Drucksache - VIII-0583  

 
 
Betreff: Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im südlichsten Abschnitt der Dietzgenstraße erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Patrick Vollrath und BV Johannes Kraft für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
27.09.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 18. BVV am 12.09.18
Beschlussempfehlung VerkOrd 19. BVV am 17.10.18
VzK§13BezVG BA, SB 21. BVV am 16.01.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0583

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im südlichsten Abschnitt der Dietzgenstraße erhöhen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0583

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit in der Dietzgenstraße von den Hausnummern 1 bis 11 für Fußnger und Radfahrer verbessert werden kann.
Dazu sollen insbesondere folgende 3 Punkte geprüft werden:

- Die Kombination der Bauweisen vorhandenes Großsteinpflaster und Asphaltierung

- Die Anlegung eines mittig in der Fahrbahn oder beidseits neben den Parkstreifen gelegenen Asphaltbandes

- Alternativ die Verfüllung/Einebnung der Fugen des Großsteinpflasters

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Zur Anfrage hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Dietzgenstraße, im Bereich zwischen Hermann-Hesse-Straße und dem nördlichen Eingang zum Schlosspark, liegt dem Bezirksamt eine Aussage von der hierfür zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vor.


Die vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen sind nicht durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanzier- bzw. umsetzbar.

Grundvoraussetzung für die Durchführung von baulichen Maßnahmen jeglicher Art und damit letztlich die Aufnahme in das Radverkehrsprogramm wäre die Weiterführung des Radweges durch den Schlosspark.

Die Dietzgenstraße führt hier zum Eingang des inneren Schlossparkbereiches, der der Stiftung preußische Schlösser und Gärten untersteht.

Das Radfahren ist auf den Wegen in unmittelbarer Nähe des Schlosses derzeit nicht gestattet. Damit entfällt die Voraussetzung für die Aufnahme in das Radverkehrsprogramm des Senats, denn die Weiterführung des Radweges ist formal nicht abgesichert.


Weiterhin liegt folgende zu beachtende Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 13. Februar 2014 vor, die dem Bezirksamt damals auf Anfrage für die Bearbeitung der Drucksache VII-0374 „Radverkehr Dietzgenstraße“ mitgeteilt wurde:
Das betreffende Teilstück der Dietzgenstraße ist eines der letzten Zeugnisse des alten Dorfes Niederschönhausen und eine der beiden seit Jahrhunderten überlieferten Verbindungen zum ehemaligen Gutshof, später Schlossareal.
Das vorhandene Kopfsteinpflaster ist nur noch selten in Berlin zu finden. Meistens wurden die alten Straßen bereits durch behauene Granitsteine gepflastert. Das imposante Erscheinungsbild wird im schlossnahen Bereich noch durch das anliegende Hofgärtnerhaus verstärkt.
Wenn nun ein Asphaltstreifen wie im hinteren Teil der Ossietzkystraße aufgebracht werden würde, ginge natürlich der rfliche Charakter verloren.
Daher lehnt die Denkmalschutzbehörde eine Asphaltierung ab.“

Dem Antrag, die Befahrbarkeit dieses Abschnittes der Dietzgenstraße für Radfahrer durch das Aufbringen einer Asphaltdeckschicht zu verbessern, kann demnach sowohl aus Denkmalgründen als auch aus finanziellen Gründen nicht entsprochen werden.

Die Kosten für einen bituminösen Überzug würden sich auf ca. 100.000,00 € belaufen, welche auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Wir bitten daher, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine



 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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