Drucksache - VIII-0670  

 
 
Betreff: Mieter*innen-Interessen respektieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 20. BVV am 28.11.18
VzK 13 BezVG ZB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0670 und VIII-0672

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Mieter*innen-Interessen respektieren!

Keine Verdrängung aus der Wohnanlage Topsstraße/Eberswalder Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0670

Das Bezirksamt soll bei Verhandlungen mit Hauseigentümer*innen über den sozialverträglichen Ablauf von Sanierungsmaßnahmen, im konkreten Fall mit der Deutsche Wohnen in der Wohnanlage Topsstraße/Eberswalder Straße/Schönhauser Allee, eine Mitsprachemöglichkeit der Mieterinnen herbeiführen, die die Durchführung einzelner Modernisierungsmaßnahmen betrifft.

So ist im Speziellen zu prüfen, ob der Anbau von Balkonen und Aufzügen im Interesse der betroffenen Mieterinnen ist und gegebenenfalls die Planung angepasst werden kann. Bei Minderheitenproblematiken ist zu prüfen, ob ein Wohnungstausch in der Anlage vereinbart werden kann.“

und

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0672

Die BVV Pankow unterstützt die Mieterinnen der Wohnanlage Topsstraße/Eberswalder Straße in Ihrer berechtigten Forderung, dass es durch die Bau- und Modernisierungsmaßnahmen der Deutschen Wohnen als Eigentümerin zu keiner Verdrängung kommt.

Die BVV Pankow unterstützt deshalb das Bezirksamt in seinem Einsatz für eine sozialverträgliche Umsetzung der vorgesehenen Modernisierung der Wohnanlage Topsstraße/Eberswalder Straße.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Vereinbarung zwischen der Deutschen Wohnen und dem Bezirksamt vom April 2018 konsequent im Sinne der Mieterinnen auszulegen und umzusetzen. Die BVV verfolgt dabei folgende Ziele:

         keine Erteilung von bau- und/oder erhaltungsrechtliche Genehmigungen vor Abschluss des Sozialplanverfahrens und geeigneter Lösungen für jede/n Mieterin. Das Ergebnis des Sozialplanverfahrens ist der BW schriftlich zur Kenntnis zu geben.

         Die langfristige Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten Festschreibung der Kappung der Brutto-Warmmiete für finanzielle Härtefälle unter den Bestandsmieterinnen auf 30% des Einkommens sowie die Reglungen für Empfängerinnen von Leistungen gemäß SGB II und XII sowie der Regelungen für besondere Härtefälle

         Auferlegung von noch nicht benannten aber erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen, ggfs. unter Anwendung von § 177 BauGB

         Prüfung der Modernisierungsankündigungen durch einen externen Gutachter

         die Erhaltung des Hofensembles und der weitgehende Verzicht auf die nicht erforderliche Umgestaltung sowie Erhaltung möglichst aller Bäume

Die BVV Pankow sieht die bauliche Erweiterung der Anlage durch die von der Deutschen Wohnen geplanten Aufstockungen mit Skepsis. Die vorgesehenen Wohnungsgrößen und zu erwartenden Angebotsmieten führen zu einer deutlichen Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Das widerspricht dem sozialen Erhaltungsziel. Der Maßnahmenumfang ist so zu verändern oder zu reduzieren, dass dem Erhaltungsziel entsprochen wird. Hierfür sind auch die Anwendungsmöglichkeiten des § 34 BauGB - soweit möglich - auszuschöpfen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das zuständige Bezirksamtsmitglied war zum Vor-Ort-Termin mit den Mieterinnen und Mietern und hat sich mehrfach gegenüber der Deutschen Wohnen für die Berücksichtigung der Mieterwünsche bzgl. des Ablaufs und des Umfangs der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Die Deutsche Wohnen hat unter Verweis auf die fortgeschrittenen Planungen und die erfolgte Bindung von Baufirmen abgelehnt, auf den Anbau von Balkonen bei einzelnen Wohnungen zu verzichten.

Die Baugenehmigung wurde am 14.02.2019r folgende Baumaßnahmen erteilt:

- Modernisierung und Instandsetzung der Bestandswohnungen, Gebäude und Außenanlagen

- Dachgeschossaufstockung

- Neubau eines Gebäudeteils

- Teilweiser Erstanbau von Balkonen

- Teilweises Anbringung von Aufzügen

Die Mieter wurden durch die Mieterberatung Prenzlauer Berg über die erteilte Baugenehmigung am 22.02.2019 informiert.

Die Deutsche Wohnen teilte den Mietern im April 2019 mit, dass auf die geplante Dachaufstockung und den Anbau der geplanten Aufzüge in der Topsstraße 1, 3 und 35 sowie Eberswalder Straße 36 verzichtet wird. Aufgrund des Wegfalls der Dachgeschossaufstockung werden die Dachbereiche umfassend instandgesetzt. Exemplarisch wurde eine Modernisierungsankündigung durch einen externen Gutachter überprüft. Das Ergebnis wurde intern mit der Deutsche Wohnen und der Mieterberatung Prenzlauer Berg ausgewertet.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Deutsche Wohnen und dem Bezirksamt Pankow besteht für jede Mietpartei die Möglichkeit, eine individuelle Modernisierungsvereinbarung abzuschließen. Die Mieterberatung Prenzlauer Berg prüft im Auftrag des Bezirksamtes Pankow, die Einhaltung der vereinbarten Lösungen und hat die Mieter mehrfach informiert, dass sie Sprechstunden eingerichtet hat und für Fragen und Probleme zur Verfügung steht.

Wir bitten, damit die Drs. VIII-0670 und die Drs. VIII-0672 als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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