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Drucksache - VIII-0725
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schienenersatzverkehr am S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee verlegen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0725
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin, der S-Bahn Berlin sowie der Bayern Express & P. Kühn GmbH für eine Verlegung der Haltestellenbereiche für die Schienenersatzverkehre, die am S-Bahnhof Schönhauser Allee in östlicher Richtung beginnen und enden, einzusetzen.
Die Haltestellen sollen – wie bei früheren Ersatzverkehren – wieder für beide Fahrtrichtungen an den Beginn der Wichertstraße, also unmittelbar östlich der Umsteigebeziehungen zur S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn auf dafür geeigneten Fußwegen geschaffen werden, die insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen das Umsteigen so leicht wie möglich machen.
Diese Haltestellenbereiche sollen bereits für den bevorstehenden Schienenersatzverkehr im 2. Quartal 2019 genutzt werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 25.03.2019 den Staatssekretär für Verkehr, den Geschäftsführer der S-Bahn Berlin GmbH und den Geschäftsführer der Bayern Express & P. Kühn GmbH mit der Bitte um Unterstützung und Stellungnahme gebeten.
Die Antwort der S-Bahn Berlin GmbH vom 04.04.2019, welche mündlich von der VLB A2 am 15.05.2019 fachlich bestätigt wurde, wird der BVV wörtlich zur Kenntnis gegeben:
„vielen Dank für die Überlassung der Drs. Vlll-0725 der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin und die damit einhergehende Aufforderung zur Stellungnahme, die uns die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Schienenersatzverkehre gewählte Haltestellenkonzeption zu erläutern.
Vorangeschickt möchte ich darauf hinweisen, dass die Planung zur Einrichtung von Haltestellen in enger Abstimmung mit der VBB GmbH erfolgt, in deren Anschluss die Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH die konkrete Planung bei der Verkehrslenkung Berlin zur Genehmigung vorlegt, die sich dann ihrerseits mit den Genehmigungsbehörden vor Ort, hier dem Bezirksamt Pankow ins Benehmen setzt.
Die seitens der Bezirksverordnetenversammlung vorgestellte Variante zur Einrichtung von Haltepunkten mit Vorzügen für die Umstiegsbeziehungen lässt sich realisieren, soweit Schienenersatzverkehre zwischen Gesundbrunnen und Prenzlauer Allee pendeln und dabei die Schivelbeiner Straße bzw. Wichertstraße lediglich durchfahren und die Fahrzeuge nicht im räumlichen Umfeld der Station wenden müssen. Endet dagegen der Schienenersatzverkehr im Umfeld des U-Bhf Schönhauser Allee, gibt es keine verkehrstechnologische Möglichkeit, die zwingend erforderlichen Wenden der eingesetzten Fahrzeuge nicht über die Greifenhagener Straße zu realisieren und die Haltestellen in der Wichertstraße einzurichten - es fehlen die hierfür erforderlichen Flächen, auf denen die im Einsatz befindlichen Gelenkbusse mit ihren großen Radien halten, wenden oder abwarten können. Alternative Varianten des Wendens, beispielsweise auf der Schönhauser Allee bzw. unter Inkaufnahme kilometerweiter Zusatzstrecken im verkehrlich stark belasteten Innenstadtverkehr wurden in der Vergangenheit aufgegriffen, haben angesichts erhöhter Unfallgefahren u. a. durch das Queren der Durchfahrtstraße mit großem Wendekreis, Blockieren der Straßenbahntrasse und vermehrten Anwohnerbeschwerden als nicht praktikabel erwiesen, zumal sie auch im Ergebnis seitens der VBB GmbH für die zukünftige Planung verworfen wurden.
In der Vergangenheit ließ es sich unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Rahmenbedingungen deswegen nicht vermeiden, die Haltestellen des am Bhf Schönhauser Allee endenden Schienenersatzverkehrs einmalig in 2018 am Wochenende vom 21. - 24.09.2018 an der Ecke Greifenhagener Straße / Wichertstraße zu realisieren, wie zuvor bei einer weiteren Maßnahme in 2016.
Hinsichtlich der näheren Zukunft kann ich Ihnen mitteilen, dass der am 08.04.2019 beginnende Schienenersatzverkehr nicht vor Ort an der Station Schönhauser Allee endet, so dass es für seine Dauer von sechs Wochen möglich gewesen ist, die Haltestellen im Sinne der Vorzugsvariante der Bezirksverordnetenversammlung zu beantragen, genehmigt zu erhalten und fristgerecht einzurichten. Sie können also versichert sein, dass wir - soweit es die zwingendenden Rahmenbedingungen zulassen - bereits in Abstimmung mit den Partnern Ersatzverkehre im Sinne der dargestellten Zielstellung konzipieren und realisieren. In der Hoffnung, Ihnen die aufgeworfenen Fragen plausibel beantwortet zu haben, verbleibe ich […].“
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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