Drucksache - VIII-0687  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0537
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0687

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0537

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0687 –

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hebt den Beschluss des Bezirksamtes VIII-0598 vom 25. September 2018 zur Drucksache VIII-0537 gemäß § 12 Abs. 3 BezVG auf.

Die Bezirksverordnetenversammlung ersetzt den Beschluss des Bezirksamtes wie folgt:

  1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen unverzüglich nach Kenntniserlangung über ein anstehendes Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan. Dies erfolgt unabhängig von Sitzungsterminen schriftlich über das Büro der BVV.
  2. Das Bezirksamt Pankow von Berlin berücksichtigt die Stellungnahme des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen, wie auch die Stellungnahmen der Fachabteilungen in seiner koordinierten Stellungnahme und gibt diese koordinierte Stellungnahme dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen vor der Übermittlung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Kenntnis.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Beschluss (Schlussbericht) des Bezirksamtes VIII-0598 vom 25. September 2018 zur Drucksache VIII-0537 wird auf Verlangen der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gemäß § 12 Abs. 3 BezVG durch die Drucksache VIII-0687 ersetzt. Das Bezirksamt Pankow kommt dem Ersuchen der BVV wunschgemäß nach:

  1.            Das Bezirksamt Pankow von Berlin informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen unverzüglich nach Kenntniserlangung über ein anstehendes Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan. Dies erfolgt unabhängig von Sitzungsterminen schriftlich über das Büro der BVV.
  2.                    Das Bezirksamt Pankow von Berlin berücksichtigt die Stellungnahme des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen, wie auch die Stellungnahmen der Fachabteilungen in seiner koordinierten Stellungnahme und gibt diese koordinierte Stellungnahme dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen vor der Übermittlung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Kenntnis.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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