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Drucksache - VIII-0650
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII/0487: Schnellere Entfernung von Schrottfahrrädern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0650
“Das BVV Pankow hebt den Bezirksamtsbeschluss VIII-0590/2018 zum Schlussbericht zur Drucksache VIII/0487 gemäß § 12 Absatz 3 BezVG auf. Das Bezirksamt Pankow wird erneut ersucht, ein effizienteres und vor allem schnelleres Verfahren zur Entfernung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland zu etablieren. Ziel des Verfahrens soll sein, der BSR oder einem gemeinnützigen Träger die Berechtigung zur Entfernung von Schrottfahrrädern zu übertragen. Nach Ablaufen der 3-Wochen-Frist soll der künftig Beauftragte die Schrottfahrräder abholen und bis auf weiteres einlagern, so dass ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin von Ordnungsamt, Polizei und BSR für jedes einzelne Fahrrad nicht mehr erforderlich ist. Dadurch können (offenkundige) Fahrradleichen deutlich schneller als bisher entfernt werden. Nach Freigabe durch die Polizei soll in Zusammenarbeit mit einem sozialen Träger die Aufbereitung von Fahrrädern bzw. Fahrradteilen soweit möglich erfolgen, um diese an soziale Einrichtungen im Bezirk Pankow weiterzugeben oder zu veräußern.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie im 2. Zwischenbericht angekündigt, erfolgte eine Evaluierung des seit Juli 2019 praktizierten Verfahrens. Dazu erfolgte am 21.02.2020 zwischen dem Bezirksamt und den beiden gemeinnützigen Trägern „Chance“ und „Stern“ eine Abstimmung. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den Trägern sich gut gestaltet. Verzögerungen bei der Entfernung der Schrottfahrräder entstehen durch die notwendige Abfrage bei Polizei hinsichtlich des Abgleichs der Rahmennummern, wobei das Bezirksamt diesen Teil des Verfahrens aufgrund fehlender Zuständigkeit kaum beeinflussen bzw. beschleunigen kann. Gleichzeitig wurde eine Neuordnung der Gebietsaufteilung festgelegt. Die bisherige Zuordnung für den Träger „Chance“ waren die Gebiete Pankow und Prenzlauer Berg und für den Träger „Stern“ der Ortsteil Weißensee. Die Neueinteilung der Gebiete wird so vorgenommen, dass Stern den Bereich östlich der S-Bahn Trasse (Buch, Karow) hinzubekommt. Dies garantiert eine gleichmäßigere Verteilung der Gebiete. In Hinblick auf die gute Zusammenarbeit mit beiden Trägern, können perspektivisch mehr Schrottfahrräder beräumt werden als in der Vergangenheit. Die Fahrräder werden von den Trägern fahrtüchtig, jedoch nicht verkehrssicher gemacht und anschließend an Schullandheime, Kitas oder Verkehrsschulen weitergegeben. Wir bitten hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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