage ist, warum nicht?
2. Erhebt das Soziale Infrastrukturkonzept SIKo Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich bestehender oder fehlender Angebote und Einrichtungen im Bezirk?
3. Wie geht das Bezirksamt mit der Differenzen und Widersprüchen zwischen den Prognosen im Sozialen Infrastrukturkonzept und den Prognosen in anderen bezirklichen Fachplanungen um?
3.1 Welches sind aus Sicht des Bezirksamtes die entscheidenden Differenzen?
3.2 Wie werden die Planungen des FEP und KEP in Übereinstimmung mit dem SIKo gebracht?
4. Wie verbindlich sind die getroffenen Aussagen im Sozialen Infrastrukturkonzept für das Bezirksamt?
5. Welche Forderungen kann die Hauptverwaltung gegenüber der Bezirksverwaltung aus den Aussagen im Sozialen Infrastrukturkonzept möglicherweise erheben?
6. Welche Verbindlichkeit haben die Aussagen im Sozialen Infrastrukturkonzept für die bestehenden Fachplanungen in der Kinder- und Jugendhilfe und deren Fortschreibungen?
7. Welche Maßnahmen aus dem SIKo wurden durch das Jugendamt umgesetzt?
7.1 Welche Maßnahmen werden planmäßig und in welchem Zeitraum noch umgesetzt?
7.2 Welche Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aus dem SIKo werden wegen veränderter Bevölkerungsprognosen und aktuelleren Beschlüssen der BVV nicht mehr umgesetzt?
8. Welche Grenzen hat das Dokument SIKo bezogen auf die stark richtwertbasierte Bedarfsermittlung?
8.1 Wie bewertet das Jugendamt in diesem Zusammenhang die starke Fixierung auf die Quantität und die fehlende Beachtung der Qualität?
9. Wie soll die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung beim Sozialen Infrastrukturkonzept zukünftig erfolgen?
10. Wer erarbeitet künftig das Soziale Infrastrukturkonzept?
11. Welche Prognosezeiträume sind für das Soziale Infrastrukturkonzept vorgesehen (bisher 15 Jahre und für Kita 5 Jahre)?
12. In welchen Zeitabständen soll das Soziale Infrastrukturkonzept im Bezirk fortgeschrieben werden? |
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