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Drucksache - VIII-0727
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0727/2019 „Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Erbringung der Angebote von Kinderbetreuung für die Nutzer*innen von Volkshochschul-Kursen dahingehend verändert werden, dass dieses Produkt dem gesellschaftlichen Bedarf entsprechend vermehrt erbracht werden kann.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie bereits dargestellt (vgl. insbesondere den 1. und den 3. Zwischenbericht), trifft die Erbringung des Produkts 80555 Kinderbeaufsichtigung auf erhebliche Schwierigkeiten, die dazu geführt haben, dass das Produkt tendenziell von immer weniger Berliner Volkshochschulen angeboten wird, aktuell nur noch von einer Volkshochschule – mit hohem Aufwand und tendenziell rückläufiger Nachfrage. Die Probleme betreffen vor allem die Vertragsverhältnisse zu den Betreuungskräften und den Eltern, Haftungs-/Versicherungsfragen, die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten sowie den stark schwankenden Bedarf (bezüglich der Anzahl der Kinder und der Betreuungsorte). Mit Schreiben vom 10.07.2023 hat die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II B, Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen, außerschulische Bildung, dem Bezirksamt mitgeteilt, dass sie im Kern nicht zuständig sei. Die Rahmenbedingungen für die Kinderbeaufsichtigung an Volkshochschulen könnten nicht durch die SenBJF beeinflusst werden, sondern müssten im jeweiligen Bezirk geschaffen werden, und zwar durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, Personal, Finanzierung sowie durch Kooperation mit Trägern vor Ort. Die Volkshochschule Pankow hat mit zwei Kooperationspartnern über eine gewisse Zeit eine Kinderbeaufsichtigung im Rahmen der Deutschkurse für geflüchtete Frauen organisieren können. Diese Betreuungsangebote mussten eingestellt werden, weil die dafür eingesetzten Fördermittel nicht mehr zur Verfügung standen, verbunden mit sehr starken Schwankungen der Nachfrage durch die Eltern. Das Bezirksamt wird ungeachtet der genannten ineinandergreifenden praktischen Probleme und der ausbleibenden Unterstützung durch den Senat bei entsprechendem Bedarf auch in Zukunft versuchen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen, räumlichen und personellen Mittel eine kursbegleitende Kinderbeaufsichtigung zu ermöglichen. Wir bitten darum, hiermit das Ersuchen als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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