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Drucksache - VIII-0729
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan 3-63 |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0729 –
„Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin unterstützt den Antrag von Olaf Handrick zur Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Bebauungs-
plan 3‑63 – Gewerbegebiet Buchholzer Str./Wackenbergstraße, Ortsteil Niederschönhausen“. –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung hat Mitte März das zuständige Bezirksamtsmitglied schriftlich informiert, dass er mit dem Initiator der Einwohnerversammlung die Inhalte und den Termin abgestimmt hat. Gleichzeitig bat er um inhaltliche Vorbereitung und übergab einen umfangreichen Fragenkatalog. Daraufhin äußerte das zuständige Bezirksamtsmitglied mit Schreiben vom 25.03.2019 Bedenken gegen eine zeitnahe Veranstaltung, da bereits für den 05.04.2019 auf Initiative der Bürgerinitiative „Gewerbegebiet Buchholzerstraße/Wackenbergstraße gegen Verkehrs- und Gewerbelärm im Wohngebiet“ unter Federführung der Wirtschaftsförderung sowie der Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste eine Öffentlichkeitsveranstaltung mit dem Titel „Gebietsdialog Verkehr“ mit Anwohnern und Gewerbetreibenden vorbereitet wurde. Ein Tagesordnungspunkt war, neben möglichen Sanierungsmaßnahmen der Wackenbergstraße und Planungen der Wirtschaftsförderung, der Gewerbesicherungsbebauungsplan 3-63. Da eine Verschiebung des Termins 07.05.2019 seitens des Vorstehers der BVV nicht mehr möglich war, hat die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste die inhaltliche Vorbereitung weiter vorangetrieben. Zum Bebauungsplanverfahren und der weiteren Bürgerbeteiligung wird hier wie folgt zusätzlich informiert: Das B-Planverfahren 3-63 wird als Vollverfahren mit Umweltbericht (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt. Das heißt, eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit an der Planung ist gesetzlich vorgegeben (vgl. § 3 Abs. 1; § 4 Abs. 1 BauGB). Es erscheint dabei zielführend, zunächst eine gründliche Bestandsanalyse vorzunehmen, anschließend die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen (vgl. § 4. Abs. 1 BauGB) und erst darauf aufbauend erste Planungsüberlegungen mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses mitbeschlossen. Die Veranstaltung am 07.05.2019 war dagegen ausdrücklich kein Bestandteil der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sind daher in den noch festzulegenden Beteiligungszeiträumen und Formaten einzubringen. Entsprechende Ankündigungen werden rechtzeitig in der Tagespresse, im Amtsblatt sowie auf der Homepage des Stadtentwicklungsamtes angekündigt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf Basis eines ersten Planentwurfs erfolgen, welcher über die bisherigen Aussagen (siehe Aufstellungsbeschluss) hinausgeht. Diese Ausarbeitung sowie die Erstellung der entsprechenden erläuternden Begründung sind noch nicht erfolgt. Aufgrund der Größe des Plangebietes wird zunächst eine ausführliche Bestandsaufnahme durchgeführt. In der Öffentlichkeitsveranstaltung zum nun vorgegebenen Zeitpunkt können lediglich allgemeine Verfahrensabläufe, grundlegende Planungsziele sowie die derzeit absehbaren Arbeitspakete erläutert werden. Das wurde nun soweit vorbereitet, dass die Veranstaltung stattfinden kann. Es wird abschließend noch einmal auf folgende Websites mit Downloadmöglichkeiten zu den bisher handlungsleitenden gesamtstädtischen Planungen/Konzepten sowie den bezirklichen Planungen hingewiesen. Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/industrie Flächennutzungsplan Berlin: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml Aufstellungsbeschluss: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenver sammlung/online /vo020.asp?VOLFDNR=4921 Bezirkliches Gewerbeflächenkonzept: http://www.pankow-wirtschaft.de/de/wirtschaftsstandort Bezirkliches Zentren- und Einzelhandelskonzept: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.220506.php
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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