Drucksache - VIII-0750  

 
 
Betreff: Schulen stärken - Haushaltspolitischer Schwerpunkt im Familienbezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
09.05.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 22 BVV am 20.2.19
Beschlussempfehlung FinPersIm 24. BVV am 15.05.19

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, bereits im Rahmen der Aufstellung des Eckwertebeschlusses im Bereich Schule einen besonderen Schwerpunkt zu setzen und dies durch eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Titel im kommenden Doppelhaushalt zum Ausdruck zu  bringen.


Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat sich am 09.05. mit dem Antrag befasst. Der Antragsteller macht deutlich, dass mit dem Antrag erreicht werden soll, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahrens erreicht werden soll, dass mehr Mittel für den Bereich Schule bereitgestellt werden sollen. Der Ausschuss stellte fest, dass sowohl im laufenden Haushalt durch Vorgaben des Landesgesetzgebers also auch im Rahmen von nun laufenden Sonderprogrammen der Senatsverwaltung bereits ein erheblicher Schwerpunkt auf den Bereich Schule gesetzt ist. Das BZA machte deutlich, bereichts zu sichten, welche Steuerungsmöglichkeiten außerhalb der vielen verbindlichen Vorgaben (insb. für den Bereich Schulen) es im Rahmen des zu erstellenden Eckwertebeschlusses noch gibt. Darauf folgende Nachfragen auf welche zusätzliche Ausstattung mit dem Antrag konkret abgezielt wird, wurden vom Antragsteller nicht beantwortet. Ebenfalls unklar blieb, zu Lasten welcher andere Themenfelder wie bspw. Spielplatz- und Geweginstandhaltung u.a. dieser Antrag geht. Nachfragen zu Möglichkeiten der Gegenfinanzierung wurden vom Antragsteller nicht beantwortet. Ein notwendige Abwägung erfolgte somit nicht. Der Ausschuss sieht durchaus die Notwendigkeit sich mit der Fragestellung der Schwerpunktsetzung im Rahmen der Haushaltsdebatte in der BVV und den Ausschüssen zu befassen. Dabei wird das Thema Ausstattung der Schulen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Hier wird jedoch zwischen verschiedenen Bereichen abzuwägen sein. Bedenklich stimmte den Ausschuss darüber hinaus, dass der Antragsteller mit den Antrag anstrebt, bereits auf den Eckwertebeschluss des Bezirksamtes einzuwirken und somit die Debatte im Rahmen der Haushaltsberatungen der BVV vorwegzunehmen. Folglich wurde der Antrag im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Pankow ist mehr als jeder andere Bezirk ein Kinder- und Familienbezirk. Schule und Bildung sind der Schwerpunkt und das Zukunftsthema für die über 400.000 Menschen in unserem Bezirk und auch im gesamten Land Berlin. Das muss sich auch in der bezirklichen Haushaltspolitik widerspiegeln. Pankow ist nach wie vor der am stärksten wachsende Bezirk Berlins. Die Schülerzahlen steigen seit Jahren stetig eine Umkehr dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Die den Bereich Schule betreffenden Titel und Kapitel müssen daher grundsätzlich auch im Bezirkshaushalt aufgestockt werden.

In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/19 des Bezirks Pankow wurde die Einschätzung, dass der Bereich Schule finanziell stärker ausgestattet werden muss, von zahlreichen Bezirksverordneten geteilt. Es wurde allerdings auch mehrfach darauf hingewiesen, dass es der Haushaltssystematik geschuldet sei, dass die Mehrbedarfe in den einzelnen Titeln im Bereich Schule und Bildung nur innerhalb des Kapitels bzw. des Einzelplanes selbst ausgeglichen werden können, wenn der Eckwertebeschluss bereits vorliege. Dieser Problematik soll nun auch aufgrund der nunmehr vorhandenen größeren Freiheiten eines nicht mehr „schuldenbefangenen“ Haushalts vorgebeugt werden, indem bereits bei der Aufstellung des Eckwertebeschlusses für eine bessere finanzielle Ausstattung des Bereichs Schule gesorgt werden soll.

 
 

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