Drucksache - VIII-0619  

 
 
Betreff: Information der BVV über die Wahrnahme von kommunalen Vorkaufsrechten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mitberatender Ausschuss
29.11.2018 
öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
15.01.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
14.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
07.03.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 19. BVV am 17.10.18
Antrag Fraktion der CDU, Gruppe der FDP 19. BVV am 17.10.18 2. Ausfertigung
Stellungnahme StadtGrün
Beschlussempfehlung FinPersIm 24. BVV am 15.05.19

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die BVV künftig über alle Wahrnahme aller kommunalen Vorkaufsrechte (ggf. in nicht- öffentlicher Sitzung) zu unterrichten.


Begründung Finanzen, Personal und Immobilien (federführend):

Im Rahmen der Diskussion erfolgte eine Änderung des Antrages durch die Antragsteller: „ Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die BVV künftig die Wahrnahme des kommunalen Vorkaufsrechts (ggf. in nicht-öffentlicher Sitzung) kurzfristig zu unterrichten“

Der geänderte Antrag wurde im Rahmen der Diskussion im Ausschuss als überflüssig erachtet, da die BVV bisher bereits über entsprechende Vorlagen zur Kenntnisnahme über die Wahrnahme des kommunalen Vorkaufsrechts zeitnah informiert wird. Darüber hinaus wurde die Information der BVV zu diesem Thema bereits mit der am 16.01.2019 beschlossenen Drs. VIII-0529 hinreichend adressiert.

 

Stellungnahme Stadtentwicklung und Grünanlagen (mitberatend):

Der Antrag beschäftigt sich erneut mit der Berichterstattung zum Vorkaufrecht, die durch einen Antrag bereits gefordert wird, für den eine positive Beschlussfassung in der nächsten BVV vorliegen wird.

 

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Neben den in der Öffentlichkeit breit diskutierten Fällen der Wahrnahme des kommunalen Vorkaufsrechts für Wohngebäude nutzt das Bezirksamt dieses Vorkaufsrecht offensichtlich auch für den Erwerb von unbebauten Grundstücken, ohne die BVV und ihre Gremien hierüber zu informieren.

Aufgabe der BVV ist neben der Beschlussfassung des Haushaltes unter anderem auch die Kontrolle des Handelns des Bezirksamtes. Der Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien stellt sowohl kurzfristig (haushalterisch) als auch langfristig (Entwicklungs- und Nutzungsperspektive) eine wichtige Entscheidung dar, über die die BVV zu unterrichten ist.

 
 

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