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Drucksache - VIII-0674
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0674/2018 „Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die Nutzungsmöglichkeiten über die immer noch im Rohbau befindlichen Räume der Schwimm- und Sprunghalle am Europasportpark (SSE) zu analysieren und ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Insbesondere soll eine mögliche Nutzung der Räume durch anliegende Schulen und Sportvereine sowie für Bedarfe von bezirklichen Infrastrukturen geprüft werden. Das Prüfergebnis sowie eine eventuelle Interessenbekundung an der Nutzung von Räumen sind der BVV und der Senatsverwaltung bis spätestens April 2019 zu übergeben und vorzustellen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Schwimm- und Sprunghalle am Europasportpark (SSE) ist eine Sportstätte in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Sport (SenInnDS). Wie bereits im 4. Zwischenbericht detailliert ausgeführt, wurden zur Umsetzung der Nutzungsvorstellungen bzw. eines Nutzungskonzepts in eine Machbarkeitsstudie die DPA (Architekten Dominique Perrault Architecture, Paris) und PSP (Weltner Louvieaux, Berlin), die bereits als Urheber bzw. Beteiligte für den Bau der Schwimm- und Sprunghalle (SSE) und des Velodroms verantwortlich waren, von SenInnDS beauftragt. Der Auftrag sowohl an DPA als auch an PSP beinhaltet gemäß des 2. Zwischenberichtes von SenInnDS vom 25.02.2021 zur Drucksache 18/3527 (siehe Anhang) folgende Schwerpunkte: - Erstellung einer Leitplanung für den Außenbereich (Vorfahrten, Erschließung und Grünbereich oberhalb der SSE und des Velodroms). Ziel ist ein Konzept für vielfältige, insbesondere sportlich nutzbare Außenräume, die das Gebäudeensemble und seinen Außenraum in das umliegende Stadtquartier einbinden. - Prüfung der Eignung von leestehenden Innenräumen für unterschiedliche Nutzungskonzepte und Darstellung einer Einpassplanung in Alternativen. - Kostenschätzung der notwendigen baulichen Maßnahmen für einen empfohlenen Nutzungstyp je Raumeinheit und für je eine Alternative. Die Präsentation der Studie liegt dem Bezirksamt Pankow mittlerweile vor. Erst nach Abschluss der Kostenschätzung sollen die Ergebnisse von SenInnDS bewertet. SenInnDS wird dann in einem Abschlussbericht seine Empfehlungen an das Berliner Abgeordnetenhaus weiterleiten. Über die endgültige Umsetzung der Empfehlungen wird dann das Abgeordnetenhaus entscheiden. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Perspektivisch betrachtet ergeben sich dadurch zusätzliche Sport- und Freizeitangebote für den Bezirk Pankow und für die umliegenden Wohngebiete der Nachbarbezirke.
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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