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Drucksache - VIII-0562
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bürger*innenbudget |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0562
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, bis zur 23. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ein Verfahren zu entwickeln, das es ermöglicht, ein Bürger-*innenbudget in den Haushaltsplänen ab 2020 abzubilden.
Über einen neu zu schaffenden Titel im Bezirkshaushalt hinaus, sind die folgenden Kriterien zu berücksichtigen. Hierbei sollten die Erkenntnisse aus der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache VI-0058, Betreff: Bürgerhaushalt, vom 07.11.2007 einfließen:
- Die Summe soll sich an der Bevölkerungszahl Pankows orientieren,
- Entwicklung eines Kriterienkataloges für potentiell aus dem Bürger*innenhaushalt zu finanzierende Maßnahmen. Die Kriterien für die Beantragung und das Bewertungsverfahren müssen unter Einbeziehung der Bezirksverordnetenversammlung entwickelt werden,
- Entwicklung generationsübergreifender Plattformen zum Sammeln und dauerhaften Begleiten der Vorschläge,
- Frist für Einreichung der Vorschläge,
- Bekanntmachung der Vorschläge,
- Frist für Kommentare zu den Vorschlägen,
- Entwicklung eines Entscheidungsverfahrens, das die Bezirksverordnetenversammlung einbezieht,
- Generationsübergreifende Werbe- /Bekanntgabemaßnahmen für die Bürger*innen zum Einreichen der Vorschläge, inklusive Informationsveranstaltungen in Stadtteilzentren,
- Berücksichtigung von weniger organisierten und öffentlichkeitswirksam vertretenen Gruppen.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der Verfahrensentwicklung auf bereits bestehende Modelle und Umsetzungsvarianten im Land Berlin und ggf. bundesweit in Kommunen mit ähnlicher Einwohnerzahl wie Pankow zurückzugreifen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wir verweisen auf den 1. Zwischenbericht vom 07.05.2019. Dort wurde der Unterschied zwischen Bürger*innenhaushalt und Bürger*innenbudget erörtert und für die Einführung eines Bürger*innenhaushaltes plädiert. Im Zweiten Zwischenbericht vom 07.01.2020 wird über die im Modellprojekt „bezirkliche Bürgerbeteiligung“ in 2019 erprobten Kiezfonds berichtet. Nach dem Auslaufen des Modellprojektes konnte der Kiezfonds mangels Finanzierung nicht weitergeführt werden. Mit Beginn des Landesprogramms „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ wurde für die vier geförderten Großsiedlungen, Buch, Neumannstraße, Greifswalder Straße und Weißensee Ost jeweils ein Verfügungsfonds eingeführt, in 2020 in einer Höhe von 11.000 € und in 2021 von 16.000 €. Eine Dokumentation finden sie unter: kiezgestalten.de (Suche: Verfügungsfonds). Das Bezirksamt nutzt nach der dreijährigen Erprobung von Kiez-/Verfügungsfonds dieses Instrument zukünftig nicht mehr. Da sich der Abrechnungsaufwand und die Belegpflicht für die Antragsteller:innen aufgrund des Zuwendungsrechtes auch bei kleinen Projektsummen nicht vereinfachen lässt, ist das Instrument nicht bürger:innenfreundlich. Da der Bezirk keine Gesetzgebungskompetenz besitzt, lässt sich die angesprochene Problematik auf bezirklicher Ebene nicht auflösen. Der Verwaltungs-, Abrechnungs- und Betreuungsaufwand steht in keinem wirtschaftlichen Nutzen zu den eingesetzten Mitteln. Die Kosten übersteigen die bewilligten Projektgelder bei weitem. Zudem steht im Bezirksamt kein Personal für den erheblichen Verwaltungsaufwand (Zuwendungsbescheide und –prüfung) zur Verfügung. In der 38. Sitzung am 20.01.2021 beschloss die BVV die Einführung eines Bürger:innenhaushalts zum 01.02.2021 und entschied sich gegen ein Bürger*innenbudget. Aktuell wird der Bürger:innenhaushalt durch den Ausschuss für Gleichstellung, Beteiligung und Wirtschaftsförderung evaluiert. Berichtet wird dazu unter der Drs. IX-0500 „Evaluation und Weiterentwicklung des Pankower Bürger*innenhaushaltes“. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu beachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch |
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