Drucksache - VIII-0696  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 7 – die Grenze verläuft entlang der Straßenzüge Schönhauser Allee und Danziger Straße sowie entlang der Grenze zu den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB §16 BezVG BA, 21. BVV am 16.01.19

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 7 – die Grenze verläuft entlang der Straßenzüge Schönhauser Allee und Danziger Straße sowie entlang der Grenze zu den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte im Bezirk Pankow.

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 7 im Bezirk Pankow

 

Herr Ricky Lange

wohnhaft in Berlin-Pankow

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

Begründung

Durch die Niederlegung des Amtes der bisherigen Schiedsperson am 04.07.2017 ist der Schiedsamtsbezirk 7 neu zu besetzen.

Zum Zwecke der Neubesetzung wurde gem. §3 Abs. 2 BlnSchAG am 27.04.2018 in der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche Aushänge bekannt gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das Amt bewerben können. Die Bewerbungsfrist endete am 10.06.2018.

Es bewarben sich insgesamt 6 Bürgerinnen und Bürger, von denen alle auf der Grundlage der vorgelegten Bewerbungen zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Die Gespräche mit den Bewerbern führten die Leiterin des Bezirkswahlamtes Frau Eitner-Böhnke, der Stellv. Leiter der Bezirkswahlamtes Herr Albrecht, der auch für die verwaltungstechnische Betreuung der Schiedsämter zuständig ist und die Stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau Grasme gemeinsam.

Bei der Auswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt:

 

-                      lassen die dargelegten Gründe für die Bewerbung deutlich erkennen, dass ein ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe besteht,

-                      verfügen sie über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf dem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/in, Streitschlichter, Mediation),

-                      Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,

-                      ruhiges, sachliches und unparteiisches Auftreten, Wortgewandtheit

 

Der zur Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidat erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und des BDS vollumfänglich. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Verhandlungsführung in unterschiedlichen Kontexten und Kulturen. Außerdem absolvierte er im Zuge seines Studiums rechtsnahe Kurse wie beispielsweise „Mediation/Kommunikation“ und zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe. Im Bewerbergespräch trat er wortgewandt, sicher und sachlich auf und erklärte sich zur Aus- und Fortbildung durch den BDS bereit. Er ist im Bezirk wohnhaft und nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt als Schiedsperson geeignet. Ausschlussgründe von der Eignung für das Schiedsamt liegen nicht vor.

Rechtsgrundlage

a) § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl S. 70);

b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVBl S. 463);

c) § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87);

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 und 68579 veranschlagt.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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