Drucksache - VIII-0562  

 
 
Betreff: Bürger*innenbudget
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung mitberatender Ausschuss
07.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
22.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.06.2019 
Fortsetzung der 24. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 18. BVV am 12.09.18
2. Ausfertigung Antrag SPD und Linke 18. BVV am 12.09.18
Stellungnahme GleiBet
Beschlussempfehlung FinPersIm
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB Fortsetzung 24. BVV am 05.06.19
VzK§13BezVG BA, ZB 29. BVV am 22.01.20
VzK §13 BezVG/SB BA 19.BVV am 13.12.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.12.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-0562

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

rger*innenbudget

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Ersuchens der Be­zirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0562

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, bis zur 23. Sitzung der Bezirksverordne­tenversammlung ein Verfahren zu entwickeln, das es ermöglicht, ein Bürger-*innenbudget in den Haushaltsplänen ab 2020 abzubilden.

Über einen neu zu schaffenden Titel im Bezirkshaushalt hinaus, sind die folgenden Krite­rien zu berücksichtigen. Hierbei sollten die Erkenntnisse aus der Vorlage zur Kenntnis­nahme zur Drucksache VI-0058, Betreff: Bürgerhaushalt, vom 07.11.2007 einfließen:

  • Die Summe soll sich an der Bevölkerungszahl Pankows orientieren,
  • Entwicklung eines Kriterienkataloges für potentiell aus dem Bürger*innenhaushalt zu finanzierende Maßnahmen. Die Kriterien für die Beantragung und das Bewertungsver­fahren müssen unter Einbeziehung der Bezirksverordnetenversammlung entwickelt werden,
  • Entwicklung generationsübergreifender Plattformen zum Sammeln und dauerhaften Begleiten der Vorschläge,
  • Frist für Einreichung der Vorschläge,
  • Bekanntmachung der Vorschläge,
  • Frist für Kommentare zu den Vorschlägen,
  • Entwicklung eines Entscheidungsverfahrens, das die Bezirksverordnetenversammlung einbezieht,
  • Generationsübergreifende Werbe- /Bekanntgabemaßnahmen für die Bürger*innen zum Einreichen der Vorschläge, inklusive Informationsveranstaltungen in Stadtteilzen­tren,
  • Berücksichtigung von weniger organisierten und öffentlichkeitswirksam vertretenen Gruppen.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der Verfahrensentwicklung auf bereits bestehende Modelle und Umsetzungsvarianten im Land Berlin und ggf. bundesweit in Kommunen mit ähnlicher Einwohnerzahl wie Pankow zurückzugreifen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wir verweisen auf den 1. Zwischenbericht vom 07.05.2019. Dort wurde der Unterschied zwischen Bürger*innenhaushalt und Bürger*innenbudget erörtert und für die Einführung eines Bürger*innenhaushaltes plädiert. Im Zweiten Zwischenbericht vom 07.01.2020 wird über die im Modellprojekt bezirkliche Bürgerbeteiligung in 2019 erprobten Kiez­fonds berichtet. Nach dem Auslaufen des Modellprojektes konnte der Kiezfonds mangels Finanzierung nicht weitergeführt werden.

Mit Beginn des Landesprogramms Stärkung Berliner Großsiedlungen wurde für die vier geförderten Großsiedlungen, Buch, Neumannstraße, Greifswalder Straße und Wei­ßensee Ost jeweils ein Verfügungsfonds eingeführt, in 2020 in einer Höhe von 11.000 und in 2021 von 16.000 . Eine Dokumentation finden sie unter: kiezgestalten.de (Suche: Verfügungsfonds).

Das Bezirksamt nutzt nach der dreijährigen Erprobung von Kiez-/Verfügungsfonds dieses Instrument zukünftig nicht mehr. Da sich der Abrechnungsaufwand und die Belegpflicht für die Antragsteller:innen aufgrund des Zuwendungsrechtes auch bei kleinen Projektsummen nicht vereinfachen lässt, ist das Instrument nicht bürger:innenfreundlich. Da der Bezirk keine Gesetzgebungskompetenz besitzt, lässt sich die angesprochene Problematik auf bezirklicher Ebene nicht aufsen. Der Verwaltungs-, Abrechnungs- und Betreuungsaufwand steht in keinem wirtschaftlichen Nutzen zu den eingesetzten Mitteln. Die Kosten übersteigen die bewilligten Projektgelder bei weitem. Zudem steht im Bezirksamt kein Personal für den erheblichen Verwaltungsaufwand (Zuwendungsbescheide und prüfung) zur Verfügung.

In der 38. Sitzung am 20.01.2021 beschloss die BVV die Einführung eines Bürger:innenhaushalts zum 01.02.2021 und entschied sich gegen ein Bürger*innenbudget.

Aktuell wird der Bürger:innenhaushalt durch den Ausschuss für Gleichstellung, Beteiligung und Wirtschaftsförderung evaluiert. Berichtet wird dazu unter der Drs. IX-0500 Evaluation und Weiterentwicklung des Pankower Bürger*innenhaushaltes“.

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu beachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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