Drucksache - VIII-0649  

 
 
Betreff: Gesicherte Querung der Mühlenstraße ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
17.01.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 20. BVV am 28.11.18
Beschlussempfehlung VerkOrd 22. BVV am 20.02.19
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0649

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gesicherte Querung der Mühlenstraße ermöglichen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0649

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berline dafür einzusetzen, dass in der Mühlenstraße auf der Höhe des Heinz-Knobloch-Platzes eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt wird, kurzfristig die Sichtbeziehungen durch Halteverbote verbessert werden sowie eine dauerhafte und sicherere Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr durch Einrichtung einer Lichtsignalanlage oder eines Fußgängerüberweges geschaffen wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 29.05.2019 liegt jetzt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

Mit der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit für querende Fußnger über die Mühlenstraße in Höhe des Heinz-Knobloch-Platzes zu erhöhen, hat sich bereits am 28.März 2019 die Arbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Sicherheit für Fußnger (AG-FGÜ), welche federführend durch mein Referat IV B geleitet wird und sich zudem aus Vertretern der Polizei, der VLB und des jeweils örtlich zuständigen Straßen-und Grünflächenamtes zusammensetzt, intensiv befasst.
Als Ergebnis dieser Prüfung wurde beschlossen, dass die vorhandene Mittelinsel in Höhe Ötztaler Straße mit einem FGÜ ergänzt wird.
In diesem Zusammenhang werden alle notwendigen baulichen Änderungen geprüft, welche sicherstellen sollen, dass ein vor dem FGÜ anhaltendes Kfz nicht durch ein anderes überholt wird.
Eine entsprechende Anordnung der VLB ergeht, sobald der Verkehrszeichenplan inklusive der abgestimmten baulichen Änderungen der VLB zugeht.
Die Ausführung dieser Maßnahmen obliegt im Anschluss ihrem SGA.
Die von der VLB durchgeführten Ortsbesichtigungen haben gezeigt, dass es ergänzend zu dem FGÜ keiner weiteren verkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bedarf.
Neben der bereits erwähnten Verkehrsinsel in Höhe der Ötztaler Straße, hat Ihr SGA eine weitere Verkehrsinsel in Höhe der Masurenstraße baulich errichtet.
Diese beiden Verkehrsinseln sorgen bereits gegenwärtig dafür, dass zu Fuß querende Verkehrsteilnehmende sich lediglich auf den Verkehr einer Fahrtrichtung konzentrieren müssen.
cken in einer Fahrtrichtung können für den kurzen Querungsabschnitt bis zur nächsten sicheren Aufstellmöglichkeit genutzt werden, wo dann erneut nur auf eine Lücke im fließenden Verkehr der Gegenrichtung gewartet werden muss.
Diese notwendigen Lücken werden kontinuierlich, durch die in der Nähe befindlichen Lichtzeichenanlagen Mühlenstraße/ Florastraße und Mühlenstraße/ Maximilianstraße, regelmäßig geschaffen.
Zudem bestehen vor Ort bereits Haltverbote an beiden Fahrbahnrändern, welche für eine ausreichend gute Sichtbeziehung sorgen.“

 

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung ermöglicht dem Bezirksamt die abgestimmten Maßnahmen jetzt zu planen und umzusetzen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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