Drucksache - VIII-0572  

 
 
Betreff: Tempo-30 in der Piesporter Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 18. BVV am 12.9.18
VzK§13BezVG BA, ZB 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, SB 28. BVV am 04.12.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.11.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0572

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Tempo-30 in der Piesporter Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0572

“Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Abschnitt der Piesporter Straße zwischen Liebermannstraße und Feldtmannstraße »Tempo 30« zeitnah anzuordnen. Falls erforderlich, ist die Senatsverkehrsverwaltung hinzuzuziehen.
 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Verkehrslenkung Berlin, vom 11.10.2019 liegt jetzt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

„Gleichwohl ich das Engagement Ihrer BVV für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen vor verkehrsbedingtem Lärm begrüße, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine weitere Bearbeitung dieses Ansinnens seitens der hierfür zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) nicht möglich ist. Anträge auf Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedingen eine persönliche Beschwernis durch den verkehrsbedingten Lärm. Dementsprechend sind grundsätzlich nur unmittelbar betroffene Anwohnerinnen und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen berechtigt, entsprechende Anträge auf verkehrliche Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms im Bereich ihrer Wohnanschrift zu stellen.

Insoweit bitte ich Sie, Ihre BVV entsprechend zu unterrichten. Sofern sich Bürgerinnen und Bürger an Bezirksverordnete wegen der Thematik Verkehrslärm wenden, sollte diesen aus den vorgenannten Gründen empfohlen werden, sich mit einem entsprechenden formlosen Antrag direkt an die VLB zu wenden.

In Bezug auf die Piesporter Straße möchte ich Sie noch informieren, dass bislang der VLB keine entsprechenden Anträge von Anwohnerinnen und Anwohnern auf Lärmschutzmaßnahmen in der Piesporter Straße vorliegen.

Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass auch dem Berliner Senat die Reduzierung von Lärmquellen, welche sich negativ auf das Wohlbefinden und auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt auswirken, ein wichtiges Anliegen ist. Insofern ist auch die proaktive Lärmbekämpfung ein wichtiger Bestandteil des behördlichen Gesundheits- und Umweltschutzes.

In diesem Sinn setzt auch der Entwurf des Lärmaktionsplans 2018-2023 die Umsetzung der bisherigen Lärmschutzprojekte fort und beinhaltet neue Schwerpunkte behördlichen Handelns zur Lärmreduzierung. So ist u.a. auch die Erarbeitung eines Tempo-30-Nachtkonzeptes beabsichtigt, welches sich mit der Notwendigkeit von lärmmindernden Maßnahmen für sämtliche Straßen des übergeordneten Straßennetzes und somit auch für die Piesporter Straße befassen wird.“


Das Bezirksamt schließt sich dieser Stellungnahme an.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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