Drucksache - VIII-0540  

 
 
Betreff: Praxis der Beantwortung kleiner Anfragen verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 17. BVV am 04.07.18
Änderungsantrag SPD 17. BVV am 04.07.18
Antrag Fraktion der CDU, 17.BVV am 4.7.18 Ausfertigung nach Beschlussfassung
VzK§13BezVG BA, ZB 21. BVV am 16.01.19
Berichtspflicht BA Januar 2019
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 10.04.2019

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0540

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Praxis der Beantwortung kleiner Anfragen verbessern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 04.07.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0540

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich an den regierenden Bürgermeister sowie den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses zu wenden, um zu erreichen, dass die mit Schreiben vom 28. März 2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingeführte und weiterhin gelebte Praxis der Verweigerung von Zuarbeiten zu Beantwortungen kleiner Anfragen von Bezirksverordneten abgestellt wird.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Schreiben vom 11. Juli 2018 hat das Bezirksamt den Präsidenten des Abgeordnetenhauses sowie den Regierenden Bürgermeister von Berlin über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung informiert.
Mit Schreiben vom 30.08.2018 hat der Präsident des Abgeordnetenhauses dem Bezirksamt mitgeteilt: „… Ihr o.g. Schreiben mit dem Sie auf den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zum Thema „Praxis der Beantwortung kleiner Anfragen“ hinweisen, habe ich erhalten. Es sei darauf hingewiesen, dass in der Verfassung von Berlin (VvB) nicht vorgesehen ist, dass sich die Bezirksverordnetenversammlung oder die Bezirksämter direkt an das Abgeordnetenhaus von Berlin wenden können. Gemäß Art. 68 VvB ist der Rat der Bürgermeister die nach der Verfassung von Berlin vorgesehene Stelle für Ihr Anliegen. Das Gremium kann in geeigneter Weise auf den Senat von Berlin einwirken, um den im Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zum Ausdruck gebrachten Willen zu unterstützen. Ihr Ersuchen um eine „Stellungnahme“ ist hier nicht statthaft.“

Das Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin blieb trotz Nachfragen bis heute unbeantwortet.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin geht davon aus, dass eine Änderung der bisherigen Praxis in Bezug auf die Beantwortung von Kleinen Anfragen gegenwärtig im Senat nicht auf konstruktive Resonanz stößt und bittet daher, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 
 

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