Drucksache - VIII-0713
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Das zuständige BA möge die Graffiti an der Neptunbrücke beseitigen lassen. Begründung:Der Park dient der Erholung und Entspannung der Bevölkerung nicht nur der angrenzenden Wohngebiete, sondern erfreut sich auch über die Bezirksgrenzen hinaus hoher Beliebtheit. Die mit Graffiti verschmierte Brücke ist ein Schandfleck, der dem Sinn des Parks nach Erholung wiederspricht. |
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