Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0732
Das Bezirksamt wird gebeten, Sicherungsmaßnahmen für die Spaziergänger am Weg an der Panke auszuarbeiten und die Fahrradfahrer durch geeignete Maßnahmen zur Schrittgeschwindigkeit zu bewegen. Begründung:Der Weg an der Panke ist als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen. Der Weg beginnt an der Autobahnauffahrt A114 Richtung Stadtmitte und endet an der Bahnhofstr. Durch den beengten Fußweg, welcher 2,70 breit ist, aber durch Sträucher und Wildwuchs am Gehwegrand sehr eingeengt wird, durch unübersichtliche Einmündungen und Fahrbahnänderungen, welche ein störungsfreies gemeinsames Benutzen unmöglich machen, ist es notwendig, die Radfahrer durch geeignete Maßnahmen zur Schrittgeschwindigkeit zu bewegen oder den Fahrradbetrieb einzustellen. Schon bei einer Benutzung von drei Fußgängern nebeneinander (z.B. Familie mit Kind) kommt es regelmäßig zu Konfrontationen mit Fahrradfahrern, welche diesen Weg als Rennstrecke nutzen. Hier gilt der uneingeschränkte Schutz der Spaziergänger, da der Weg von Schulklassen und älteren Menschen stark frequentiert wird. |
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