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Drucksache - VIII-0558
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVGBetr.: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Lfd. Nr. 05/98 „Buch V/Am Sandhaus/ehemalige Krankenhäuser“ und Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Lfd. Nr. 08/17 „Französisch Buchholz Berliner Straße/Ludwig-Quidde-Straße“, bezirkliche Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a BauGB Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in der Sitzung am 10.07.2018 folgenden Beschluss gefasst: Begründung Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 16 der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin berät und beschließt das Bezirksamt über Stellungnahmen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans (FNP). Die bezirkliche Stellungnahme wurde unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung, des Straßen- und Grünflächenamtes, des Umwelt- und Naturschutzamtes, des Schul- und Sportamtes, des Jugendamtes und des Stadtentwicklungsamtes erstellt. Das in Folge der verwaltungsinternen Vorabstimmung vorgelegte Änderungskonzept, Stand 05.03.2018, ist ohne wesentliche Änderung des Planbildes und der textlichen Erläuterungen in dem vorliegenden Entwurf zum FNP vom 04.05.2018 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen weiter verfolgt worden. Der Umweltbericht wurde gegenüber dem Änderungskonzept im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung jetzt ergänzt. Die Auswertung der fachlichen Stellungnahmen der vorgenannten Ämter ergab die, aus der Anlage 1 ersichtliche, bezirkliche Stellungnahme. Die fachlichen Stellungnahmen zu der FNP-Änderung Nr. 05/98 der Wirtschaftsförderung auf der einen Seite und des Umwelt- und Naturschutzamtes auf der anderen Seite befinden sich im Dissens bezüglich der Aussagen zu den Darstellungen der beiden ehemaligen Klinikflächen. Wirtschaftsförderung befürwortet die Darstellung von Bauflächen, insbesondere die Darstellung einer gewerblichen Baufläche, das Umwelt-und Naturschutzamt plädiert für die Darstellung von Freifläche auf beiden Krankenhausstandorten.
Das Stadtentwicklungsamt kommt zu der Auffassung, dass die bandartige Wohnbaufläche eine Eingriffsminimierung gegenüber den bisherigen Vorplanungen einer kompakten Siedlungsentwicklung am S-Bahnhof Buch darstellt und einer erheblichen Weiterentwicklung des Ortsteils Buch zugutekommt. Die Darstellung einer gewerblichen Baufläche auf den überbauten Flächen des ehemaligen Regierungskrankenhauses bewertet das Stadtentwicklungsamt in der Abwägung kritisch. Es handelt sich hier um einen relativ kleinen (ungefähr 4,5 ha, die Darstellungsschwelle des FNP liegt bei 3 ha) und isolierten Gewerbestandort, der keine Erweiterungsmöglichkeiten hat und mitten im Wald liegt. Aufgrund der Bestandssituation und der damit verbundenen Abbruch- und Entsorgungsproblematik würde hier vermutlich kein kostengünstiges, kleinteiliges Gewerbe zur Ansiedlung kommen. Alternativ könnte diese Fläche für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen oder Waldausgleich, genutzt werden. Das Bezirksamt befürwortet in der Abwägung die Darstellung der Wohnbaufläche einschließlich der Teilfläche des ehemaligen Krankenhausstandortes und die Änderung der Darstellung der gewerblichen Baufläche in Waldfläche. Die übrigen für die FNP-Änderung relevanten und einvernehmlichen fachlichen Stellungnahmen sind aus der Anlage 1“ Entwurf der Stellungnahme des Bezirkes zu den Änderungsverfahren FNP“ ersichtlich. Das Straßen- und Grünflächenamt hatte zu beiden Änderungsverfahren keine Hinweise. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Anlagen:
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