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Drucksache - VIII-0641
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei öffentlich geförderten Kulturveranstaltungen in Pankow gegen jede Form von Rassismus und Menschenfeindlichkeit durch Mitwirkende zu stellen. Rassismus und Menschenfeindlichkeit gegen ethnische Minderheiten sind in Deutschland zu Recht strafbar. Rassismus und Menschenfeindlichkeit gegen die ethnische Mehrheit der Deutschen oder gegen Deutschland und seine Exekutivorgane sind aber immer noch straffrei. Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung#Anwendbarkeit_nur_auf_erkennbare_Minderheiten Solche zulässigen Hassäußerungen sollten deshalb bereits im Vorfeld durch das Bezirksamt mit allen Mitwirkenden vertraglich ausgeschlossen werden, da hierfür eine übergeordnete Grundlage fehlt.
Begründung:Öffentlich geförderte Veranstaltungen wie z.B. die Fête de la Musique oder Konzerte gegen rechts wurden von Bands bereits dazu genutzt auch Texte wie z.B. „Deutschland du mieses Stück Scheiße“, „Deutschland verrecke“ oder „Deutschland muss sterben“ straffrei musikalisch zu verbreiten. Pankow sollte sich gegen jede Form von Rassismus und Menschenfeindlichkeit bei öffentlichen Kulturveranstaltungen stellen. |
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