Drucksache - VIII-0734  

 
 
Betreff: Gute Arbeit in zuwendungsgeförderten Projekten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.06.2019 
Fortsetzung der 24. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 22 BVV am 20.2.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung, Antrag Fraktionen SPD & Linke, 22. BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB Fortsetzung 24. BVV am 05.06.19
Berichtspflicht BA Oktober 2019
Berichtspflicht Dezember 2019
Berichtspflicht BA Februar 2021
VzK§13BezVG BA, SB 42. BVV am 16.06.2021
VzK§13BezVG BA, SB 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

01.06.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der Drucksache-Nr.
VIII-0734:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gute Arbeit in zuwendungsgeförderten Projekten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VIII-0734

Das Bezirksamt wird ersucht,

1. die bisherigen Erfahrungen bei der Anpassung von Personalkosten zur tarifgerechten Bezahlung in zuwendungsgeförderten Projekten im Bezirk auszuwerten,

 

2. möglichst einheitliche Kriterien in allen Bereichen für die Bewertung einer tarifgerechten Bezahlung und für die Anpassung der bezirklichen Förderung zu entwickeln (z. B. Bestandteile der zu berücksichtigenden Personalkosten, berufliche Qualifikation der Beschäftigten und deren tarifvertragliche Eingruppierung und Einstufung, Möglichkeiten von Eigenanteilen der Projekte, Zeitpunkt der Anpassung der Personalmittel, Umgang mit nicht verausgabten Mitteln und oder bei möglichen Mittelrückforderungen)

 

und

 

3. der BVV für die Aufstellung des Bezirkshaushalts 2020/2021 hinsichtlich der zuwendungsgeförderten Projekte ein Verfahren vorzuschlagen, dass die Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Projekten entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ermöglicht.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In Ergänzung des 1. Zwischenberichts wird auf die Pressemitteilung vom 23.02.2021 des Regierenden Bürgermeisters verwiesen:

Aus der Sitzung des Senats am 23. Februar 2021:

Der Senat hat auf Vorlage von Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, eine Aktualisierung des Berichts zur „Tarifentwicklung bei freien Trägern und Tarifangleichung bei Zuwendungsempfängern und Leistungserbringern“ beschlossen. Der Bericht wird dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis gegeben.

Die Aktualisierung des Berichts mit den Zahlen für das Haushaltsjahr 2020 zeigt, dass die Beschäftigten bei Zuwendungsempfängerinnen und empfängern Gehaltssteigerungen von durchschnittlich 3,65 % erreicht haben. Durch den Tarifabschluss der Länder 2019 profitieren dabei besonders die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mit einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 6,24 %.

Der Senat verfolgt konsequent das Ziel, öffentliches Geld nur für Gute Arbeit bereitzustellen. Dazu geeignete Maßnahmen werden auch für Zuwendungsempfängerinnen und empfänger schrittweise umgesetzt unter anderem die Optimierung, Standardisierung und Vereinfachung der Zuwendungsbearbeitung.“

Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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