Drucksache - VIII-0650  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII/0487: Schnellere Entfernung von Schrottfahrrädern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 20. BVV am 28.11.18
2. Ausfertigung Antrag SPD 20. BVV am 28.11.18
VzK 13 BezVG ZB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19
Berichtspflicht BA Mai 2019
VzK § 13 BezVG Zwischenbericht Bezirksamt, 25. BVV am 14.8.19
Berichtspflicht BA September 2019
Berichtspflicht BA Januar 20
VzK§13BezVG BA, SB 32. BVV am 13.05.2020

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

24.03.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0650/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII/0487: Schnellere Entfernung von Schrottfahrrädern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0650

Das BVV Pankow hebt den Bezirksamtsbeschluss VIII-0590/2018 zum Schlussbericht zur Drucksache VIII/0487 gemäß § 12 Absatz 3 BezVG auf. Das Bezirksamt Pankow wird erneut ersucht, ein effizienteres und vor allem schnelleres Verfahren zur Entfernung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland zu etablieren. Ziel des Verfahrens soll sein, der BSR oder einem gemeinnützigen Träger die Berechtigung zur Entfernung von Schrottfahrrädern zu übertragen. Nach Ablaufen der 3-Wochen-Frist soll der künftig Beauftragte die Schrottfahrräder abholen und bis auf weiteres einlagern, so dass ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin von Ordnungsamt, Polizei und BSR für jedes einzelne Fahrrad nicht mehr erforderlich ist. Dadurch können (offenkundige) Fahrradleichen deutlich schneller als bisher entfernt werden. Nach Freigabe durch die Polizei soll in Zusammenarbeit mit einem sozialen Träger die Aufbereitung von Fahrrädern bzw. Fahrradteilen soweit möglich erfolgen, um diese an soziale Einrichtungen im Bezirk Pankow weiterzugeben oder zu veräern.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie im 2. Zwischenbericht angekündigt, erfolgte eine Evaluierung des seit Juli 2019 praktizierten Verfahrens. Dazu erfolgte am 21.02.2020 zwischen dem Bezirksamt und den beiden gemeinnützigen Trägern „Chance“ und „Stern“ eine Abstimmung.

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den Trägern sich gut gestaltet. Verzögerungen bei der Entfernung der Schrottfahrräder entstehen durch die notwendige Abfrage bei Polizei hinsichtlich des Abgleichs der Rahmennummern, wobei das Bezirksamt diesen Teil des Verfahrens aufgrund fehlender Zuständigkeit kaum beeinflussen bzw. beschleunigen kann.

Gleichzeitig wurde eine Neuordnung der Gebietsaufteilung festgelegt. Die bisherige Zuordnung für den Träger „Chance“ waren die Gebiete Pankow und Prenzlauer Berg und für den Träger „Stern“ der Ortsteil Weißensee. Die Neueinteilung der Gebiete wird so vorgenommen, dass Stern den Bereich östlich der S-Bahn Trasse (Buch, Karow) hinzubekommt. Dies garantiert eine gleichmäßigere Verteilung der Gebiete.

In Hinblick auf die gute Zusammenarbeit mit beiden Trägern, können perspektivisch mehr Schrottfahrräder beräumt werden als in der Vergangenheit. Die Fahrräder werden von den Trägern fahrtüchtig, jedoch nicht verkehrssicher gemacht und anschließend an Schullandheime, Kitas oder Verkehrsschulen weitergegeben.

Wir bitten hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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