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Drucksache - VIII-0752
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich mit den Eigentümern von für den Einzelhandel zur Verfügung stehenden Parkflächen in Gebieten mit hohem Parkdruck in Verbindung zu setzen. Ziel soll eine Prüfung sein, ob und inwiefern diese Parkflächen während der Schließzeiten für Vignetteninhaber nutzbar gemacht werden können. Begründung der Beschlußempfehlung: Nach ausführlicher Diskussion hielt die Ausschußmehrheit die dem Antrag zu Grunde liegende Idee, die auch in anderen Berliner Bezirken verfolgt wurde, insgesamt für unausgegoren und fragwürdig. Beispielsweise ist völlig unklar, auf welcher Rechtsgrundlage, wie und ob die Parkraumüberwachung oder der AOD auf privaten Flächen einzusetzen wäre. Grundsätzlich war die Ausschußmehrheit der Meinung, daß innerstädtische Flächen besser zu nutzen wären, denn als Parkplätze. Der Ausschuß empfiehlt der BVV daher mit 4 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen und bei keiner Enthaltung die Ablehnung der Drucksache. Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Große Teile der parkraumbewirtschafteten Gebiete im Pankower Ortsteil Prenzlauer Berg sind ausweislich der vorliegenden Untersuchungen zur Auslastung des Parkraumes von einem hohen Anteil parkender Anwohner gekennzeichnet. Dies bedeutet auch, dass von dem durch Anwohner und Besucher induzierten erhöhten Parksuchverkehr unnötige Lärm- und Schadstoffemissionen entstehen. Um diesen Parksuchverkehr zu reduzieren, bietet sich bei gleichbleibender Nachfrage nur eine Ausweitung des Angebots an (bewirtschafteten) Stellplätzen an. Diese stehen zum Teil in größerem Umfang auf Parkplätzen von Supermärkten und Diskountern zur Verfügung. Diese Parkplätze werden in aller Regel gerade zu der Zeit hoher Auslastung der Stellplätze im öffentlichen Straßenland aufgrund der Öffnungszeiten der Nahversorger nicht genutzt und könnten in Abstimmung mit den Eigentümern den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. |
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